Genau durchlesen

Vorsorgevollmacht: Wichtige Tipps, damit sie wirklich gültig ist

Sie ist die Mutter aller Verfügungen – unverzichtbar, wenn Sie sich für den Ernstfall absichern wollen und Garantin, dass alles in Ihren Sinn abläuft. Doch beim Aufsetzen einer Vorsorgevollmacht sollten Sie einige Dinge beachten.

Nicht nur eine Patientenverfügung, sondern auch die Vorsorgevollmacht sind wichtige Dokumente für den Ernstfall.
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine andere Person, im Notfall bestimmte (oder auch alle) Aufgaben an Ihrer Stelle zu erledigen. Foto: shapecharge / iStock
Auf Pinterest merken

Eine Vorsorgevollmacht zu haben ist grundsätzlich ein beruhigendes Gefühl. Damit Sie Ihre Vertrauensperson auch ganz in Ihrem Sinn gegenüber Behörden, Ärzten, Vermietern und anderen Dritten vertreten kann, müssen Sie an den richtigen Stellen im Dokument ein Häkchen setzen. Sonst kann die Vorsorgevollmacht schnell für bestimmte Bereiche ungültig sein. Wir zeigen Ihnen die acht wichtigsten Stellen des Dokuments (HIER können Sie sich ein Musterformular ansehen und ausdrucken).

Vorsorgevollmacht: Abschnitt Gesundheit

Soll der Bevollmächtigte Sie vertreten und Entscheidungen (zum Beispiel über Operationen und Medikation) treffen, müssen Sie unter anderem behandelnde Ärzte von der Schweigepflicht ihm gegenüber entbinden. Andernfalls kann der Einblick in die Patientenunterlagen verweigert werden. Der Bevollmächtigte muss bei Operationen, die lebensgefährlich sind, und bei lebenserhaltenden Maßnahmen so entscheiden, wie er glaubt, dass Sie auch entscheiden würden. Das ist der Fall, wenn keine seperate Patientenverfügung existiert. Er muss demnach anhand Ihrer Wertevorstellungen überlegen, wie Sie die Situation beurteilen würden. Herrscht Uneinigkeit zwischen ihm und den behandelnden Ärzten, muss das Betreuungsgericht die Entscheidung des Bevollmächtigten genehmigen. Im Ernstfall kann das ein langwieriges Verfahren nach sich ziehen. Tipp: Das lässt sich durch eine sorgfältig ausformulierte Patientenverfügung verhindern.

Mehr zum Thema Patientenverfügung:

Den Abschnitt Pflege richtig ausfüllen

"Der/Die Bevollmächtigte darf mich gegenüber Pflegern und Pflegeeinrichtungen vertreten. Er/Sie darf über alle Einzelheiten ambulanter oder stationärer Pflege entscheiden." So finden Sie das in vielen Vordrucken formuliert. Hier sollten Sie ein Kreuz machen, wenn Ihre Vertrauensperson zum Beispiel einen Antrag auf Pflegegrad und Verträge beim Umzug ins Heim abschließen oder weitere Zuschüsse für Sie beantragen soll.

Häkchen im Bereich Wohnung setzen

Gerade bei bevorstehenden Pflegesituationen ist es wichtig, dass Ihre Vertrauensperson über Ihren Aufenthalt bestimmen darf. Sie kann entscheiden, ob zum Beispiel eine kleinere altersgerechte Wohnung oder der Umzug in ein Pflegeheim besser für Sie ist als zu Hause wohnen zu bleiben. Sie kann diesbezüglich bestehende Verträge kündigen oder neue abschließen.

Zum Weiterlesen:

Das Thema Behörden in der Vorsorgevollmacht

Dies ist ein Bereich, der abgedeckt werden muss, wenn Sie gegenüber allen Behörden – einschließlich Finanzämtern, Renten- und Sozialversicherungsträgern – vertreten werden wollen. Das schließt auch die Entgegennahme von Leistungen und die Antragstellung ein.

Die richtigen Kreuze im Bereich Kommunikation

Das betrifft nicht nur die Entbindung von Brief- und Postgeheimnis, sondern Sie können auch Angelegenheiten regeln, die Telekommunikationsverträge, soziale Netzwerke und persönliche Daten auf Ihrem Computer betreffen. Tipp: Um Ihrer Vertrauensperson den Ablauf (zum Beispiel das Kündigen von Verträgen und Löschen von Dateien) zu erleichtern, sollten Sie alle Passwörter in einem Notfallordner (am besten auf Papier, nicht auf dem Desktop des Computers) bereithalten.

Was Sie im Abschnitt Versicherung ankreuzen sollten

Sie können dem Bevollmächtigten erlauben, sich um alle privaten Versicherungen wie Kranken- und Pflegeversicherung, Haftpflicht- und Hausrat- oder Rentenversicherung zu kümmern. Sie sollten genau überlegen, ob das in Ihrem Sinn ist (zum Beispiel bei einer privaten Kapitallebensversicherung, die so vorzeitig gekündigt werden kann). Sie können die Möglichkeit der Kündigung einer Versicherung aber auch explizit ausschließen. Tipp: Eine wichtige Ergänzung ist eine Innenverhältnisregelung zwischen Ihnen und dem Bevollmächtigten. Da kann zum Beispiel drinstehen, dass er eine Lebensversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen kündigen darf - zum Beispiel, um die Kosten eines Heimaufenthalts zu decken.

