Nach Klage zweier Rentner

Doppelbesteuerung: Millionen Rentner könnten Geld zurückbekommen

Werden viele Rentner*innen vom Staat zweimal besteuert? Dieser Frage geht momentan der Bundesfinanzhof (BFH) nach.

Zwei Senioren sitzen mit Anträgen vor dem Computer.
Der Bundesfinanzhof prüft derzeit, ob die derzeitige Rentenberechnung verfassungswidrig ist. Foto: iStock / Inside Creative House
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Es klingt zu schön, um wahr zu sein: Sollte der Bundesfinanzhof der Klage zweier Rentner am 31. Mai stattgeben, können sich Millionen anderer Rentner in Deutschland ebenfalls auf eine Nachzahlung freuen.

Doppelbesteuerung könnte verfassungswidrig sein

Hintergrund: Auf Beiträge wurden Steuern erhoben, dann noch einmal auf die Renten. Diese Doppelbesteuerung könnte als verfassungswidrig eingestuft werden. Zwei Rentner, ein ehemaliger Zahnarzt aus Hessen sowie ein ehemaliger Steuerberater aus Baden-Württemberg, klagten dagegen – unterstützt vom Bund der Steuerzahler. Bundesweit gibt es mittlerweile 142.000 Einsprüche, die sich auf das Verfahren vor dem BFH beziehen.

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Im Speziellen geht es um die Frage, ob die Finanzbehörden bei der noch bis 2040 laufenden schrittweisen Umstellung der Rentenbesteuerung so rechnen, dass der Staat zu viele Steuern kassiert. Das Bundesverfassungsgericht schreibt vor, dass bereits besteuerte Beiträge bei der Rentenauszahlung nicht erneut besteuert werden dürfen.

Rentenreform führte zu fragwürdiger Berechnung

Um den Streit um die Doppelbesteuerung zu verstehen, muss man sich die Entwicklung der Renten anschauen: Nach einem einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass die bisherige Steuerpraxis verfassungswidrig sei, wurde eine Rentensteuerreform beschlossen. Bis dahin war es so, dass die Rentenbeiträge an den Staat aus dem bereits versteuertem Einkommen gezahlt wurden. Renten mussten bis auf einen Ertragsanteil nicht versteuert werden.

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Im Jahr 2005 wurde die Besteuerung von Renten dann geändert. Renten müssen versteuert werden, dafür dürfen Beitrage zu gesetzlichen wie privaten Renten als Sonderausgaben von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Jedoch erfolgt diese Umstellung nur schrittweise, erst ab 2025 können die Beiträge in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden.

Wer nun bis 2040 in Rente geht, muss nur einen Teil seiner Rente versteuern. Dies sehen viele Rentner und Rentnerinnen als ungerecht an: Sie haben im Alter mehr Steuern gezahlt als sie im Berufsleben durch Steuerabzug sparen konnten.

Millionen Rentner könnten auf Rückzahlung hoffen

Ob es ich um eine Doppelbesteuerung handelt, wird der BFH entscheiden müssen. Dies hängt auch davon ab, ob der Grundfreibetrag und die abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge dem steuerfreien Teil der Rente zugerechnet werden sollen oder nicht.

Wird der Klage stattgegeben, hat das Urteil Signalwirkung: Millionen Rentner haben demnach zu viele Steuern gezahlt und können auf eine Rückerstattung hoffen, und das sogar für viele Steuerjahre. Experten erwarten einige Tausend Euro Rückzahlung.

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Steuerzahlerbund ist zuversichtlich

Das Urteil des Bundesfinanzhofes wird mit Spannung erwartet. Laut eines Berichts der ‚Bild‘-Zeitung ist Reiner Holznagel (44), Präsident des Steuerzahlerbundes, zuversichtlich, dass die Finanzrichter am 31. Mai im Sinne der Rentner entscheiden: "Vor allem die Berechnungsmethode der Finanzverwaltung scheint zu wanken."

Was Sie tun müssen, um zu profitieren

Doch wichtig für die betroffenen Rentner*innen ist es, rechtzeitig Einspruch einzureichen.

So ein Schreiben muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheids eingereicht werden. Zusammenveranlagte Ehepaare müssen den Einspruch gemeinsam verfassen und unterschreiben.

Tipp: Wenn Sie noch keine Steuererklärung abgegeben haben, sollten Sie dies möglichst bald tun. Nach Erhalt des Steuerbescheides können Sie dann Einspruch einlegen.

Eine kostenlose Vorlage, die Sie verwenden dürfen, finden Sie etwa im Wirtschaftsmagazin der Frankfurter Rundschau.

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