Steuererklärung für Rentner: So können Sie Geld sparen
Viele Rentner*innen verdienen sich nebenbei etwas dazu und müssen deswegen häufig Steuern zahlen. Mit diesen Tipps, können Sie bei einer Steuererklärung als Rentner sparen.
Durch die Erhöhung der gesetzlichen Rente zum 1. Juli wurden laut Bundesarbeitsministerium rund 51.000 Rentner*innen in diesem Jahr steuerpflichtig. Zusätzlich werden vom Finanzamt auch Steuererklärungen von Rentner*innen fällig, die neben ihrer Rente Nebenverdienste angemeldet haben. Lesen Sie hier Tipps, wie Sie Steuern auf ihre Nebeneinkommen sparen können.
Noch mehr Spar-Tipps finden Sie unter: Rente und Steuern: Wann muss ich zahlen?
Sehen Sie hier, wie Sie im Alltag sparen können (Der Artikel geht unter dem Video weiter):
Steuererklärung Rentner: Wie viel dürfen Sie dazu verdienen?
Wer laut Gesetz die sogenannte Regelaltersgrenze erreicht hat, darf zur gesetzlichen Rente unbegrenzt dazuverdienen. Die Regelaltersgrenze wird mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht. Die neue Altersgrenze gilt erst für den Jahrgang 1964. Das bedeutet, dass Menschen, die 1955 geboren wurden sowie mindestens 65 Jahre und neun Monate alt sind, zwischen Oktober 2020 und September 2021 Menschen Rente beantragen dürfen. Sind Sie vor der gesetzlichen Regelaltersgrenze in Rente gegangen, gilt eine Hinzuverdienstgrenze von etwa 6.300 Euro im Jahr. Zusätzlich sind Sie verpflichtet, den Nebenverdienst bei Ihrer Rentenversicherung zu melden.
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Corona-Sonderreglung: Bis Ende 2020 können Sie deutlich mehr zu Ihrer Rente verdienen als 6.300 Euro. Denn wegen der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner auf 44.590 Euro angehoben. Ab 2021 gilt wieder der normale Betrag.
Tipp: Wenn Sie vorzeitig in Rente gehen und nebenbei noch Geld verdienen, zahlen Sie auf das zusätzliche Einkommen ein und erhöhen damit Ihre Beiträge für die Rentenversicherung wenn Sie in Altersrente gehen.
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Steuererklärung Rentner: Welche Zuverdienste sind steuerfrei?
Wenn Sie steuerfrei etwas hinzuverdienen möchten, lohnt es sich, einen 'Mini-Job' anzunehmen. Denn dann meldet der Arbeitgeber die Anstellung und zahlt die dadurch entstehenden Steuern. Wichtig ist, dass Sie mit Ihrem Arbeitgeber klar vereinbaren, dass es bei Ihrem Angestelltenverhältnis um einen 'Mini-Job' handelt. Dadurch sind die Einkünfte nicht mehr meldepflichtig.
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Steuererklärung Rentner: Wie sparen Sie Steuern bei Nebenjobs?
Neben den anfallenden Sonderausgaben wie beispielsweise Pflegekosten oder Handwerkerkosten, die Sie bei einer Steuererklärung als Rentner*in angeben können, lässt sich mit diesen Tipps zusätzlich Geld sparen. Denn es ist ebenfalls möglich, bei einem Nebenjob Posten anzugeben, die die Steuerlast im Ruhestand künftig mindert. Zum Beispiel durch Werbekosten und Versicherungen.
Typische Werbekosten sind:
Darunter fallen zum Beispiel alle Kosten, die durch einen Nebenjob anfallen. Das sind zum Beispiel:
Arbeitskleidung
Arbeitsmittel
Bewerbungskosten
Fahrtkosten
Anschaffen eines Computers.
Kontoführungsgebühren
Telefonkosten
Unfallkosten
Reisekosten
Fortbildungskosten
Bewirtungskosten
Doppelte Haushatsführung
Arbeitszimmer
Beiträge zum Berufsverband
Versicherungen steuerlich absetzen:
Sie können als Rentner*in nicht nur die Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich absetzen. Auch weitere Versicherungen lassen sich berechnen:
eine Arbeitslosenversicherung
Haftpflichtversichrung
Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung
Unfallversicherungen
Altersvorsorgeleistungen
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Steuererklärung Rentner: Wie sparen Sie Steuern bei Mieteinnahmen?
Wenn Sie zusätzlich neben Ihrer Rente eine Immobilie vermieten, können Sie ebenfalls bei Ihrer Steuererklärung als Rentner*in Geld sparen. Denn auch als Vermieter können Sie die sogenannten Werbekosten und Versicherungen als Steuerminderung geltend machen.
Typische Werbekosten sind:
Annoncen im Zusammenhang mit der Mietersuche
Abschreibungen
Hausbesitzerverein Beiträge
Erbbauzins
Finanzierungskosten
Erschließungs-/Anschlusskosten
Heizkosten
Grundsteuer
Gartenanlagen pflege
Kontoführungsgebühr
Kabelanschluss
Mietvertragsformulare
Reperaturen
Anwaltskosten
Möbel
Verwaltungskosten
SAT-Schüssel
Wasser
Modernisierungsmaßnahmen
Auch wenn auch für Eigentümer die oben genannten Versicherungen steuerlich absetzbar sind, kann eine Wohngebäudeversicherung dagegen nicht in einer Steurerklärung berücksichtigt werden.
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