Lawinen, Evakuierungen & Co

Schnee-Chaos: Kann ich den Winterurlaub stornieren?

Alles was Sie rund um das Schnee-Chaos in der kalten Jahreszeit wissen müssen.

Urlaub stornieren bei Schnee-Chaos?
Extreme Wetterbedingungen können den Urlaubsplänen einen Strich durch die Rechnung machen. Foto: no_limit_pictures; trendobjects / iStock
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Züge, die im Schnee stecken bleiben, einsturzgefährdete Dächer, Lawinentote und evakuierte Skigebiete: Das Winterchaos in den Alpen beherrschte die Schlagzeilen. Allein an den ersten acht Tagen des Jahres fiel in Süddeutschland und Österreich so viel Schnee wie sonst im ganzen Januar. Was aber bedeuten solche Zustände für alle, die in die Berge reisen wollen oder dort vom Extrem-Wetter überrascht werden? Die wichtigsten Fragen und Antworten:

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Kann ich meinen Winterurlaub wegen zu viel Schneefall stornieren?

In der Regel ist man auf die Kulanz des Hotels angewiesen, wenn man aufgrund heftiger Schneefälle sein Domizil nicht erreichen kann. Sonderregelungen gelten für Hotels der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV): Ist die Anreise nicht möglich, dürfen keine Stornokosten berechnet werden. Dies gilt jedoch nur bei schwerwiegenden und längerfristigen Behinderungen. Wurde die Reise pauschal bei einem Veranstalter gebucht, kann diese bei Unerreichbarkeit des Urlaubsortes aufgrund höherer Gewalt gekündigt werden. Ausfall von Skiliften oder Unbefahrbarkeit von Skipisten ist dagegen kein Stornogrund.

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Werde ich bei einer Evakuierung entschädigt?

"Wer eine Pauschalreise gebucht hat, kann in der Regel den Preis mindern bzw. bekommt die ausgefallenen Leistungen erstattet. Wer das Hotel direkt gebucht hat, kann vom Hotelier eine Teilerstattung fordern bzw. muss die ausgefallenen Tage nicht bezahlen, weil er ja ab der Evakuierung keine Gegenleistung erhält", so Kay P. Rodegra, Dozent für Reise- und Luftverkehrsrecht. Bei Reisen in den nicht-deutschsprachigen Raum kann anderes gelten.

Muss ich die Unterkunft zahlen, wenn ich länger bleiben muss?

Ist ein Gast an der Abreise gehindert, muss er die Verlängerungstage im Hotel oder in einer Ferienwohnung selbst bezahlen, Hoteliers bzw. Vermieter können diese Extra-Tage berechnen. Nur bei Pauschalreisen zahlt der Veranstalter bis zu drei weitere Tage (gilt für Buchungen ab dem 1.7.2018).

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Wer haftet, wenn Autofahrer Straßenschilder wegen des Schnees nicht sehen können?

Da muss im Einzelfall unterschieden werden, "und es kommt ganz auf das jeweilige Verkehrsschild an", erklärt Hans Pieper vom ADAC. Verschneite Schilder bleiben gültig, wenn man deren Bedeutung anhand der Form (z. B. achteckige Stoppschilder) eindeutig erkennen kann. Bei Schildern, die alleine der Form nach mehrere Bedeutungen haben können (z. B. runde, Geschwindigkeitsbegrenzungen), kann vom Verkehrsteilnehmer dagegen nicht erwartet werden, dass er sie befolgt. Wer dadurch in eine Radarfalle gerät, kann mit dem Hinweis auf ein eingeschneites Schild Einspruch einlegen. Achtung: Für Ortskundige gilt dies nicht!

Wie Sie Ihr Auto winterfest machen sehen Sie im Video: (Der Artikel geht unter dem Video weiter)

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Muss jeder Autofahrer, der in die Berge fährt, Schneeketten dabeihaben?

Grundsätzlich sollten Reifen, die für den Winter geeignet sind, aufgezogen sein. In Deutschland, Österreich und der Schweiz besteht eine Schneekettenpflicht nur dort, wo sie durch ein Schild vorgeschrieben wird. Wer dann aber auf schneebedeckter Fahrbahn ohne fährt, riskiert ein Verwarnungsgeld – und bei einem Unfall den Verlust von Teilkasko- bzw. Vollkaskoschutz. Deshalb empfiehlt es sich bei Fahrten in schneereiche Regionen Schneeketten vorsorglich dabeizuhaben. Sie dürfen aber nicht vorsichtshalber bei 'normalen' Straßenbedingungen aufgezogen sein, da sie Schäden an der Fahrbahn verursachen.

Rückreise wegen Schneefall unmöglich: Drohen Konsequenzen für Arbeitnehmer?

Prinzipiell müssen Arbeitnehmer pünktlich zur Arbeit erscheinen, das Wege-Risiko tragen sie allein. Ist absehbar, dass man nicht rechtzeitig die Arbeit aufnehmen kann, sollte man sofort den Arbeitgeber benachrichtigen, dann droht weder Kündigung noch Abmahnung. Weiteren Urlaub braucht man nicht zwingend zu nehmen, aber der Arbeitgeber kann dann für die Fehlzeit den Lohn kürzen. Auch bei schulpflichtigen Kindern sofort die Schule verständigen, dass man eingeschneit ist, dann ist das Kind entschuldigt.

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Drohen nach der Schneeschmelze Überschwemmungen?

Gigantische Mengen an Schnee türmen sich vor allem in den Bergen aufeinander – und Wetterexperte Dominik Jung (wetter.net) geht davon aus, dass die eher noch wachsen: "Derzeit sieht es nach Schneefall ohne Ende aus und das wohl noch den ganzen Januar und vielleicht auch den ganzen Februar." Wie groß das Risiko späterer Überschwemmungen ist, hängt stark von den Tautemperaturen ab. Steigen diese nur langsam über mehrere Wochen an, kann das Schmelzwasser gut auf natürlichem Wege absickern. "Wenn es nach den Schneefällen aber zu einer massiven und schnellen Schneeschmelze mit viel Regen kommt, dann droht durchaus Hochwasser", so Jung. Wie sich das Wetter bis dahin entwickelt, ist auch für Meteorologen noch nicht abzusehen. Es empfiehlt sich aber, in Risikogebieten auf Überschwemmungen eingestellt zu sein.

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