Unterhalt für die Eltern: Wann die Kinder zahlen müssen
Wenn die Eltern pflegebedürftig werden, stellt sich für die Kinder die Frage, ob sie für den Unterhalt aufkommen müssen. Wann und wie viel gezahlt werden muss, ist festgelegt.

Wenn Mama und Papa alt zum Pflegefall werden, belastet dies nicht nur emotional. Ist eine Vollzeitpflege zu Hause, eine Unterbringung im Heim oder die Pflege durch ein Familienmitglied nötig, fallen Kosten an. Je nachdem, wie entschieden wird, fällt die Höhe dieser Kosten aus und die Frage kommt auf, wer dafür aufkommen soll.
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Wer zahlt, wenn die eigenen Eltern pflegebedürftig werden
Die Kosten einer Unterbringung in einem Pflegeheim oder die Vollzeitpflege zu Hause werden aus der Pflegeversicherung und der Rente des Pflegebedürftigen gezahlt. Vollständig gedeckt werden die Kosten so nicht, der Eigenanteil, der verbleibt, muss nach Paragraf 1601 BGB von den Kindern übernommen werden. Wenn diese die finanziellen Möglichkeiten haben.
Was tun, wenn das Einkommen nicht für den Elternunterhalt reicht?
Wenn keine private Pflegeversicherung hinzukommt, ist von einem Eigenanteil von durchschnittlich 1.390 oder 1.160 Euro monatlich bei Pflegegrad vier oder fünf auszugehen. Eine hohe Summe, gerade wenn das eigene Einkommen im unteren Normalbereich liegt.
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Die Unterhaltspflicht der Kinder hängt von ihrem Einkommen ab. Laut der Düsseldorfer Tabelle wird ein Selbstbehalt von mindestens netto abgezogen, bei Familien liegt der Selbstbehalt höher mindestens bei 3.240 Euro. Auch beim Vermögen bleibt ein sogenanntes Schonvermögen als eiserne Reserve unangetastet.
Wie steht es um die Unterhaltspflicht, wenn kein Kontakt zu den Eltern besteht
Auch ohne bestehenden Kontakt zu ihren Eltern sind die Kinder unterhaltspflichtig. Die Unterhaltspflicht kann nur durch sehr schwere Verfehlungen gegen das Kind verwirken.
Besteht seit Jahren kein Kontakt und ist der betroffene Elternteil früheren Unterhaltsverpflichtungen dem Kind gegenüber nicht nachgekommen, dann muss das erwachsene Kind nicht für den pflegebedürftigen Elternteil aufkommen.
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