Kampf gegen Corona

Digitaler Impfnachweis: Die wichtigsten Fakten

Geimpfte können künftig ihre Eintragungen aus dem gelben Impfpass in eine App übertragen lassen. Alle Informationen rund um den digitalen Impfnachweis lesen Sie hier.

Der 'Digitale Impfnachweis' per App.
Ab dem 10. Juni 2021 können Geimpfte ihre Eintragungen auch in einem 'Digitalen Impfnachweis' festhalten. Foto: IMAGO / Political-Moments.
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Laut einer aktuellen Statistik von 'Our World in Data' sind rund 18,2 Millionen Deutsche bereits mit der Corona-Schutzimpfung geimpft (Stand 9. Juni 2021). Der Nachweis für die Impfung konnte bislang in einem gelben Impfpass festgehalten werden. Ab dem 10. Juni 2021 soll dieser Vorgang auch digital möglich sein.

Laut 'Bild.de' sei der digitale Impfnachweis bereits in der Corona-Warn-App (Version 2.3) für Apple-Geräte abrufbar. Künftig soll dieser dann auch in der Smartphone-App 'CovPass' verfügbar sein. Wie der Nachweis funktioniert, warum die Bundesregierung diesen zusätzlich eingeführt hat und wer die Apps künftig dafür nutzen kann, haben wir für Sie zusammengefasst.

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Sehen Sie hier, wie die 'Corona'-Warn-App' funktioniert (Der Artikel geht unter dem Video weiter):

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Video: Glutamat

Digitaler Impfnachweis: Was ist das?

Neben dem gelben Impfpass können Geimpfte in Zukunft ihre Impeintragungen in einer App dokumentieren. Laut 'Bundesministerium für Gesundheit' soll der digitale Impfnachweis eine zusätzliche Möglichkeit darstellen, um Impfungen festzuhalten. Geimpfte sollen damit Informationen wie Impfzeitpunkt und Impfstoff künftig auch personalisiert bequem auf ihren Smartphones digital speichern können, heißt es auf der offiziellen Seite des 'Bundesministeriums für Gesundheit'.

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Warum gibt es zusätzlich einen 'Digitalen Impfnachweis'?

Der digitale Impfnachweis soll in Zukunft die Corona-Schutzimpfung der Geimpften europaweit nachweisbar machen. Dies ermöglicht, dass vollständig Geimpfte, Genesene und negativ Getestete sich dann bei der Einreise in ein anderes EU-Land damit ausweisen können und Beschränkungen wie Quarantäne- oder Testpflichten für sie entfallen. "Zu Beginn des Jahres wurde durch den Europäischen Rat beschlossen, einen interoperabel und standardisierten Impfnachweis für medizinische Zwecke auf den Weg zu bringen. Deutschland wird diese europäische Entscheidung nun schnell umsetzen, um allen Bürgern, die dies wünschen, einen digitalen Impfnachweis zur Verfügung stellen zu können", erklärt das 'Bundesministerium für Gesundheit' auf der offiziellen Informationsseite zum digitalen Impfnachweis.

Mittlerweile habe die Europäische Kommission auch einen Verordnungsentwurf zur Regelung eines EU-weiten Anerkennungsrahmens für (digitale) Zertifikate für Impfungen, Tests und für Personen mit COVID-19-Heilstatus vorgelegt, um die Reisefreizügigkeit zu erleichtern. Das grüne Zertifikat der EU bilde demnach den Rechtsrahmen für die Lösungen der Mitgliedsstaaten.

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Wie funktioniert der 'Digitale Impfnachweis'?

Der digitale Impfnachweis soll künftig in Arztpraxen, Apotheken und Impfzentren generiert werden. Nachdem Sie ihre Daten eingegeben haben, wird ein 2D-Barcode (QR-Code) erstellt, den Sie direkt abscannen oder auf Papier ausgehändigt bekommen und anschließend abscannen können. Über die kostenlose Corona-Warn-App oder die Smartphone-App 'CovPass' geben Sie den Code dann ein und können Ihren Impfnachweis speichern.

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Wer kann einen 'Digitalen Impfnachweis' erhalten?

Vonseiten des 'Bundesministeriums für Gesundheit' heißt es: "Alle Personen, die in einen Anspruch auf eine Impfung haben, können sich ergänzend zum analogen Impfnachweis auch einen digitalen Impfnachweis ausstellen lassen."

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Haben bereits geimpfte Personen Anspruch auf einen digitalen Impfnachweis?

Laut 'Bundesministerium für Gesundheit' werden derzeit verschiedene Möglichkeiten geprüft, um auch nachträgliche digitale Impfnachweise zu erstellen. Diese sollen dann dort erfolgen, wo Sie geimpft worden sind. "Wenn in den Impfzentren entsprechende Kontaktdaten vorliegen, sollen die QR-Codes möglichst automatisch per Post zugesandt werden. Außerdem könnten Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker nachträglich Impfnachweise ausstellen", erklärt das Ministerium.

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