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Hundeführerschein: Alles über den Sachkundenachweis für Hundehalter

Was ist eigentlich der Hundeführerschein und wann brauche ich ihn? Wir klären alle Fragen zum Sachkundenachweis für Hundehalter.

Fragen und Antworten zu Hundeführerschein und Sachkundenachweis für Hundehalter
In Niedersachsen ist der Sachkundenachweis für Hundehalter bereits für jeden Hundehalter Pflicht. Foto: Highwaystarz-Photography / iStock
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Hundeführerschein vs. Sachkundenachweis: Wo ist der Unterschied?

Auch wenn die Begriffe Hundeführerschein und Sachkundenachweis häufig synonym verwendet werden, besteht ein Unterschied zwischen den beiden Prüfungen. Eine einheitliche Hundeführerscheinpflicht gibt es in Deutschland nicht. Jedoch regelt jedes Bundesland in seinem Hundegesetz, ob ein sogenannter Sachkundenachweis für Hundehalter erbracht werden muss, um den Hund halten zu dürfen. Im Grunde ist der Sachkundenachweis eine abgespeckte Version des Hundeführerscheins. Teilweise lässt sich ein bestandener Hundeführerschein, der zumeist aus zwei oder drei Prüfungsteilen besteht, als Sachkundenachweis anerkennen, da er in der Regel umfangreicher ist. Einige Hundehalter absolvieren mit ihrem Hund die Prüfung für den Hundeführerschein, um ihre Kenntnisse zu belegen oder weil es je nach Gesetz Steuervergünstigungen bringen kann. Der Sachkundenachweis ist in verschiedenen Bundesländern vorgeschrieben. Beinhaltet aber nicht zwangsläufig alle Hunderassen. Meist ist er nur für Halter von sogenannten Listenhunden oder 20/40-Hunden Pflicht.

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In welchem Bundesland ist der Sachkundenachweis Pflicht?

Jedes Bundesland hat die Möglichkeit festzulegen ob und für welche Hunderassen ein Sachkundenachweis für Hundehalter verpflichtend ist. Es besteht jedoch nicht grundsätzlich für jeden die Pflicht. Im besten Fall erkundigen Sie sich bereits vor Anschaffung des Vierbeiners danach, wie es in ihrem Hundegesetz geregelt ist. Wir liefern Ihnen dennoch eine kleine Übersicht.

Hinweis: Da mit dem Sachkundenachweis überprüft werden soll, ob jemand dazu fähig ist, einen Hund zu halten, zu führen und jederzeit zu kontrollieren, um keine Gefahr für andere Menschen darzustellen, ist der Sachkundenachweis in allen Bundesländern, außer Bremen, für Halter von Listenhunden verpflichtend. Als ‚Listenhunde‘ werden Hunderassen bezeichnet, bei denen vermutet wird, dass sie ein erhöhtes Gefahrenpotenzial mitbringen. Genau definiert werden diese Hunderassen auf sogenannten Rasselisten, die für Deutschland, Österreich, die Schweiz und Lichtenstein bestehen.

