Wichtigste Fragen geklärt

Covid-19: Wer gilt als vollständig geimpft, wie lange gilt "genesen"?

1G-, 2G- oder 3G-Regel? Und was bedeutet das Plus dahinter? Wie lange gilt man noch als "genesen" und wer gilt als "vollständig geimpft"? Wir geben einen Überblick.

Würfel mit der Aufschrift 2G-Regel/3G-Regel im Kontext von Covid-19.
Je nach Regelung (1G, 2G, 3G) haben Geimpfte, Genesene und/oder Getestete mehr oder weniger Einschränkungen im Alltag. Foto: iStock / Fokusiert
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Am 1. Februar 2022 wurde in der EU die Gültigkeitsdauer des Covid-19-Impfzertifikats neu geregelt. Auch die Dauer des Genesenenstatus wurde angepasst.

Wir klären auf, was sich im Einzelnen für Geimpfte und Genesene ändert und wie die bisherigen Regeln lauteten.

Wer galt bisher als vollständig geimpft, wie ist es jetzt?

Die EU-Kommission hat zu Beginn des Jahres entschieden: Ohne Auffrischungsimpfung sind die EU-Impfzertifikate für Einreisen in die Mitgliedsländer grundsätzlich nur noch neun Monate nach der Grundimmunisierung gültig.

Bisher war die Regelung so, dass Personen dann als vollständig geimpft gelten, wenn die letzte Impfstoffdosis (ob von AstraZeneca, Moderna, Biontech oder Johnson & Johnson) mindestens 14 Tage zurückliegt. Je nach Impfstoff waren eine oder zwei Impfdosen dafür notwendig.

Zum Weiterlesen: mRNA-Impfstoffe schützen länger als gedacht

In Deutschland gilt allerdings aktuell nach wie vor, trotz eindeutiger Booster-Empfehlung: Vollständig geimpft ist laut Robert Koch-Institut (RKI), wer zweifach geimpft ist, sofern die letzte erforderliche Dosis mindestens 14 Tage zurückliegt.

Wie lange gilt die Booster-Impfung?

Eine Begrenzung der Gültigkeitsdauer von Auffrischungsimpfungen gibt es aktuell nicht, das kann sich je nach Entwicklung der Corona-Pandemie und weiteren wissenschaftlichen Erkenntnissen noch ändern. Wer sich sein Impfzertifikat genau anschaut, wird allerdings feststellen, dass die Booster-Impfung zumindest ein technisches Ablaufdatum von 12 Monaten hat. Noch ist jedoch unklar, inwiefern sich diese vor Ablauf verlängern lassen werden.

Wann gelten Genesene als vollständig geimpft?

Genesene, die eine mit PCR-Test oder einem Antikörper-Test bestätigte Infektion durchmachten und zu der Zeit der Testung noch nicht geimpft waren, gelten ab dem Tag der anschließenden, einfachen Impfung als vollständig geimpft. Auch Personen, die mehr als vier Wochen nach ihrer Erstimpfung eine bestätigte Infektion durchmachten, gelten ab dem 29. Tag nach Abnahme des positiven Abstrichs als vollständig geimpft.

Erfahren Sie in dem Video, wie Sie eine Grippe-Erkrankung von einer Corona-Infektion unterscheiden können (Der Artikel geht unter dem Video weiter)

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Video: Glutamat

Für Ungeimpfte verkürzt sich der Genesenstatus

Im Januar hatte eine Bestimmung des Robert Koch-Instituts für Aufsehen gesorgt, da der Genesenenstatus kurzfristig von sechs auf drei Monate verkürzt wurde - davon waren Millionen Genesene in Deutschland betroffen. Der Grund für diese Entscheidung war, dass ungeimpfte Personen, die sich mit Corona infizieren, lediglich über einen zeitlich begrenzten Schutz vor dem Virus verfügen. Gerade aufgrund der unterschiedlichen Varianten wurde davon ausgegangen, dass dieser Schutz weniger als sechs Monate anhält.

Doch nun hat das RKI seine Reglung spezifiziert: Nur für jene Personen, die weder vor noch nach ihrer Corona Infektion geimpft wurden, wird der Genesenenstatus auf drei Monate verkürzt: Wenn die durch PCR-Test nachgewiesene Corona-Infektion nicht länger als drei Monate zurückliegt, gelten ungeimpfte Personen als genesen (ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab Datum der Abnahme des positiven Corona-Tests).

Für Geimpfte, die positiv auf das Virus getestet wurden, ist der Genesenenstatus hingegen nach wie vor sechs Monate lang gültig: Wer sich vor oder nach der Infektion hat impfen lassen, für den gilt eine Dauer von 180 Tagen ab dem Datum des positiven PCR-Tests.

Wie die "Pharmazeutische Zeitung" berichtet, gibt es bei dieser Neuregelung wiederum eine technische Einschränkung: Die Apotheken in Deutschland, die digitale Covid-19-Impf- und Genesenen-Zertifikate ausstellen, haben die Gültigkeit der Zertifikats von Genesenen nach der entsprechenden Ankündigung des RKI auf 90 Tage reduziert. Durch die Anpassung der Regel sind jetzt aber zahlreiche Zertifikate wieder 180 Tage lang gültig. Technisch sei es noch nicht möglich, zwischen ungeimpften und geimpften Genesenen zu unterscheiden. Deshalb müssen Veranstalter bei Zertifikaten künftig darauf achten, ob die Person zusätzlich geimpft ist.

