Richtig vorsorgen mit 50+
Das Thema Pflegebedürftigkeit jagt Angst ein. Dennoch ist es wichtig, beizeiten vorzusorgen und so im Ernstfall viele Sorgen weniger zu haben.
- Was bringen uns Vollmachten?
- Was ist, wenn wir für den Ernstfall keine Vollmachten hinterlegt haben?
- Wer eignet sich als Betreuer bzw. Bevollmächtigter?
- Gibt es neben den üblichen Verdächtigen noch weitere wichtige Vollmachten?
- Können wir nicht einfach eine Generalvollmacht verfassen?
- Lohnen sich zusätzliche Versicherungen, um uns im Pflegefall abzusichern?
- Kann es Vorteile haben, beim Verfassen einer Vollmacht zum Notar zu gehen?
Es ist ein Thema, an das niemand mit Genuss denkt, das aber umso wichtiger ist: Was passiert, wenn ich plötzlich zum Pflegefall werde? Wer darf im Ernstfall entscheiden, was mit mir geschieht? Wie sorge ich dafür, dass meine Wünsche gewahrt bleiben? Mit einem umfangreichen Vorsorge-Paket sind wir für später am besten gerüstet. Darüber sollten wir uns frühzeitig Gedanken machen, weil wir nicht abschätzen können, wann wir bzw. unsere Lieben diese wichtigen Dokumente wirklich einmal brauchen. Und haben wir nicht vorgesorgt, können wir sicher sein, dass alles in unserem Sinn geregelt wird.
Was bringen uns Vollmachten?
Das ist ganz einfach: Sie sichern uns für den Ernstfall ab. Denn wenn wir ihn rechtzeitig dokumentiert haben, können wir bis ans Lebensende unseren eigenen Willen durchsetzen. Gewährleisten können wir das durch unterschiedliche Dokumente, wie der Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und dem Testament. Info: Existieren mehrere Vollmachten nebeneinander, schließen sie sich nicht gegenseitig aus. Beispiel: Wenn wir in einer Vorsorgevollmacht jemanden bestimmt haben, der in Gesundheitsfragen als Ansprechpartner gilt, reicht das allein nicht aus. In einer Patientenverfügung sollten wir konkrete Wünsche formulieren. Eine gute Ergänzung also.
Was ist, wenn wir für den Ernstfall keine Vollmachten hinterlegt haben?
Dann können wir nicht automatisch davon ausgehen, dass unsere Lieben unsere Entscheidungen durchsetzen dürfen. Ein Betreuer muss erst vom Betreuungsgericht bestimmt werden. In der Regel haben unsere Lieben dann aber noch gute Chancen, denn oft werden nahe Angehörige bestimmt. Zu 100 Prozent darauf verlassen sollten wir uns aber nicht.
Wer eignet sich als Betreuer bzw. Bevollmächtigter?
Grundsätzlicher jeder, dem wir vertrauen. Es muss sich also nicht um einen nahen Angehörigen handeln.
Gibt es neben den üblichen Verdächtigen noch weitere wichtige Vollmachten?
Auch wenn wir schon festgelegt haben, wer über unser Konto verfügen darf, erkennen viele Banken eigene Vorsorgevollmachten oft nicht an. Deshalb lieber gleich erkundigen, welche Art Dokument die Bank verlangt. Gibt es eine Bankvollmacht, sollten wir das unbedingt in der Vorsorgevollmacht vermerken.
Können wir nicht einfach eine Generalvollmacht verfassen?
Manche Angelegenheiten müssen wir ausdrücklich in einer Vollmacht ausführen, zum Beispiel ob jemand die Entscheidung treffen darf, den Vollmachtgeber in eine geschlossene Unterbringung einzuweisen oder wenn schwerwiegende Operationen anstehen. Grundsätzlich ist es ratsam, Bereiche, in denen wir vertreten werden wollen – allen voran Gesundheit und Finanzen –, einzeln anzugeben. Wir können auch für jede Angelegenheit eine separate Vollmacht ausstellen. Das macht Sinn, wenn wir mehrere Kinder haben und keines ausschließen wollen, oder wenn sich unsere Vertrauten in unterschiedlichen Gebieten auskennen. Es ist nicht ratsam, eine (General-)Vollmacht auszustellen mit Formulierungen wie „Hiermit beauftrage ich XY, mich in allen Bereichen zu vertreten“.
Lohnen sich zusätzliche Versicherungen, um uns im Pflegefall abzusichern?
Durch eine Pflegerentenversicherung können wir einen Sparvertrag mit einer Versicherung kombinieren. Einen Teil zahlen wir in eine Kapitallebensversicherung ein, den anderen Teil sparen wir an. Letztendlich ergibt sich daraus eine Pflegerente, entweder als monatlicher Betrag oder als Einmalzahlung.
Eine weitere Möglichkeit ist eine Pflegekostenversicherung. Hier können wir die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung aufstocken. Wie viel das ist, können wir mit einer Obergrenze festlegen, aber es werden nur die Kosten von professionellen Pflegedienstanbietern erstattet, in der Regel gibt es kein Geld, wenn Angehörige die Pflege übernehmen. Außerdem gibt es private Pflegetagegeldversicherungen. Haben wir eine Pflegestufe (ab 2017: Pflegegrad), wird ein fester Betrag pro Tag gezahlt – unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten und welchen Anteil davon die soziale Pflegeversicherung trägt. Bei dieser Variante ist es u. a. egal, ob die Pflege zu Hause, im Heim, von einem professionellen Pflegedienst oder von Angehörigen durchgeführt wird.
Kann es Vorteile haben, beim Verfassen einer Vollmacht zum Notar zu gehen?
Bei Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen ist eine notarielle Beurkundung nicht vorgeschrieben. Vorsorgevollmachten benötigen unter Umständen aber eine besondere notarielle Form, beispielsweise wenn wir wollen, dass jemand unsere Immobilie verwalten oder verkaufen soll. Es ist gesetzlich festgelegt, dass in diesem Fall die Beurkundung z. B. durch einen Notar erfolgt. Beim Erstellen dieser Verfügungen sollte man sich ohnehin rechtlichen Rat holen, zum Beispiel von einem Rechtsanwalt, Betreuungsverein oder -behörde.