Nach Unfall oder Krankheit

Wann habe ich Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

Nach Verletzung oder Erkrankung kann eine Haushaltshilfe notwendig werden, aber wer hat darauf Anspruch?

Haushaltshilfe nach Krankheit oder Unfall
Vor allem alltägliche Dinge wie Einkaufen stellen eine große Herausforderung dar, wenn man eine schwere Krankheit hinter sich hat. Foto: Highwaystarz-Photography / iStock
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Es war nur ein kurzer Moment, in dem Barbara K. nicht aufpasste. Sie übersah die letzte Treppenstufe und stürzte – Beinbruch! Der Arzt verordnete zur Genesung mindestens drei Wochen absolute Schonung. Aber wie sollte das gehen? Schließlich lebt sie allein. Wer soll einkaufen und sich um die Wäsche kümmern? Eine Haushaltshilfe muss her...

Wer hat Anspruch?

Jede haushaltsführende Person, die z. B. wegen schwerer Krankheit, nach einer Operation oder während Reha-Maßnahmen kurzfristig Unterstützung beim Einkaufen, Putzen oder Kochen benötigt. Die Kassenleistung steht nicht nur Alleinstehenden, sondern auch Verheirateten, deren Partner berufstätig sind, zu. Voraussetzung ist, dass kein anderes Haushaltsmitglied ohne Weiteres einspringen kann und ein Arzt den Bedarf bescheinigt. Er bestimmt auch den Umfang der benötigten Hilfe.

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Wer ist zuständig?

Bei einem stationären Klinikaufenthalt ist es die Aufgabe des Krankenhauspersonals, sich um die Organisation einer Haushaltshilfe zu kümmern. Das klappt aber oft nicht von selbst. "Patienten sollten die Mitarbeiter gezielt auf das sogenannte Entlassmanagement ansprechen", rät Regina Behrendt, Gesundheitsreferentin der Verbraucherzentrale NRW. In allen anderen Fällen muss der Betroffene selbst eine Haushaltshilfe bei seiner Krankenkasse beantragen. Dazu ruft man am besten umgehend an, um den Bedarf so schnell wie möglich anzukündigen.

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Worauf ist zu achten?

Laut Gesetz haben Sie Anspruch auf eine professionelle Fachkraft. Dafür schließen die Krankenkassen Rahmenverträge mit AWO, Caritas, Diakonie und Co. ab. Doch verfügbares Personal ist rar und teuer. "Deshalb versuchen sich die Kassen sehr oft vor ihrer Verantwortung zu drücken", kritisiert Regina Behrendt. "Unsere Erfahrung zeigt, dass Anspruchsberechtigte immer wieder bei der Suche nach einer Haushaltshilfe alleingelassen werden." Obwohl die Chance als Privatperson kurzfristig eine Fachkraft zu finden gering ist. Für ältere und ohnehin schon kranke Menschen eine unzumutbare Situation. Expertin Behrendt rät daher, hartnäckig zu bleiben: "Lassen Sie sich nicht abwimmeln, verweisen Sie auf Ihren gesetzlichen Sachleistungsanspruch und betonen Sie, dass Sie Hilfe bei der Suche benötigen." Die Kassen sind verpflichtet, Ihnen eine Haushaltshilfe zu vermitteln.

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Kann mir auch ein Angehöriger helfen?

Ja! Auch darauf verweisen die Kassen gerne, da es für sie die kostengünstigste Lösung ist. Nur nichtverwandte Helfer erhalten auf Antrag eine Aufwandsentschädigung – zwischen 5 und 9,25 Euro pro Stunde. Verwandten steht dieses Geld nur zu, wenn sie unbezahlten Urlaub für ihre Hilfeleistung einreichen mussten. Ansonsten werden ihnen nur entstandene Kosten erstattet. "Das ist für die meisten Helfer ein Minusgeschäft", betont die Verbraucherschützerin.

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