Auch wichtig zu wissen: Die neuen Pflegegrade nach der Reform der Pflegestufen (Artikel geht unter dem Video weiter)

Video Platzhalter

Wichtiges zum Thema Finanzen

Der Bevollmächtigte soll sich auch um Ihre finanziellen Angelegenheiten und Ihr Vermögen kümmern? Dann müssen Sie ihm die Erlaubnis geben, Ihr Konto zu verwalten, Überweisungen zu tätigen und Daueraufträge zu ändern. Achtung: Einige Banken erkennen nur eigene Vollmachten an. Regeln Sie das über ein bankeigenes Dokument, halten Sie das dringlich in der Vorsorgevollmacht fest. Tipp: Alle Infos zu Ihren Konten, Depots oder Ihrem Bankschließfach fassen Sie am besten in einem Ordner zusammen. Soll der Bevollmächtige auch Ihre Immobilie verwalten, reicht eine schriftlich erteilte Vorsorgevollmacht nicht aus. Die Unterschrift muss zum Beispiel bei einer Betreuungsbehörde beglaubigt werden. Übrigens haben Sie als Pflegende auch das Recht auf finanzielle Unterstützung, wenn es um Pflegehilfsmittel geht. HIER erhalten Sie alle Informationen.

Wann Sie eine Untervollmacht benötigen

Eine Untervollmacht ist sehr praktisch, um den Bevollmächtigten zu entlasten. Mit Ihrem Einverständnis darf er einzelne Aufgaben an andere übertragen. Wenn es um Immobilienangelegenheiten geht, ist es häufig beispielsweise erforderlich, dass eine Untervollmacht auf Notare und deren Angestellte vorgesehen ist. Außerdem ist die Übertragung von Aufgaben an Rechtsanwälte und Steuerberater möglich.

Generelle Tipps für alle Arten von Verfügungen

Sie müssen in jedem Fall eigenhändig unterschrieben (und datiert) werden. Zusätze und Nachträge müssen erneut signiert und datiert werden. Am besten ist es, wenn der Bevollmächtigte ebenfalls seine Unterschrift daruntersetzt. Außerdem sollten Sie nicht wahllos Formulierungen aus dem Internet ziehen und aufschreiben, sondern sich an offizielle Vorlagen halten.

Auch wichtig zu wissen:

Tragen Sie am besten immer einen Hinweis darüber bei sich, wo Sie die Verfügung aufbewahren. Darüber hinaus können Sie sie auch online unter www.vorsorgeregister.de registrieren lassen, damit Ihre Vorsorgeurkunde im Betreuungsfall auch tatsächlich gefunden wird. Beachten Sie außerdem, dass bei der Vorsorgevollmacht immer der Bevollmächtigte das Original bekommt.

Gibt es mehrere Vollmachten, sollten Sie in jedem Fall darauf hinweisen.

Wer braucht überhaupt eine Vorsorgevollmacht?

Kinderlose Paare ohne Trauschein müssen eine Vorsorgevollmacht aufsetzen. Wer zusammenlebt, vertritt sich nämlich nicht automatisch gegenseitig. Auch Verheiratete beziehungsweise eingetragene Lebenspartner können ohne Bevollmächtigung nicht für den anderen entscheiden.

Ehepartner und Paare ohne Trauschein, die Kinder haben, sowie Patchwork-Familien kommen ebenfalls nicht um eine Vorsorgevollmacht herum. Zusammenlebende Eltern – verheiratet oder nicht – vertreten sich nicht automatisch gegenseitig. Und: Erwachsene Kinder können ohne Vollmacht nichts für ihre Eltern regeln, umgekehrt können Eltern ihren volljährigen Nachwuchs nicht selbstverständlich vertreten. Tipp: Wer 18 wird, sollte zum Beispiel Eltern oder Geschwister als Vertrauensperson bevollmächtigen.

Zum Weiterlesen:

Können sie einer Person (zum Beispiel guten Freunden, Geschwistern, und so weiter) uneingeschränkt vertrauen, ist auch für Alleinstehende eine Vorsorgevollmacht sinnvoll. Alleinstehende ohne Vertrauensperson hingegen brauchen keine, weil für eine Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson benannt werden muss.

Für Alleinerziehende gilt: Bestimmen sie keinen Vertreter für ihre Angelegenheiten, stellt das Gericht einen Betreuer. Heißt: Ein Fremder darf sich um ihre persönlichen Angelegenheiten und die ihrer Kinder kümmern.

Ein gutes Vorsorgehandbuch mit Formularen gibt es übrigens von der Verbraucherzentrale (12,90 Euro). Infos: www.ratgeberverbraucherzentrale.de.