Urteil des Bundesfinanzhofs

Zukünftigen Rentnern droht Doppelbesteuerung

Mit Spannung wurde das Urteil des Bundesfinanzhofes erwartet. Zwar wurde die Klage zweier Rentner wegen Doppelbesteuerung abgewiesen, dennoch gilt das Urteil richtungsweisend.

Taschenrechner und Unterlagen.
Der Bundesfinanzhof machte konkrete Vorgaben, wie eine Doppelbesteuerung zukünftig vermieden werden könne. Foto: iStock / NoSystem images
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Die Klage eines Zahnarztes und eines Steuerberaters um die doppelte Beteuerung ihrer Einkünfte wurde vom Bundesfinanzhof (BFH) in München am Montag zurückgewiesen. In ihrem speziellen Fall liege keine doppelte Besteuerung vor, begründeten die Richter das Urteil. Damit schlossen sie sich der Meinung der Richter*innen aus Vorinstanzen an, die die Klage bereits abgewiesen hatten.

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Dennoch hat das Urteil weitreichende Auswirkungen für zukünftige Rentner*innen: Denn der BFH betonte, dass zukünftige Rentnerjahrgänge durchaus von einer Doppelbesteuerung betroffen sein könnten. Daher fordert das Gericht umfassende Änderungen bei der Rentenbesteuerung.

Begründung: Für jeden kommenden Rentnerjahrgang werde der geltende Rentenfreibetrag kleiner. Daher dürfte er rein rechnerisch nicht mehr ausreichen, die bereits aus dem Einkommen versteuerten Beiträge auszugleichen.

Erstmals machte das höchste deutsche Steuergericht dem Gesetzgeber Vorgaben, wie eine doppelte Beteuerung in Zukunft vermieden werden solle.

Eine doppelte Besteuerung liegt immer dann vor, wenn Arbeitnehmer*innen und Arbeitnehmer die Beiträge zur Rentenversicherung ganz oder zum Teil aus bereits versteuertem Einkommen leisten und sie auf die später ausgezahlten Renten ebenfalls noch einmal Steuern zahlen müssen.

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Grundfreibetrag muss zukünftig unberücksichtigt bleiben

Nun können Millionen Menschen hoffen, für ihre zukünftige Rente weniger Steuern zahlen zu müssen.

So wurde festgelegt, dass der so genannte Grundfreibetrag bei der Berechnung des steuerfreien Rentenbezugs unberücksichtigt bleiben muss. Dieser der Absicherung des Existenzminimums dienende Beitrag dürfe zukünftig nicht noch ein zweites Mal als steuerfreier Rentenbezug herangezogen werden.

Auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die der Steuerpflichtige selbst trägt, müssen künftig unberücksichtigt bleiben.

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Dem Staat entgehen Steuereinnahmen in Milliardenhöhe

Wie das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) schätzt, könnte die Reform dazu führen, dass der Staat zwischen 2020 und 2040 rund 90 Milliarden Steuereinnahmen verliert.

Doppelte Einkommensbesteuerung ist verfassungswidrig

Bis 2005 mussten Renten nicht versteuert werden, dafür wurden Beiträge aus bereits versteuertem Gehalt gezahlt. Die Steuerreform aus dem Jahre 2005 sah dann eine Übergangsregelung vor, die noch schrittweise bis 2040 laufen sollte. Demnach sollten Renten versteuert werden, Beiträge zu gesetzlichen wie privaten Renten durften als Sonderausgaben von der Einkommenssteuer abgezogen werden. 

Da die Beiträge wegen der schrittweisen Umstellung erst ab 2025 in voller Höhe abgesetzt werden können, würde die Regelung laut BFH in den kommenden Jahren zu Ungerechtigkeiten führen: Eine doppelte steuerliche Belastung - erst im Arbeitsleben und dann erneut im Ruhestand - ist demnach verfassungswidrig.

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Männer sind bei der Rentenbesteuerung im Nachteil

Wäre es nicht zu dem Urteil gekommen, wären mehrere Personengruppen in Zukunft klar benachteiligt gewesen: Selbstständige ebenso wie Männer aufgrund ihrer geringeren Lebenserwartung und Ledige.

Die höhere Lebenserwartung von Frauen soll laut BFH zukünftig berücksichtigt werden.

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