Coronavirus

Corona-Regeln: Wann ist mein Bewegungsradius eingeschränkt?

Bund und Länder haben den Lockdown verlängert und die Corona-Maßnahmen stark verschärft. Darunter fällt nun auch ein eingeschränkter Bewegungsradius.

Verschärfte Corona-Regeln
Bis Ende Januar gelten erneut verschärfte Corona-Maßnahmen. Darunter fällt auch eine Einschränkung des Bewegungsradius. Foto: serts / iStock
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Bund und Länder haben erneut entschieden: Weil die Infektionszahlen mit dem Coronavirus weiterhin ansteigen, hat die Bundesregierung den Lockdown bis zum 31. Januar 2021 verlängert. Dazu gehört eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen, die bereits im Vorfeld für Diskussion sorgte. Denn neben einer anhaltenden Kontaktbeschränkung kommt nun eine Einschränkung des Bewegungsradius hinzu. Was das genau bedeutet und welche neuen Corona-Regeln von der Bundesregierung beschlossen wurden, haben wir für Sie zusammengefasst.

Sehen Sie hier weitere Corona-Schutzmaßnahmen (Der Artikel geht unter dem Video weiter):

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Lockdown: Einschränkung des Bewegungsradius

Was bereits in Frankreich und Spanien Realität ist, gilt nun auch in Deutschland mit dem Beschluss der neuen Corona-Maßnahmen. Die Bundesregierung hat bis Ende Januar eine Einschränkung des Bewegungsradius in Hotspots angeordnet, deren Sieben-Tages-Inzidenz bei mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen liegt.

Die Einschränkung läge bei 15 Kilometern um den Wohnort herum, heißt es von Bundeskanzlerin Angela Merkel (66). Nur bei einem triftigen Grund gäbe es Ausnahmen, diese zu überschreiten, wie zum Beispiel dem Weg zur Arbeit oder Arztbesuche. Ausflüge hingegen gehören laut Kanzlerin nicht dazu. Eine Entscheidung, die die Bundesregierung unter anderem auf Anraten der beratenden Virologen getroffen hat.

Zur Befürchten sei allerdings nicht, dass der Abstand in einer Stadt wie zum Beispiel Berlin gemessen werde, bestätigt die Bundesregierung. Das bedeutet, dass sich Bewohner*innen, die in einem Hotspot leben, innerhalb ihrer Stadt bewegen dürfen.

Bisher sind etwa 70 Landkreise von der Einschränkung des Bewegungsradius betroffen. Darunter vorwiegend in Sachsen und Thüringen. Ob ihr Landkreis den Inzdidenz-Wert übersteigt und Sie von der Beschränkung betroffen sind, können Sie unter anderem auf 'corona-in-zahlen' und der Website des Robert Koch-Instituts nachlesen.

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Schärfere Corona-Maßnahmen: Neue Regeln

Neben einer Einschränkung des Bewegungsradius hat die Bundesregierung noch weitere Corona-Maßnahmen beschlossen.

Schärfere Kontaktbeschränkungen

Ab sofort dürfen sich nicht mehr zwei Haushalte bis maximal fünf Personen treffen. Private Zusammenkünfte dürfen nur noch mit einer weiteren Person, die nicht im selben Haushalt lebt, stattfinden. Unter 14-Jährigen zählen nun als volle Person und nicht mehr als Anhang ihrer Eltern.

Schulen und Kitas bleiben geschlossen

Bis Ende Januar sollen Schulen und Kitas geschlossen bleiben und nur eingeschränkten Betrieb anbieten.

Mehr freiwillige Tester in Alten- und Pflegeheimen

Weil in Pflege- und Altenheimen bisher trotz Vorgaben zu wenig getestet wurden, sollen nun mehr freiwillige Helfer*innen in Einrichtungen geschickt werden, um dort Coronatests durchzuführen.

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Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten

Ab dem 11. Januar müssen sich Einreisende aus Risikogebieten bis zu 48 Stunden vor und nach der Einreise auf das Coronavirus testen lassen. Die zehntägige Quarantänepflicht bleibt weiterhin unabhängig davon bestehen.

Coronaschutz-Impfungen

Die Bundesregierung plant Bewohner*inneen von stationären Pflegeeinrichtungen noch im Januar ein Impfangebot zu machen. Die Impfstoff-Produktionskapazitäten sollen ausgebaut werden.

Wirtschaftsüberbrückungshilfen

Die Auszahlungen der beantragten Novemberhilfen über die Länder sollen ab dem 10. Januar erfolgen, der erste Abschlag der Dezemberhilfe soll ab Anfang Januar erfolgen. Die bis Ende Juni 2021 laufenden Überbrückungshilfe III sollen durch die Länder voraussichtlich im ersten Quartal 2021 vollzogen werden.

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Grundlagen für den verschärften Lockdown

Der verschärfte Lockdown soll bis zum 31. Januar 2021 gehen, am 25. Januar berät die Bundesregierung erneut über die künftigen Corona-Maßnahmen. Als Begründung für die strengeren Corona-Maßnahmen nannte Bundeskanzlerin Angela Merkel die in Großbritannien aufgetretene Mutation des Coronavirus. Demnach gebe es deswegen eine neue besondere Lage, bei der vor allem in erster Linie die derzeitige Grenzsituation in einigen Krankenhäusern zu berücksichtigen sei.

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