  1. Baden-Württemberg: Kein standardisierter Sachkundenachweis vorhanden, Halter von als gefährlich eingestuften Hunden müssen dennoch einen Nachweis erbringen, in Anlehnung an andere Bundesländer. Keine generelle Pflicht für Sachkundenachweise. Für die Anschaffung von Listenhunden bedarf es der Zustimmung der Polizeibehörde. Leinen- und Maulkorbzwang kann für auffällige Hunde verhängt werden.
  2. Bayern: Es besteht eine Sachkundenachweispflicht für Halter von Listenhunden, ggf. ist auch nur ein Wesenstest erforderlich, allerdings keine generelle Pflicht.
  3. Berlin: Sachkundenachweispflicht für Halter von gefährlichen Hunden. Die generell bestehende Leinenpflicht kann durch das freiwillige absolvieren des Hundeführerscheines aufgehoben werden.
  4. Brandenburg: Sachkundenachweispflicht für Halter von gefährlichen Hunden, sowie Wesenstestpflicht für diese Hunde.
  5. Bremen: Bislang besteht keine direkte Pflicht, aber im Falle eines Schadens oder bei Verdacht kann die Ortspolizeibehörde einen Nachweis vom Hundehalter fordern. Eine Angleichung an Niedersachsen ist offenbar geplant.
  6. Hamburg: Halter von Listenhunden oder verhaltensauffälligen Hunden müssen einen Sachkundenachweis erbringen. Hierzu muss eine offiziell anerkannte Hundeschule besucht werden. Anschließend entscheidet ein Amtsveterinär darüber, ob der Halter das erforderliche Wissen besitzt. Hunde können außerdem durch eine anerkannte Prüfung oder den Hundeführerschein von der generell bestehenden Anleinpflicht befreit werden.
  7. Hessen: Sachkundenachweispflicht für Halter von gefährlichen Hunden, sowie Wesenstestpflicht für diese Hunde. Ebenfalls verpflichtend für Hunde anderer Rassen, wenn diese verhaltensauffällig geworden sind.
  8. Mecklenburg-Vorpommern: Halter von als „gefährlich“ eingestuften Hunde müssen eine Sachkundebescheinigung besitzen.
  9. Niedersachsen: Die Sachkundeprüfung ist für alle Hundehalter verpflichtend. Außer es kann eine langjährige Hundeerfahrung (seit 2003) nachgewiesen werden. Der theoretische Prüfungsteil muss noch vor Anschaffung des Hundes erfolgen, der praktische Teil innerhalb eines Jahres nach Erwerb.
  10. Nordrhein-Westfalen: Ein Sachkundenachweis muss von Hundehaltern erbracht werden, die einen als gefährlich eingestuften Hund oder einen sogenannten 20/40-Hund halten wollen. Mit letzterem sind Hunde gemeint, die entweder über 20 kg wiegen oder eine Schulterhöhe von über 40 Zentimetern haben. Der Sachkundetest kann auch in einem ‚Fachgespräch‘ vor einen Amtstierarzt absolviert werden.
  11. Rheinland-Pfalz: Es besteht eine Sachkundenachweispflicht für Halter von Listenhunden oder auffällig gewordenen Tieren, allerdings keine generelle Pflicht.
  12. Saarland: Ein Sachkundenachweis für als gefährlich eingestufte Hunde ist verpflichtend. Der Nachweis beschränkt sich auf den jeweiligen Hund und ist keine generell anerkannte Sachkunde.
  13. Sachsen: Halter von als gefährlich eingestuften Hunde müssen eine Sachkundebescheinigung besitzen. Ehrenamtliche oder berufliche Tätigkeit mit Hunden gilt als ausreichender Nachweis.
  14. Sachsen-Anhalt: Sachkundenachweispflicht für Halter von gefährlichen Hunden, sowie Wesenstestpflicht für diese Hunde. Ebenfalls verpflichtend für Hunde anderer Rassen, wenn diese verhaltensauffällig geworden sind.
  15. Schleswig-Holstein: Halter von als „gefährlich“ eingestuften Hunde müssen eine Sachkundebescheinigung besitzen.
  16. Thüringen: Sachkundenachweispflicht für Halter von gefährlichen Hunden

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Darum ist der Hundeführerschein sinnvoll

Leider kommt es immer wieder zu Unfällen mit Hunden. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um Beißunfälle, die verletzte Menschen oder verletzte Tiere zur Folge haben. Das Verhalten eines ängstlichen Hundes wird oftmals fehlinterpretiert oder Hunde werden verhaltensauffällig, weil sie falsch gehalten oder gewaltsam erzogen werden. Um die oben genannten Unfälle und Problemstellungen zu minimieren, eignet sich der Hundeführerschein sehr gut. Das theoretische Wissen hilft künftigen Hundebesitzern dabei, ihr Tier besser einschätzen zu können und im Umgang mit dem Hund sicherer zu werden. Dadurch erhöht sich die Sicherheit für andere Menschen im direkten Umfeld und auch die Lebensbedingungen des Hundes können sich verbessern, weil der Hundebesitzer besser auf sein Tier eingehen kann. Gerade für frische Hundebesitzer ist der Hundeführerschein daher ein sinnvoller Test, um Wissen zu überprüfen und Grundkenntnisse zu verbessern.

