Wie in den Nachbarländern

Ausgangssperre wegen Coronavirus: Was bedeutet das für mich?

Mit dem Hund Gassi gehen, einkaufen? Was bei einer Ausgangssperre in ganz Deutschland wirklich erlaubt wäre.

Wäre es bei einer Ausgangssperre anlässlich des Coronavirus erlaubt, mit dem Hund rauszugehen?
Dürfte man noch mit seinem Hund Gassi gehen, falls aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus eine Ausgangssperre verhängt wird? (Symbolfoto) Foto: Alex Potemkin / iStock
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Die stetige Ausbreitung des Coronavirus zwingt die Regierungen weltweit zu immer weiteren Maßnahmen und sorgt damit auch bei Bürgern in Deutschland dafür, dass sie sich in ihrem Alltag anpassen müssen. Das Reisen ist kaum noch möglich und auch nicht mehr zu verantworten, viele Geschäfte und Restaurants müssen schließen. Folgt jetzt auch noch eine bundesweite Ausgangssperre?

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In den Nachbarstaaten Italien, Frankreich, Spanien, Österreich und Belgien wurde diese bereits verhängt und nun hat auch die erste Stadt in Deutschland nachgezogen: Mitterteich in Bayern hat (wenn auch nicht für alle Ortsteile) eine derartige Maßnahme ergriffen. Besser also, wir alle stellen uns bereits jetzt darauf ein, was bei einer Ausgangssperre zu beachten ist.

Sehen Sie hier, mit welchen Symptomen sich das Coronavirus äußert (Artikel geht unten weiter):

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Was genau ist eine Ausgangssperre?

Grundsätzlich meint eine Ausgangssperre das von Politik, Militär oder Polizei verordnete Verbot, öffentliche Straßen, Parks und Plätze zu betreten sowie das eigene Haus (oder die Kaserne) zu verlassen. Es ist ein Ausgehverbot, beziehungsweise Ausgangsverbot, was zu bestimmten Zeiten (wie eine Art Hausarrest) und unter Berücksichtung von Ausnahmen greifen kann. Im Fall der Stadt Mitterteich heißt es dazu in einer offiziellen Mitteilung, das "Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund" sei nun untersagt.

Eine gesetzlich festgelegte Ausgangssperre gibt es bei uns aber bisher nicht. In Artikel 11 des Grundgesetzes heißt es: "Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet." Und: "Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist."

Eine rechtliche Grundlage für die bundesweite Ausgangssperre müsste demnach erst noch durch Bundestag und Bundesrat geschaffen werden. Sie könnte sich auf das Infektionsschutzgesetz stützen, müsste aber wohl auch auf das Polizeirecht zurückgreifen, da auch Nicht-Infizierte betroffen wären. In Österreich wurden gerade durch das neue "Corona-Gesetz" diverse Maßnahmen beschlossen.

Darf ich bei einem Ausgehverbot nicht mehr das Haus verlassen?

Sollte diese Schutzmaßnahme in ganz Deutschland eingeführt werden, ist aber bereits jetzt klar, dass damit kein genereller Hausarrest verbunden wäre. Man dürfte also trotzdem noch nach draußen gehen, jedoch mit Einschränkungen.

Wahrscheinlich ist auch, dass man dann nur noch allein oder mit der Person, die im eigenen Haushalt lebt, vor die Tür gehen dürfte.

Trotz Coronavirus-Maßnahmen: Was wäre noch erlaubt?

Würde man es ähnlich handhaben wie in der nun betroffenen deutschen Stadt Mitterteich, wären folgende Aktivitäten immer noch möglich:

  • dringende Einkäufe für den täglichen Bedarf erledigen

  • in der Apotheke einkaufen

  • zur Post gehen

  • bei der Bank Geld abheben

  • an der Tankstelle tanken

  • Hin- und Rückweg zur Arbeit (mit Bescheinigung)

  • mit Hunden Gassi gehen/Tiere versorgen (evtl. nur in der Nähe des Hauses)

  • Arztbesuche wahrnehmen (ebenso beim Optiker/der Physiotherapie o. Ä.)

  • Notfallhilfe anderer Personen

Im Zweifel würde das auch mit polizeilichen Kontrollen einhergehen, die den schriftlich in einem Formular festgehalten Grund für das Verlassen des Hauses (sowie den Zielort) kontrollieren. Wer sich nicht an die festgelegten Ausnahmen der Ausgangssperre hält, dem könnten Geld- beziehungsweise Haftstrafen drohen. Auch für die Stadt Mitterteich wird auf die Strafbarkeit einer Zuwiderhandlung hingewiesen.

Wie lang könnte eine Ausgangssperre andauern?

Ähnlich wie in unseren Nachbarländern ist davon auszugehen, dass diese Schutzmaßnahme einen Zeitraum von etwa 14 Tagen umfassen würde. In Mitterteich soll sie von heute an bis vorerst 2. April andauern.