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Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung- was Sie wissen sollten

Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen sind ein wichtiger Schritt, aber wie geht man ihn am besten an?

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Sind die Eltern plötzlich auf unsere Hilfe angewiesen, kann das für beide Seiten belastend sein. Zu akzeptieren, dass sich gewohnten Rollen tauschen ist oftmals frustrierend, gerade für die Eltern. Trotzdem ist es wichtig vorzusorgen und eine Absicherung zu schaffen, um die Eltern und sich selbst vor Überraschungen zu schützen.

Vorsorgevollmacht schützt vor Überraschungen

Vorsorgevollmacht.
Eine Vorsorgevollmacht kann viel Stress ersparen. Foto: IMAGO / photothek

Wer kümmert sich um Bankgeschäfte, Behördengänge, Arztbesuche und Co., wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, zu entscheiden? Zwei von drei Menschen in Deutschland denken: Wenn es nötig ist, tun meine Kinder, was das Beste für mich ist. Ein Irrtum! Fakt ist: Kann man wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen, muss erst ein Gericht einen Betreuer bestimmen. Das kann ein naher Angehöriger sein, aber auch ein völlig fremder Berufsbetreuer. Schützen kann man sich davor nur mit einer Vorsorgevollmacht oder wenigstens einer Betreuungsverfügung.

Ist die Betreuung erstmal geregelt, gibt das beiden Seiten Sicherheit

Doch viele scheuen sich vor dem Thema. Dann ist Überzeugungsarbeit nötig – meist von den erwachsenen Kindern. Sie wollen schließlich, dass im Ernstfall die Wünsche ihrer Eltern befolgt werden. Über diese Wünsche zu reden, sie schriftlich festzuhalten und Zuständigkeiten zu verteilen, bringt allen Sicherheit.

Behutsam vorgehen und alles in Ruhe besprechen?

Wer die Fragen mit der Familie klären will, sollte es behutsam angehen, weiß Sabine Petri, Juristin und Ethikberaterin beim Caritasverband München.

Ihr Tipp:

„Nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen oder die Eltern unter Druck setzen, sondern damit anfangen, dass man sich Gedanken mache, was im Ernstfall passieren soll.“
Sabine Petri

Vorfälle im Verwandten- oder Freundeskreis sind dafür ein passender Anlass.

Kinder müssen sich stets fragen: Wie hätten die Eltern jetzt entschieden?

Das Wichtigste bei einer Vorsorgevollmacht ist das Vertrauen. Das heißt: Die Kinder müssen in jeder Situation versuchen zu ergründen, wie die Eltern jetzt wohl entschieden hätten. "Deswegen ist es ja so wichtig, dass man vorher möglichst ausführlich miteinander spricht", sagt Petri. In einer Betreuungsverfügung kann man einen Wunsch-Betreuer benennen. Der wird dann vom Gericht ins Amt gesetzt und kontrolliert.

Wenn die Möglichkeit besteht, sollte man die Verantwortung aufteilen

Für die Kinder kann es auch eine große Herausforderung sein, den Willen der Eltern nach Außen zu vertreten – etwa im Umgang mit Ärzten. Da hilft dann zusätzlich eine Patientenverfügung. Es kann auch hilfreich sein, die Aufgaben auf mehrere starke Schultern zu verteilen. Arbeitet z.B. der Sohn in der Bank und die Tochter ist Ärztin, kann er sich um die finanziellen und sie sich um die medizinischen Belange kümmern. Das sollte in der Verfügung aber genau festgelegt werden.

Was tun, wenn man nicht einig ist?

Eltern sollten dann eine Person benennen, "die entscheidet, wenn sich beide Bereiche überschneiden und man sich nicht einig sein sollte", rät Sabine Petri. Und im Zweifel können sich die Kinder immer an das Betreuungsgericht wenden.