Steuererklärung

Rente und Steuern: Wann muss ich zahlen?

Auch Rentner sind verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen rund um das Thema 'Rente und Steuern' zusammengefasst.

Steuererklärung für die Rente.
Auch Rentner sind verpflichtet, ihre Rente zu versteuern. Foto: filmfoto / iStock
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Deutschlandweit zahlt die 'Deutsche Rentenkasse' derzeit mehr als 25 Millionen Renten aus. Doch anders als vielleicht viele Rentner annehmen, sind auch sie davon betroffen, am Ende des Jahres eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Ab wann Sie verpflichtet sind, eine Steuererklärung über ihre Rente zu machen, wie viel Rente steuerfrei ist und was Sie als Rentner von der Steuer absetzen können, lesen Sie hier.

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Sehen Sie hier, welche Steuerzahler sich 2020 freuen dürfen (Der Artikel geht unter dem Video weiter):

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Wie werden Rentner*innen auf eine Steuererklärung aufmerksam gemacht?

Post vom Finanzamt, obwohl Sie schon längst in Rente sind, kann erst einmal für Verwirrung sorgen. Doch Finanzbehörden sind verpflichtet, auch Rentner darauf hinzuweisen, dass sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Diese ist dann fällig, wenn die Rente den staatlich festgesetzten Grundfreibetrag der Rente übersteigt. Häufig kann es sein, dass Sie als Rentner eine Aufforderung vom Finanzamt erhalten, ihre Steuererklärung rückwirkend bis 2005 nachzureichen.

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Wann müssen Rentner*innen eine Steuererklärung machen?

Als Rentner*in sind Sie zur Abgabe verpflichtet, wenn Sie mit Ihrem Gesamtbetrag der Einkünfte den jährlichen Grundfreibetrag übersteigen. Dieser beträgt laut 'Deutsche Rentenversicherung' für das Jahr 2020 rund 9.408 Euro.

Bis 2020 sank der Satz für den Rentenfreibetrag jährlich um zwei Prozentpunkte. Ab 2021 sinkt er laut 'Deutscher Rentenversicherung' nur noch um einen Prozentpunkt pro Jahr. Dadurch solle der Freibetrag für Rentener*innen entfallen, deren Rentenbeginn im Jahr 2040 liegt. Wenn Sie 2020 in Rente gehen, seien demnach etwa 80 Prozent Ihrer Jahresbruttorente steuerpflichtig. Nur 20 Prozent Ihrer Rente bleibt steuerfrei. So beträgt beispielsweise bei einer Rentenhöhe von ca. 11.000 Euro jährlich der Steuerfreibetrag etwa 2.200 Euro. Berechnet das Finanzamt jedoch keine Steuerschuld, können sich Rentner*innen für drei Jahre lang befreien lassen.

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Für weitere Einkünfte gilt laut 'Deutscher Rentenversicherung': Bleibt Ihre gesetzliche Rente für sich betrachtet steuerfrei, können zusätzliche Einnahmen, die Sie erzielen, dazu führen, dass Sie den Grundfreibetrag übersteigen und die Rentenbesteuerung doch noch wirksam wird. Denn Hinzuverdienste wie beispielsweise Mieten durch Eigentum, Betriebsrente oder Auszahlungen einer privaten Rentenversicherung erhöhen das Gesamteinkommen. Ob Sie dann Steuern zahlen müssen, ist abhängig von der Höhe des zusätzlichen Einkommens und der Einkunftsart. Weitere Informationen und eine persönliche Beratung bieten in diesem Fall Steuerberater, Lohnsteuerhilfevereine und Finanzämter.

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Wo trage ich die Rente bei der Steuererklärung ein?

Die Steuererklärung für Rentner wird in der Einkommenssteuererklärung vermerkt. Rentner müssen demnach ausführliche Angaben zu ihren Altersbezügen auf Formular R. machen. Darin werden vor allem Zahlungen von Rentenversicherern, Versorgungswerken, Pensionskassen oder Lebensversicherungen detailliert vermerkt. Weitere Informationen über die korrekte Ausfüllung des Formulars erhalten Sie in den jeweiligen Finanzämtern.

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Tipp: Rentner*innen in den Bundesländern Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen gibt es dazu noch ein weiteres auszufüllendes Steuerformular. In diesem können Sie Details für eine Steuerersparnis eintragen wie zum Beispiel haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerkosten.

Wie kann ich als Rentner*in Steuern sparen?

Als Rentner*in haben Sie die Möglichkeit, einige alltägliche Aufwendungen von der Steuer abzusetzen und so Steuern so sparen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Versorgungsaufwendungen wie zum Beispiel Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge

  • Pflege- und Krankheitskosten wie zum Beispiel Arzt- oder Apothekenrechnungen

  • Sie können bis zu 6.000 Euro Handwerkerkosten versteuern, wenn Handwerker in Ihrem Haushalt gearbeitet haben. Dazu gehören auch Handwerkerkosten bzw. Mietnebenkosten wie zum Beispiel Winterdienst oder Schornsteinfeger

  • Bis 20.000 Euro können Sie für Lohn- und Fahrtkosten bei haushaltsnahen Dienstleistungen wie zum Beispiel Haushaltshilfen

  • Auch Spenden, Kirchensteuer oder Gewerkschaftsbeiträge können steuerlich abgesetzt werden

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Was gilt bei einer Steuererklärung für eine Erwerbsunfähigkeitsrente?

Eine gesetzliche Erwerbsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenrente wird wie eine Altersrente besteuert. Beziehen Sie zuerst eine Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente) und überschreiten dann die Altersgrenze, bekommen Sie eine Altersrente, die dann als Folgerente gilt und zu besteuern ist. Damit Sie den steuerfreien Teil der Altersrente ermitteln können, wird ein fiktives Jahr des Rentenbeginns ermittelt. Die Hinterbliebenenrente ist ebenfalls steuerlich eine Folgerente.

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Wann sind Angehörige verpflichtet die Steuererklärung für Rentner zu übernehmen?

Sind Angehörige wie zum Beispiel die eigenen Eltern nicht mehr in der Lage, ihre Steuererklärung selber zu tätigen, können laut Steuerberatungsgesetz die Kinder oder Personen, die zum engsten Familienkreis gehören, die Steuererklärung übernehmen. Ebenso darf eine Hilfestellung bei der Steuererklärung laut Gesetz ausschließlich von Personen und Vereinigungen ausgeübt werden, die dazu ausdrücklich befugt sind.

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Dazu zählen beispielsweise: Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Lohnsteuerhilfevereine und vereidigte Buchprüfer. Dies habe laut Gesetzgeber den Hintergrund, dass im Falle einer unerlaubten Hilfe dem Steuerzahler enorme finanzielle Nachteile entstehen können. Zum Beispiel durch eine Fristversäumnis oder Falschberatung. Ein Versicherungsschutz durch die Berufshaftpflichtversicherung sei demnach in solch einem Fall nicht mehr gegeben.