Verschärfte Regeln

Coronavirus: Alle Infos zum harten Lockdown

Der harte Lockdown wegen des Coronavirus war unvermeidlich, welche Regeln nun bis ins neue Jahr gelten .

In einer leeren Einkaufsstraße steht ein Schild mit Corona-Schutzmaßnahmen.
Welche Corona-Schutzmaßnahmen im harten Lockdown beachtet werden müssen. Foto: yuelan / iStock
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Welche Kontaktbeschränkungen über die Feiertagen gelten

Die rasante Ausbereitung des Coronavirus hat alle Pläne zu Lockerungen über Weihnachten und Silvester zunichte gemacht. Ab Mittwoch dem 16. Dezember 2020 gilt in Deutschland ein harter Lockdown.

Unter dem Video geht der Artikel weiter.

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Video: Glutamat

Die zuletzt beschlossenen Kontaktbeschränkungen sind hiervon nicht betroffen, es gilt weiterhin, dass sich maximal bis zu fünf Personen aus insgesamt zwei Haushalten treffen dürfen, ausgenommen sind Kinder bis 14 Jahre.

Die Ausnahmeregelungen für Weihnachten haben sich jedoch verändert. Statt wie ursprünglich geplant mit bis zu zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten darf nun nur noch mit maximal fünf Haushaltsständen aus dem engsten Familienkreis gefeiert werden, Kinder unter 14 Jahren sind wieder ausgenommen.

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Zu diesem engen Kreis zählen Ehepartner ebenso wie Partner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Geschwister, Geschwisterkinder und deren Haushaltsangehörige. Somit hängt die Höhe der erlaubten Personenzahl individuell davon ab, wie viele Personen einem Hausstand angehören und wie viele Kinder bis 14 zugehörig sind, eine festgelegte Personenobergrenze gibt es nicht.

Ein Mund-Nasenschutz kann beim Einkaufen vor der weiteren Ausbreitung von Covid-19 helfen.

Für Silvester hingegen gelten die sonst auch geltenden Kontaktbeschränkungen, zudem sind an Silvester und auch an Neujahr Versammlungen und das Zünden von Feuerwerkskörpern an vielbesuchten Plätzen verboten, generell ist der Verkauf von  Pyrotechnik nicht erlaubt.

Harter Lockdown über Weihnachten und Silvester

  • Ab dem 16. Dezember 2020 bleibt der Einzelhandel geschlossen, ausgenommen sind Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarf, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und der Großhandel.

  • Dienstleistungsbetriebe wie Friseure, Kosmetikstudios, Tattoostudios oder Massagepraxen bleiben geschlossen, Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie medizinische Fußpflege dürfen weiterhin durchgeführt werden.

  • Restaurants, Kneipen und Cafés bleiben weiterhin geschlossen, lediglich Essen zum Mitnehmen darf angeboten werden. Dies gilt übrigens auch für Kantinen. Der Verzehr von Alkohol im öffentlichen Raum ist verboten.

  • Kinder sollen, wenn möglich zu Hause betreut werden, laut Bund-Länder-Beschluss wird die Präsenzpflicht an Schulen ausgesetzt. Um berufstätige Eltern zu entlasten wird eine Notfallbestreuung gewährleistet, außerdem soll für betroffene Eltern bezahlter Urlaub ermöglicht werden. Für Abschlussklassen gelten möglicherweise gesonderte Regelungen.

  • Betriebe werden aufgerufen zu überprüfen, ob durch Arbeit im Homeoffice oder Betriebsferien geschlossen werden kann.

  • Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften sind zulässig, wenn der  Mindestabstand von 1,5 Metern und die Maskenpflicht eingehalten werden.

  • Für Altenheime und Pflegedienste sollen die Kosten für Schnelltests übernommen werden und medizinische Schutzmasken zur Verfügung gestellt werden.

  • Bis zum 10. Januar wird geraten, auf Reisen, welche nicht zwingend notwendig sind, zu verzichten.

Wie lange soll der Lockdown anhalten?

Bislang sollen die aktuellen Coronaschutzmaßnahmen bis zum 10. Januar 2021 gelten. Am 5. Januar wollen sich die Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin Angela Merkel erneut beraten. Die zu diesem Zeitpunkt gemessenen Fallzahlen werden letztendlich darüber entscheiden, ob der Lockdown verlängert werden muss.

Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler, die vom Lockdown betroffen sind, sollen weiterhin finanzielle Unterstützung erhalten. Die Überbrückungshilfe III soll verbessert werden.