Aus diesen Gründen wurde auch der Sachkundenachweis für Hundehalter eingeführt. Bei diesem Nachweis steht jedoch im Vordergrund, dass der Hund keine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt.

Schauen Sie im Video, wie Sie Ihren Hund besser verstehen können: (Der Artikel geht unter dem Video weiter)

Video Platzhalter

Was beinhaltet der Hundeführerschein?

Wie bereits erwähnt, gibt es keine einheitliche Prüfung für den Hundeführerschein in Deutschland. Auch die einzelnen Prüfungen für den Sachkundenachweis sind in jedem Bundesland individuell geregelt. Aus diesem Grund legen die Vereine und Verbände individuell fest, welche Prüfungsinhalte Teil des Führerscheins sind. Der Verband für das deutsche Hundewesen (VDH) teilt die Prüfung zum Beispiel in drei Teile:

  • Sachkunde des Hundehalters
  • Grundgehorsam des Hundes
  • Sozialverträglichkeit des Hundes

Weitere Verbände wie beispielsweise der Berufsverband zertifizierter Hundeschulen (BVZ) oder der Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater (BHV) fordern eine theoretische und eine praktische Prüfung, sowie das Zusammenspiel des Mensch-Hund-Paares in alltäglichen Situationen.

Die theoretischen Inhalte, die Prüfungsrelevanz haben, sind grob einzuteilen in folgenden Bereiche:

  • Hundeverhalten
  • Angst und Aggression
  • Hundeerziehung
  • Kommunikation
  • Hundehaltung
  • Hundegesundheit
  • Hunderecht
  • Rassekenntnisse

Die Theorie setzt sich aus etwa 35 Multiple-Choice-Fragen zusammen.

Im praktischen Prüfungsteil wird das Verhalten des Hundes in alltäglichen Situationen, wie zum Beispiel beim Spaziergang, beurteilt. Wie verhält sich der Hund bei Kontakt zu anderen Artgenossen oder wenn ihm Menschgruppen begegnen? Ist er jederzeit abrufbar und hört auf Kommandos oder kommt es zu Missverständnissen zwischen Hund und Halter.

Je nach Prüfstelle kann die Prüfung für den Hundeführerschein zwischen 90 und 130 Euro kosten. Ein vorheriger Kursbesuch oder der Gang in die Hundeschule müssen gesondert gerechnet werden.

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Was passiert, wenn ich bei der Prüfung durchfalle?

Besteht man die Prüfung für den Hundeführerschein nicht oder nur teilweise, kann sie jederzeit und beliebig oft wiederholt werden. In der Regel fallen jedoch erneute Prüfungsgebühren an.

Ähnlich verhält es sich auch bei der Prüfung für den Sachkundenachweis für Hundehalter. Sind Sie bei der Prüfung oder einem Teil davon durchgefallen, können Sie die Prüfung bis zum Bestehen beliebig oft wiederholen. Da es in Deutschland keine Registrierungspflicht gibt, ist eine generelle Kontrolle nicht möglich. Sie sollten die Prüfung jedoch in eigenem Interesse schnellstmöglich nachholen, denn wenn es zu einem Schadensfall kommt, muss insbesondere bei sogenannten Listenhunden ein Sachkundenachweis vorgelegt werden. Bei Hunden anderer Rassen kann in einem solchen Fall die Prüfung auferlegt werden.

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