Nachaltigkeit

Neues Gesetz: Einwegplastik wird verboten

Zum Schutz der Meere und der Umwelt hat die Bundesregierung ein neues Umwelt-Gesetz in Kraft gesetzt.

Einwegplastik wird verboten.
Das Kabinett verbietet in Zukunft den Verkauf von Einwegplastik. Foto: PicturePoint / Imago
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Einwegplastik wie Kaffee-Rührstäbchen, Mitnahmebecher, Trinkhalme oder Einweggeschirr sollen in Zukunft verboten werden. Dieses Gesetz beschloss Anfang November das Bundeskabinett. Was genau verboten wird, ab wann das neue Gesetz gilt und welche Veränderungen dadurch auf uns zu kommen, lesen Sie hier.

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Sehen Sie hier schädlich Plastik für die Gesundheit ist (Der Artikel geht unter dem Video weiter):

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Ab wann ist Einwegplastik verboten?

Laut Bundeskabinett soll das neue Einwegplastik-Verbot bis zum 3. Juli 2021 in Kraft treten. Das haben Bundestag und Bundesrat breits am 6. November beschlossen. Damit fallen künftig herkömmliche Einwegprodukte aus Kunststoff, die aus fossilen Rohstoffen, wie Rohöl hergestellt werden, weg. Auch biobasiertes oder biologisch abbaubares Plastik wird in Zukunft verboten sein. 

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Welche Kunststoffprodukte dürfen nicht mehr verkauft werden?

Unter das Verbot fallen künftig verschiedene Einweg-Produkte. Zu denen gehören zum Beispiel:

  • Plastikgschirr (Teller, Schalen)

  • Plastikbesteck (Essstäbchen, Messer, Gabeln, Löffel)

  • Verpackungen für warme Speisen und Getränke aus Styropor

  • Trinkhalme

  • Wattestäbchen aus Plastik

  • Getränkebecher aus Plastik

Neben den Einwegplastikprodukten sollen ab 2030 auch Plastikflaschen zu mindestens 30 Prozent aus recyceltem Material bestehen. Ebenso soll es ab 2021 auf einigen Produkten mit einem gewissen Kunststoff-Anteil Hinweise geben, die über negative Umweltauswirkungen informieren. Zum Beispiel auf Feuchttücher und Zigarettenfilter.

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Warum werden Einwegplastik-Produkte verboten?

Statistiken des Bundesumweltministeriums belegen, dass fast stündlich rund 320.000 Einweg-Becher in Deutschland verbraucht werden - davon bis zu 140.000 Kaffeebecher aus Plastik. Die Menge der Kunststoffabfälle stieg laut Umweltbundesamt zwischen 2015 und 2017 um 3,9 Prozent auf 6,15 Millionen Tonnen. Das war bisher Höchststand. Doch diese Mengen an Verpackungsmüll landen nicht wie vorgegeben in den gelben Mülltonnen, sondern häufig in der Natur. Wird der Plastikmüll dort nicht aufgesammelt, können sich kleinere Kunststoffteilchen lösen und werden vom Wind und Regen in die Seen und Flüsse getrieben oder von Fischen und Vögeln verschluckt. Um weder unserer Gesundheit noch unserer Umwelt zu schaden, wird Einwegplastik künftig verboten.

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Wo gilt das Einwegplastikverbot noch?

Das Gesetz Einwegplastik ab Juli 2021 zu verbieten, gilt nicht nur in Deutschland. Die Herstellung soll EU-weit verboten. Ebenfalls sollen künftig auch die Einweg- oder Mehrwegflaschen besser markiert werden, um Verbraucher*innen die Entscheidung zu erleichtern, überflüssiges Plastik zu vermeiden und wiederverwertbare Produkte zu kaufen. Diese beiden Regelungen sind Teil des neuen Gesetzes zur Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie.

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Welche nachhaltigen Maßnahmen plant die Bundesregierung zusätzlich für die Zukunft?

Mittlerweile gibt es immer mehr Supermärkte, die Lebensmittel ohne Plastikverpackungen anbieten. Laut Bundesregierung sind besonders umweltfreundlich Produkte mit dem Umweltzeichen 'Blauer Engel'. Viele Gastronomen bieten gerade in der Coronazeit Gerichte und Kaffeebecher zum Mitnehmen aus Plastik an. Künftig werden diese Behälter hauptsächlich aus biologisch abbaubaren Materialien hergestellt. Außerdem wird in Zukunft das 'Abfallvermeidungsprogramm' von Bund und Länder weiterhin angeboten, bei dem sich Bürger*innen künftig noch stärker für die Vermeidung von Abfällen einsetzen können.

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