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Teure Verträge kündigen: So wird man sie los

Sie wollen Ihren überteuerten Vertrag kündigen, verpassen aber immer die Frist? Wie das geht und wann eine Kündigung auch außer der Reihe möglich ist.

So befreit man sich von teuren Verträgen.
Genug von fiesen, vertragsbindenden Klauseln? So werden Sie lästige, teure Verträge los. Foto: iStock/ valiantsin suprunovich
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Mist, schon wieder haben Sie die Kündigungsfrist für Ihren Mobilfunkvertrag verpasst? Damit sind Sie nicht alleine. Fast jeder hat mindestens einen Vertrag, den er längst beenden wollte.

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Zwar dürfen sich die meisten Verträge inzwischen nur noch auf unbestimmte Zeit verlängern und können ab dann monatlich gekündigt werden. Für alte Verträge, die vor März 2022 abgeschlossen wurden, gilt das allerdings nicht. Ausnahme ist hier die Telekommunikation. Hier hängt man im schlechtesten Fall für ein weiteres Jahr fest. Doch es gibt Hintertüren, die wir Ihnen im Artikel verraten.

Wussten Sie auch schon, dass man sogar beim Sparen Spaß haben kann? Wie das funktioniert, erfahren Sie im Video (Der Artikel geht unter dem Video weiter):

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Video: Glutamat

Behalten Sie alle Vertragsfristen im Blick

Damit die Kündigung pünktlich rausgeht, empfiehlt es sich, alle Termine gleich in den Kalender einzutragen. Oder die Verträge direkt nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist vorsorglich kündigen. Möchte man dann doch verlängern, kann man die bereits ausgesprochene Kündigung als Druckmittel für bessere Preise nutzen.

Kündigung der Wohnung trotz Mindestmietdauer

Wurde eine Mindestmietdauer vereinbart, ist eine ordentliche Kündigung in der Regel ausgeschlossen. Es gibt aber Gründe, die eine außerordentliche Kündigung des Mieters rechtfertigen: Etwa wenn der Hausfrieden durch Verschulden des Vermieters gestört ist oder Bauschäden die Gesundheit gefährden. Ob Familienzuwachs oder ein berufsbedingter Umzug eine Kündigung ermöglichen, hängt jedoch vom Einzelfall ab.

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Kann ich meinen Vertrag beim Fitness-Studio außerordentlich kündigen?

Erst war die Motivation groß, doch inzwischen wird das Fitness-Studio nur noch selten genutzt: Leider ist das kein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Diese ist aber möglich bei einer Erkrankung, durch die man (fast) gar keine Angebote des Studios mehr nutzen kann. Dafür muss ein ärztliches Attest eingereicht werden.

Strom oder Gas wird teurer

Wen der Strom- oder Gasanbieter die Preise erhöht, kann der Vertrag außerordentlich gekündigt werden. In der Regel gilt das Sonderkündigungsrecht zwei Wochen. Das gilt auch dann, wenn sich die Preise aufgrund von Steuern und Abgaben erhöhen.

Internet ist zu langsam: Ein Kündigungsgrund für den Mobilfunkvertrag?

Kann der Anbieter die versprochene Leistung nicht erbringen, kann der Vertrag vorzeitig beendet werden. Voraussetzung ist, dass es zu einer "erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung bei der Geschwindigkeit" kommt. Die Bundesnetzagentur stellt dafür unter breitbandmessung.de ein Nachweisverfahren zur Verfügung.

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In diesen Fällen haben Sie immer ein Sonderkündigungsrecht

Es gibt zwei Gründe die dazu führen, dass Sie jeden langfristigen Vertrag außer der Reihe kündigen können. Erstens: Ein besonderes Ereignis entzieht dem Vertrag die Grundlage. Zweitens: Es wird eine Veränderung vorgenommen, der Sie nicht zugestimmt haben – beispielsweise Preisänderungen.

So kündigen Sie richtig

Damit die Kündigung nicht zurückgewiesen wird, muss sie die in den Geschäftsbedingungen genannten Formvorschriften einhalten. Wichtig ist, dass alle erforderlichen Daten enthalten sind: Name, Adresse, Kundennummer. Die meisten Verträge, die seit dem 01. Oktober 2016 geschlossen wurden, können per Mail gekündigt werden, ausgenommen sind Miet- und Arbeitsverträge. Für wichtige Kündigungen empfiehlt die Verbraucherzentrale weiterhin das Einschreiben.

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