Auch spannend: Wie zuverlässig sind Corona-Tests?

Covid-19-Impfstatus: Was genau bedeutet 2G?

Kurz gefasst meinte die Zutrittsregel 2G bisher all jene Personen, die entweder zweifach geimpft oder genesen sind. Doch der Ruf nach einer Neuregelung wurde in den vergangenen Wochen immer lauter. Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass zwei Impfungen auf lange Sicht keinen vollständigen Schutz bieten. Dies liegt auch daran, dass das Coronavirus zuletzt im November zu einer neuen, ansteckenden Variante namens Omikron mutierte. Eine Erkrankung mit dieser Variante verläuft zwar häufig vergleichsweise milder als eine Ansteckung mit der Alpha- oder Delta-Variante, jedoch schafft Omikron es, auch zweifach geimpfte Menschen zu infizieren (so genannter "Impfdurchbruch").

Deshalb hat die EU-Kommission entschieden, dass die Gültigkeitsdauer des Covid-19-Impfzertifikats nur noch neun Monate betragen soll. Zweifach Geimpfte gelten danach nur noch als "grundimmunisiert", aber nicht als vollständig geimpft. Mit einer entsprechenden Neuregelung folgte das RKI auch einem Vorstoß von SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach. Unter 2G fallen deshalb zwar nach wie vor alle zweifach Geimpften, deren letzte Impfung nicht länger als neun Monate zurückliegt, gleichzeitig aber auch alle dreifach Geimpften, die also eine Auffrischungsimpfung erhalten haben.

Im Unterschied zu 2G: Was mit 1G und 3G gemeint ist

Die 1G-Regel ist noch nicht ganz klar definiert und meint entweder:

  • nur negativ getestete Personen

  • nur vollständig geimpfte Personen

  • nur geboosterte Personen

Das 3G-Konzept für Zutrittsbeschränkungen meint vollständig Geimpfte, negativ Getestete und Genesene - Ungeimpfte können also mit eingeschlossen sein, wenn sie sich testen lassen. Ein "plus" meint im Falle von 3G (also 3G+), dass nur noch vollständig Geimpfte oder Genesene sowie Personen mit negativem PCR-Test (nicht Schnelltest) gestattet sind.

Kampf gegen das Coronavirus: Was bedeutet 2G-plus?

2G-plus (auch 2G+) bedeutet: Doppelt geimpft oder genesen sowie zusätzlich noch negativ auf das Coronavirus getestet. Eine Ausnahme gilt allerdings für bereits geboosterte Personen: Diese müssen keinen zusätzlichen Corona-Test vorzeigen, sondern werden automatisch bei 2G+ mit eingeschlossen. In den meisten Bundesländern, in denen die 2G-plus-Regel bereits in einigen Bereichen Pflicht ist (etwa bei Restaurantbesuchen und Veranstaltungen in Innenbereichen), gilt das ab dem ersten Tag der Auffrischungsimpfung - in Schleswig-Holstein müssen dreifach Geimpfte allerdings noch 14 Tage warten, in Thüringen gilt die Befreiung von der zusätzlichen Testpflicht erst ab dem 15. Tag.

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Übrigens gelten in vielen Bundesländern auch doppelt geimpfte Genesene als geboostert und müssen im Rahmen von 2G+ demnach keinen weiteren Test vorlegen - zumindest für einen Zeitraum von drei Monaten.

Achtung: In medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Pflegeheimen gilt die Befreiung von der Testpflicht allerdings nicht, auch nicht für dreifach Geimpfte.

2G gilt nicht für Corona-Impfstoff von Johnson & Johnson

Einige Bundesländer gehen auf Nummer Sicher und zählen Geimpfte, die eine einmalige Impfung mit Johnson & Johnson erhalten haben, nicht mehr zum 2G-Kreis - zumindest dann nicht, wenn diese Personen keine Auffrischungsimpfung erhalten haben.

Hintergrund: Der Bund und die Ständige Impfkommission (Stiko) sind zu der Einschätzung gelangt, dass das Vakzin von Johnson & Johnson im Vergleich zu den anderen Impfstoffen eine deutlich geringere Schutzwirkung aufweist. Bei einfach mit Johnson & Johnson Geimpften sei es viel öfter zu Impfdurchbrüchen gekommen.

Wer bisher einmal mit Johnson & Johnson geimpft wurde, kann sich nach vier Wochen um eine zweite Impfung mit einem mRNA-Imfpstoff von Moderna oder Biontech bemühen. Um den Geboosterten-Status zu erhalten, gilt wie bei den anderen Vakzinen auch: Dieser gilt erst nach einer dritten Impfung.

Tipp: Auf der Webseite der Gesundheitsämter der Bundesländer können sich Sie sich stets zu den aktuellen Regelungen informieren.

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