Unterhalt für die Eltern: Wann die Kinder zahlen müssen

Wenn die Eltern pflegebedürftig werden, stellt sich für die Kinder die Frage, ob sie für den Unterhalt aufkommen müssen. Wann und wie viel gezahlt werden muss, ist festgelegt.

Wann müssen Kinder Elternunterhalt zahlen?
Wann müssen Kinder Elternunterhalt zahlen? Foto: Highwaystarz-Photography / iStock
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Wenn Mama und Papa zum Pflegefall werden, belastet dies nicht nur emotional. Ist eine Vollzeitpflege zu Hause, eine Unterbringung im Heim oder die Pflege durch ein Familienmitglied nötig, fallen Kosten an. Je nachdem wie entschieden wird, fällt die Höhe dieser Kosten aus und die Frage kommt auf, wer dafür aufkommen soll.

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Wer zahlt, wenn die eigenen Eltern pflegebedürftig werden

Die Kosten einer Unterbringung in einem Pflegeheim oder die Vollzeitpflege zu Hause werden aus der Pflegeversicherung und der Rente des Pflegebedürftigen gezahlt. Vollständig gedeckt werden die Kosten so nicht, der Eigenanteil, der verbleibt, muss nach Paragraf 1601 BGB von den Kindern übernommen werden. Wenn diese die finanziellen Möglichkeiten haben.

Was tun, wenn das Einkommen nicht für den Elternunterhalt reicht?

Wenn keine private Pflegeversicherung hinzukommt, ist von einem Eigenanteil von durchschnittlich 1.390 oder 1.160 Euro monatlich bei Pflegegrad vier oder fünf auszugehen. Eine hohe Summe, gerade wenn das eigene Einkommen im unteren Normalbereich liegt.

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Bislang hing die Unterhaltspflicht der Kinder von ihrem Einkommen ab. Seit Januar 2020 werden die Kinder aber erst in die Pflicht genommen, wenn sie mehr als 100.000 Euro verdienen. Auch beim Vermögen bleibt ein sogenanntes Schonvermögen als eiserne Reserve unangetastet. Wie hoch dieses Schonvermögen ausfällt entscheidet ein Gericht in einem Unterhaltsverfahren.

Wie steht es um die Unterhaltspflicht, wenn kein Kontakt zu den Eltern besteht

Auch ohne bestehenden Kontakt zu ihren Eltern sind die Kinder unterhaltspflichtig. Die Unterhaltspflicht kann nur durch sehr schwere Verfehlungen gegen das Kind verwirken.

Besteht seit Jahren kein Kontakt und ist der betroffene Elternteil früheren Unterhaltsverpflichtungen dem Kind gegenüber nicht nachgekommen, dann muss das erwachsene Kind nicht für den pflegebedürftigen Elternteil aufkommen.

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