Neue Corona-Regeln: So greift der Stufenplan für Öffnungen
Bund und Länder haben eine Verlängerung des Lockdowns beschlossen und wollen in einem Stufenplan nach und nach Lockerungen einführen.
Lange herrschte Unklarheit, nun ist es beschlossene Sache. Per Videokonferenz einigten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (66) und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder am Donnerstag, den 4. März 2021 beim Corona-Gipfel drauf, dass der Lockdown bis zum 28. März 2021 verlängert wird. Dennoch soll ein ausgearbeiteter Stufenplan nach und nach gesellschaftliche und wirtschaftliche Lockerungen trotz der Corona-Pandemie ermöglichen. Diese seien allerdings abhängig von der Inzidenz in einem Bundesland oder einer Region.
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Sehen Sie hier, wie ein Corona-Schnelltest zu Hause funktioniert (Der Artikel geht unter dem Video weiter):
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Corona-Maßnahmen: Weitere Lockerungen ab dem 8. März
Bereits seit dem 1. März 2021 hat die Bundesregierung erste Lockerungen der strengen Corona-Maßnahmen genehmigt. Zu denen gehört die Öffnung von Schulen und Kitas sowie die der Friseure. Mit diesem Verfahren greift die erste Stufe des von Bund und Länder beschlossenen Stufenplans im Umgang mit dem anhaltenden Coronavirus. Eine bisher inzidenzunabhängige Lockerung, die im zweiten Schritt des Plans erweitert wird.
Ab Montag, den 8. März dürfen auch Buchhandlungen, Blumengeschäfte, Gartenmärkte, körpernahe Dienstleistungen und Fahrschulen wieder öffnen. Zusätzlich sollen die Kontaktbeschränkungen laut Bundesregierung gelockert werden. Demnach gilt ab Montag bundesweit:
zwei Haushalte dürfen sich treffen, insgesamt aber nicht mehr als fünf Personen
Paare gelten als ein Haushalt
Kinder bis 14 Jahre sind jeweils ausgenommen
Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz von unter 35 können die Möglichkeiten zu privaten Treffen auf den eigenen und zwei weitere Haushalte bis maximal zehn Personen erweitern.
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Neue Corona-Regeln: Auch der Einzelhandel und Kultureinrichtungen dürfen öffnen
Ebenfalls ab dem 8. März gelten die bundeslandabhängigen Lockerungen. So darf eine Region mit einer Inzidenz von unter 50 den Einzelhandel, Museen, Galerien, Zoos, bot. Gärten wieder öffnen. Außerdem soll Außen-Sport mit max. zehn Personen kontaktfrei erfolgen.
Andere Regeln gelten für Bundesländer und Regionen mit einer Inzidenz von 50 bis 100. Im Einzelhandel sind dann Shopping-Termine zu vereinbaren und Museen, Galerien, Gärten und Gedenkstätten können nur mit einer vorherigen Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung besucht werden.
Ab einem 7-Tage-Inzidenzwert unter 50, der für mindestens 14 Tage landesweit oder regional stabil oder unter dieser Marke liegt, dürften auch Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser und Kino öffnen. Zusätzlich soll dann kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich möglich sein.
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Corona-Notbremse: Wann tritt diese ein?
Für den Fall, dass die Lockerungen die bisherigen Inzidenzwerte wieder in die Höhe Treiben und die Zahl der Neuinfektionen wieder ansteigen, hat die Bundesregierung eine sogenannte Corona-Notfallbremse eingeplant. Diese greift ab einer Inzidenz von 100 und soll die neuen Lockerungen im Notfall wieder verschärfen.
Folgende Rücknahme-Szenarien sind darin enthalten:
Im ersten Öffnungsschritt: Private Treffen wären wieder nur für den eigenen Haushalt und eine weitere Person über 14 Jahren erlaubt.
Im dritten Öffnungsschritt: Schließung von Einzelhandel, Museen, Galerien, Zoos oder botanischen Gärten. Kontaktfreier Sport im Freien in Gruppen von bis zu 10 Personen sowie Individualsport mit bis zu zwei Personen würde wieder untersagt werden.
Im vierten Öffnungsschritt: Außengastronomie, Kinos, Theater, Konzert- und Opernhäuser müssten schließen. Kontaktfreier Sport drinnen und Kontaktsport draußen wäre nicht mehr gestattet.
Im fünften Öffnungsschritt: Freizeitveranstaltungen draußen mit bis zu 50 Teilnehmenden wären wieder untersagt.
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Corona-Schnelltests als Baustein für den Stufenplan
Bis alle Bürger*innen mit dem Corona-Impfstoff geimpft wurden, sollen laut Bundesregierung Corona-Schnelltests ein wesentlicher Bestandteil des Alltags werden. Zur Impfstrategie gehört demnach, dass pro Präsenzwoche Schulen und Kitas kostenlose Tests für die Schüler*innen und das Personal gestellt werden. Auch Unternehmen sollen Beschäftigen in Präsenz mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche anbieten. Asymptomatische Personen können ab dem 8. März 2021 pro Woche mindestens einen kostenlosen Schnelltest in Testzentren oder beim Hausarzt bekommen.
Laut Beschluss soll diese Strategie bis Anfang April schrittweise umgesetzt werden.
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