Corona-Regeln für die Feiertage: So wird Weihnachten 2020
Die Länder haben sich auf Corona-Regeln für Weihnachten und Silvester geeinigt. Was an den Feiertagen beachtet werden muss.
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Update: So haben sich Bund und Länder am 25. November geeinigt
Die Gespräche von Bund und Länder dauerten doch länger, als zunächst gedacht. Offenbar gab es letztendlich mehr Diskussionsbedarf, als vorab angenommen.
Nach der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 25. November 2020 stellte Angela Merkel fest: "Wir sind zu einem guten Ende gekommen unter schwierigen Bedingungen. Wir brauchen noch einmal eine Kraftanstrengung. Es wird eine schwierige Zeit."
Der seit November geltende Lockdown soll bis Anfang Januar verlängert werden, nicht nur bis zum 20. Dezember. Dies bedeutet auch, dass gastronomische Betriebe über Weihnachten geschlossen bleiben, darüber soll vor den Feiertagen jedoch erneut diskutiert werden.
Ab dem 1. Dezember 2020 sind private Treffen aus dem eigenen und einem weiteren Haushalt begrenzt, dabei gilt, mit maximal fünf Personen gleichzeitig zusammen zu kommen, Kinder bis 14 Jahre sind aus dieser Regelung ausgenommen. Vom 23. Dezember bis zum 1. Januar gilt die Regelung mit Treffen von bis zu zehn Personen.
Für Seniorenheime soll es Besuchsmöglichkeiten geben, der Einsatz von Corona-Schnelltests soll weiter ausgedehnt werden.
Die Verpflichtung des Tragens eines eines Mund- und Nasenschutzes wird intensiviert und stärker kontrolliert.
Unternehmen, denen es möglich ist werden gebeten vom 23. Dezember bis 1. Januar zu schließen und Betriebsferien zu machen oder die Mitarbeiter ins Homeoffice zu schicken. Die Staatshilfen für Unternehmen, Selbstständige und Vereine die betroffen sind, werden verlängert.
Sind über einen längeren Zeitraum Einschränkungen des Geschäftsbetriebs zu erwarten, wie in Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, bei Soloselbstständigen und der Reisebranche, gilt eine Verlängerung der Überbrückungshilfen bis Mitte 2021.
Unter der Voraussetzung eines negativen Corona-Tests wird die Quarantänezeit von Kontaktpersonen mit Corona infizierten Menschen ab dem 1. Dezember auf zehn Tage verkürzt.
Länder haben sich auf Corona-Festtagsregeln geeinigt
Auch das Weihnachtsfest wird vom Coronavirus dirigiert. Nachdem seit Anfang November in Deutschland ein sogenannter Lockdown light beschlossen wurde, blieb abzuwarten, welche Regeln für die Feiertage gelten werden.
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Am 25. November werden die Corona-Regeln für Weihnachten und Silvester 2020 beschlossen, doch offenbar konnten sich die Länder in einigen Punkten bereits einigen.
So soll der bisher geltende Lockdown bis zum 20. Dezember 2020 fortgesetzt werden, über die Feiertage soll es ein paar Lockerungen geben. Vom 23. Dezember bis 1. Januar sollen Treffen mit bis zu zehn Personen mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Menschen möglich sein. Aus dieser Regelung sind Kinder bis 14 Jahre ausgenommen.
Ministerpräsidenten empfehlen Selbstquarantäne vor den Feiertagen
Dafür sollen ab dem 1. Dezember 2020 strengere Kontaktbeschränkungen gelten. Demnach sollen sich private Haushalte auf den Kontakt zu einem weiteren Haushalt beschränken, bei Treffen sollten maximal fünf Personen zusammen kommen. Außerdem wird die Maskenpflicht wahrscheinlich erweitert.
Außerdem empfehlen die Ministerpräsidenten vor den Feiertagen eine Selbstquarantäne, wie unter anderem "bild.de" aus einem vorliegenden Schreiben zitiert: "Wir appellieren an die Bürgerinnen und Bürger, diese Maßnahme individuell für sich selbst zu prüfen und im Interesse und zum Schutz der Menschen, die man zu Weihnachten treffen möchte, umzusetzen."
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Berlins regierender Bürgermeister Michael Müller ergänz im 'Morgenmagazin' von ARD und ZDF: "Natürlich muss es ein Weihnachtsfest sein, das man auch mit den Großeltern, mit den Enkeln feiern kann."
Kein Verkaufsverbot für Silvester-Feuerwerk
Auch wenn empfohlen wird zu Silvester auf Feuerwerkskörper zu verzichten, wird es kein Verkaufsverbot geben. Um größere Menschenansammlungen zu vermeiden, soll Feuerwerk auf öffentlichen Plätzen verboten werden. Aus einem "tagesschau.de" vorliegenden Entwurf geht hervor: "Die örtlich zuständigen Behörden bestimmen die betroffenen Plätze und Straßen."