Ruhestand absichern

Altersvorsorge: So bleibt mehr Geld für die Rente übrig

Sie gehen in absehbarer Zeit in den Ruhestand? Dann sollten Sie spätestens jetzt über eine geeignete Altersvorsorge nachdenken. Was Sie tun können, um hinterher finanziell besser dazustehen.

In jeder Lebensphase lohnt es sich, die Altersvorsorge im Blick zu haben.
Weil die Rente allein meist nicht ausreicht, sollten Sie auch an andere Möglichkeiten der Altersvorsorge denken. Foto: AndreyPopov / iStock
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Vorab schon zu wissen, was Sie nachher mal an Geld bekommen werden, ist zu jedem Zeitpunkt Ihres Lebens von Vorteil - Sie wollen ja planen. Rentenrechner helfen dabei.

Wie kann ich meine Rente ausrechnen?

Eine seriöse Möglichkeit ist der Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner der Deutschen Rentenversicherung (zu finden auf www.deutsche-rentenversicherung.de). Über den Rentenbeginnrechner können Sie den frühstmöglichen und den regulären Rentenbeginn berechnen. Dazu brauchen Sie nur Ihr Geburtsdatum einzugeben und unter anderem, ob eine Schwerbehinderung vorliegt.

Ergebnis: Sie bekommen alle für Sie infrage kommenden Verrentungsmöglichkeiten angezeigt. Falls es bei der jeweiligen Rentenart Vertrauensschutzregeln gibt, werden auch diese berücksichtigt. Tipp: Einen Fragebogen zur Prüfung der Vertrauensschutzregelungen finden Sie direkt bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Außerdem wird der prozentuale Abschlag angezeigt, mit dem Sie bei einem vorzeitigen Eintritt in die Altersrente rechnen müssen.

Darüber hinaus können Sie mit Angaben aus Ihrer jährlichen Renteninformation auch die Rentenhöhe ermitteln. Info: Die online ermittelten Rentenbeträge sind unverbindlich und ersetzen keine individuelle Beratung. Die ist direkt bei der Deutschen Rentenversicherung übrigens kostenlos (Servicetelefon: 0800 / 100 04 80 70, montags bis donnerstags von 7:30 Uhr bis 19:30 Uhr und freitags von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr).

Beispiel: Rentenbeginn

Eine Frau ist am 24. März 1956 geboren und nicht schwerbehindert. Der frühstmögliche Eintritt mit einer Altersrente für langjährig Versicherte ist der 1. April 2019 mit einem Abschlag in Höhe von 10,2 Prozent. Die Regelaltersrente bei Erreichen der Regelaltersgrenze kann sie ab dem 1. Februar 2022 in Anspruch nehmen.

Beispiel: Rentenhöhe

Alle Angaben, die zur Berechnung der Rentenhöhe nötig sind, entnehmen Sie Ihrer aktuellen Renteninformation. Eintragen müssen Sie unter anderem das Datum der Renteninformation, Datum der Versicherungszeiten, die Höhe der Regelaltersrente und das Datum des gewünschten (verfrühten) Rentenbeginns.

Keine Panik, das klingt komplizierter, als es ist! Wo Sie was eintragen müssen und was genau es bedeutet, sagt Ihnen nämlich die Muster-Renteninformation der DRV. Die finden Sie direkt oberhalb der Eingabefelder des Rentenrechners als PDF-Dokument. So kriegen Sie das Ausfüllen problemlos hin.

Was 2017 neu beim Thema Altersvorsorge ist

Hinzuverdienstgrenze: Ab dem 1. Juli sollen die Möglichkeiten eines Hinzuverdienstes flexibler werden. Heißt: Auch vor Erreichen der Regelaltersgrenze dürfen Sie bis zu 6.300 Euro pro Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen. Mehr dazu hier:

Pflege zahlt sich aus: Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie bei der Pflege von Angehörigen Anpruch auf Zahlung von Rentenbeiträgen.

Abschläge ausgleichen: Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen will, kann jetzt ab 50 Abschläge durch freiwillige Zahlungen ausgleichen.

Wissen Sie schon über die neuen Pflegegrade Bescheid? (Artikel geht unter dem Video weiter)

Video Platzhalter

Wie Sie Versorgungslücken im Alter schließen können

Dass Rente allein bei vielen nicht zum Leben reicht, ist heute fast schon normal. Verzweifeln müssen Sie deswegen aber nicht. Kommen Sie mit den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt zu decken, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, ein finanzielles Polster aufzubauen und Versorgungslücken zu schließen.

Abschläge ausgleichen

Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen will, muss mit teils hohen Abschlägen rechnen. Die lassen sich durch Einmalzahlungen reduzieren. Seit Januar 2017 ist es im Zuge der Flexi-Rente ab 50 möglich, freiwillige Zahlungen zu leisten. Wie hoch der Ausgleichsbetrag ist, muss individuell berechnet werden. Klarheit bringt eine besondere Auskunft der Rentenversicherung.

Im alten Job weiterarbeiten

Einfache Formel: Wer länger arbeitet, erhöht seine Rente. Klare Sache. Für jeden Monat, den wir über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, fällt unsere Altersrente um 0,5 Prozent höher aus.

Einem Nebenjob nachgehen

Vielleicht können Sie mal was ganz Neues machen – 450 Euro für einen kleinen Job, der Ihnen leicht von der Hand geht oder den Sie einfach mal ausprobieren wollten.

Pflegen bringt Geld

Pflegen Sie einen Angehörigen und sind nicht mehr als 30 Stunden pro Woche berufstätig, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung von Rentenbeiträgen. Damit erhöht sich Ihre spätere Altersrente. Um in den Genuss zu kommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Der Pflegebedürftige hat mindestens Pflegegrad 2, und Sie wenden mindestens zehn Stunden pro Woche für die Pflege auf, die wiederum auf mindestens zwei Tage verteilt sein müssen.

Teil- statt Vollrente

Auf eine vorzeitige Rente haben Sie Anspruch, wenn Sie mindestens 63 Jahre alt sind und 35 Versicherungsjahre nachweisen können. Wer einen Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent hat, kann schon vor dem 63. Lebensjahr in Rente. Entscheiden Sie sich für eine Teilrente, verdienen Sie weniger, aber Sie bekommen ja zusätzlich eine (Teil-) Rente. Und da Sie weiterhin Beiträge zahlen, können Sie noch etwas für Ihre spätere Vollrente tun.

Tschüss, alte Versicherungen

Erwerbsunfähigkeitsversicherungen oder auch Risikolebensversicherungen sind im Rentenalter nicht mehr so wichtig. Weg damit! So können Sie eine Menge Geld sparen. Wichtig: Werden Sie ehrenamtlich tätig, sollten Sie darauf achten, dass Sie unfallversichert sind. Engagieren Sie sich bei eingetragenen Vereinen, ist das in der Regel der Fall.

Mietfreiheit

Haben Sie das Ziel mit einer eigenen Wohnung oder einem Häuschen erreicht, können Sie auch mit einer geringeren Rente gut klarkommen. Ein Haus ist eine Alterssicherheit, auch wenn Sie nicht drin wohnen. Leider fallen, selbst wenn es abbezahlt ist, deutlich höhere Kosten durch Renovierung und Instandhaltung an als in einer Mietwohnung. Überlegen Sie also, ob Sie auf lange Sicht nicht besser fahren, wenn Sie die Immobilie verkaufen.

Übrigens: Im Ratgeber 'Altersvorsorge richtig planen' gibt es weitere nützliche Tipps (9,99 Euro unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de).

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