Rente aufstocken

Rentenpunkte kaufen: Tipps zum Ausgleich von Abschlägen

Wer seine Rente aufstocken oder früher in den Ruhestand gehen möchte, kann Abschläge ausgleichen und Rentenpunkte kaufen. Was dabei beachtet werden sollte.

Fünf Stapel Kleingeld mit dem Wort Rente.
Wer Rentenabschläge ausgleicht, kann sich über höhere Bezüge im Ruhestand oder einen früheren Renteneintritt freuen. Foto: Fokusiert / iStock
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Rentenabschläge ausgleichen und schon mit 63 in Rente gehen

Das Thema Altersarmut betrifft durchaus auch Menschen, die ihr Leben lang in die Rentenkasse eingezahlt haben. Wer früher in den Ruhestand möchte, muss Abschläge in Kauf nehmen, dies bedeutet 0,3 % weniger Rente für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme.

Doch es ist möglich Rentenpunkte zu kaufen und so die Abschläge auszugleichen. Dabei ist zu beachten, dass die Rentenabschläge erst ab dem 50. Lebensjahr durch Beitragszahlungen an die Rentenkasse teilweise oder auch komplett ausgeglichen werden können.

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Zudem ist es ratsam, vorab eine Auskunft über die Höhe der Beiträge beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu beantragen, um die voraussichtliche Höhe der Rente zum geplanten vorzeitigen Rentenbeginn, die Höhe der Rentenminderung, sowie die Höhe des Beitrags, der zum Ausgleich der Rentenminderung nötig ist, in Erfahrung zu bringen.

Unter dem Video geht der Artikel weiter.

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Was bei Sonderzahlungen an die Rentenkasse zu beachten ist

Ein paar Punkte sollten vorab beachtete werden, bevor Sonderzahlungen in die Rentenkasse getätigt werden.

  • Entstehen Rentenminderungen wegen einer  Erwerbsminderungsrente, können diese nicht ausgeglichen werden.

  • Wer schwer krank ist und mit einem frühen Ableben rechnen muss, für den lohnen sich Sonderzahlungen nicht.

  • Es sollte stets bedacht werden, dass auf die Rente Steuern und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen.

  • Getätigte Sonderzahlungen stehen nicht mehr in finanziellen Notfällen zur Verfügung.

Dafür ist davon auszugehen, dass die Rendite längerfristig bei zwei bis drei Prozent liegen wird, im Gegensatz zu einer privaten Rentenversicherung, bei der die Verzinsung höchstens bei 0,9 Prozent liegt. Zudem erhöht sich durch die Sonderzahlung auch die Hinterbliebenenrente und ist insgesamt eine sichere Form der Geldanlage.

Eine individuelle Beratung beim Rentenversicherungsträger ist empfehlenswert, um vorab offene Fragen abzuklären und zu erfragen, in welchem Umfang sich eine Sonderzahlung überhaupt lohnt.

„Bei einer Bruttorente von 800 Euro im Monat in den alten Bundesländern und einem Jahr vorzeitigem Rentenbeginn (Rentenminderung 3,6 Prozent oder 28,80 Euro) müsste zum vollen Ausgleich der Rentenminderung ein Betrag von rund 6.591 Euro in die Rentenversicherung eingezahlt werden. Bei 1.000 Euro Rente und zwei Jahren vorzeitigem Rentenbeginn (Minderung 7,2 Prozent oder 72 Euro) sind rund 17.116 Euro aufzuwenden. Wer bei einer Rente von 1.200 Euro monatlich drei Jahre früher in Rente gehen möchte, kann 130 Euro Rentenminderung (10,8 Prozent) durch rund 32.052 Euro ausgleichen.“
Deutsche Rentenversicherung

Wie soll die Sonderzahlung aussehen?

Die Sonderzahlung kann auf einen Schlag getätigt werden, was jedoch steuerliche Nachteile mit sich bringen kann, oder aufgeteilt werden. Es gibt festgelegte Höchstbeträge, oft ist es sinnvoller, die Sonderzahlung auf mehrere Jahre aufzuteilen.

Von der Deutschen Rentenversicherung bekommen Sie nach der Beantragung der Sonderauszahlung mitgeteilt, in welcher Höhe Sie die Zahlung maximal vornehmen dürfen, natürlich kann auch weniger eingezahlt werden.

Rentenabschläge ausgleichen und so die Rente aufstocken

Werden Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen gezahlt, die Rente dann aber doch nicht vorzeitig angetreten, darf sich der Rentner über höhere monatliche Rentenbeiträge freuen. Nicht möglich ist es, sich die Ausgleichszahlung erstatten zu lassen.