Finanzielle Hilfe

Witwenrente: Was steht mir zu?

Wenn der Partner stirbt, lässt der Schmerz alles andere unwichtig erscheinen. Doch manches sollte trotzdem zügig erledigt werden. Dazu gehört für Verheiratete das Beantragen der Hinterbliebenenrente. Denn sehr oft bedeutet der Tod des Partners auch einen schmerzhaften finanziellen Einbruch.

Habe ich Anspruch auf Witwenrente?
Habe ich Anspruch auf Witwenrente? Foto: KatarzynaBialasiewicz / iStock
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Anspruch auf Witwenrente mit dem richtigen Antrag

Den Antrag sollten Sie zeitnah bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger stellen. Sie bekommen das Formular im Internet auf der Seite www.deutscherentenversicherung.de oder in den örtlichen Beratungsstellen. Was außerdem noch wichtig ist, erfahren Sie im Text.

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Wichtig ist, dass Sie dem Antrag einen aktuellen Rentenbescheid Ihres Ehepartners beifügen. Ist das erledigt, bekommen Sie in den ersten drei Monaten nach dem Tod Ihres Mannes seine monatliche Altersrente in voller Höhe ausgezahlt. Wie viel Ihnen danach zusteht, hängt von mehreren Faktoren ab.

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Gesetzesänderung: Gilt das alte oder das neue Recht?

Das alte Recht gilt für alle Ehen, die vor 2002 geschlossen wurden – und nur dann, wenn der verstorbene Partner Jahrgang 1961 oder älter war. Bei allen anderen greift seit 2002 das neue Recht. Wichtig: Nur wer mindestens ein Jahr verheiratet war, bekommt Witwenrente. Außerdem muss der Verstorbene fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben.

Erfahren Sie im Video: Warum vielen Frauen eine Rente unter 1000 Euro droht:

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Video: Glutamat

Wie hoch ist der Anspruch auf Witwenrente?

Zunächst einmal: Es gibt die große und die kleine Witwenrente. Sie haben Anspruch auf die große Witwenrente, wenn Sie im Todesjahr des Partners die geltende Altersgrenze erreicht haben (für 2023 sind das 46 Jahre). Ab 2027 wird diese Grenze bei 47 Jahren liegen.

Ausgezahlt werden nach altem 60 und nach neuem Recht 55 Prozent der (möglichen) Rente des Partners – ein Leben lang. Wer jünger ist, hat Anspruch auf die kleine Witwenrente. Diese beträgt 25 Prozent der Rente des Partners. Sie wird nach altem Recht bis zum Erreichen der Altersgrenze für die große Witwenrente gezahlt und dann automatisch in diese umgewandelt. Nach neuem Recht wird das Geld nur zwei Jahre lang ausgezahlt.

Wissenswertes zum Anspruch auf Witwenrente

Neue Heirat

Hinterbliebene, die wieder heiraten, verlieren ihren Anspruch auf Witwenrente.

Altersgrenze

Wer erst nach dem Auslaufen der kleinen Witwenrente die Altersgrenze für die große Rente erreicht, muss sie neu beantragen.

Einkommensgrenze

Von allem Einkommen, das über den Freibetrag (derzeit 992 Euro) hinausgeht, werden 40 Prozent von der Witwenrente abgezogen.

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