Urteil

Teure 0180-Telefonnummern für Kundendienste verboten

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Der Kundendienst eines Unternehmens darf nicht mehr ausschließlich über eine teure 0180-Hotline erreichbar sein.

Teure 0180-Rufnummern dürfen Unternehmen nur noch mit Einschränkungen anbieten.
Teure 0180-Rufnummern dürfen Unternehmen nur noch mit Einschränkungen anbieten. Foto: Liebenswert
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Wer ein Problem mit einem Vertrag oder eine Frage zu einer Rechnung hat, greift zum Hörer und ruft das betreffende Unternehmen an. Doch das kann teuer werden: Viele Unternehmen sind nach wie vor nur über eine kostenpflichtige 0180-Nummer erreichbar. Hier ist nun der Europäische Gerichtshof eingeschritten: In seinem Urteil vom 2. März 2017 entschied er, dass diese Art der Erreichbarkeit nicht mehr erlaubt ist.

Außnahmen von diesem Urteil

Doch nicht alle kostenpflichtigen Hotlines von Unternehmen werden damit unterbunden: Wenn Firmen ihren Kunden eine Rufnummer anbieten, unter der sie zum Beispiel Hilfe bei der Bedienung eines Gerätes bekommen, darf diese nach wie vor kostenpflichtig sein. Das kann auch Telefonnummern für Neukunden betreffen, die sich über ein Produkt informieren wollen. Lediglich alle Rufnummern, die zu dem Zweck dienen, dass Kunden zum Beispiel eine bestellte Ware zurückschicken und einen Mangel monieren möchten, müssen zum Ortstarif abgerechnet werden.

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Schutzwirkung des Urteils: Keine Scheu vor Anrufen

Der Sinn des Urteils des Europäischen Gerichtshofs ist der, dass Kunden die Möglichkeit gegeben werden soll, Fragen zu Verträgen zu stellen und sich nicht aufgrund versteckter Kosten vor diesem Anruf zu scheuen. Auch wenn Kunden feststellen, dass ihre gekaufte Ware fehlerhaft ist, sollen sie dieses Anliegen mit dem Hersteller klären können, ohne eine hohe Telefonrechnung zu befürchten.

Alternative: Kundendienst per E-Mail

Wer dennoch Angst vor versteckten Kosten hat oder sich nicht sicher ist, ob die Rufnummer kostenpflichtig oder -frei ist, kann viele Unternehmen auch per E-Mail kontaktieren - das ist in jedem Fall nicht mit Kosten verbunden.

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Was Sie tun können, wenn Sie in die Kostenfalle tappen

Wenn Sie trotz des Urteils des Europäischen Gerichtshofes durch den Anruf einer Servicenummer unberechtigte Kosten in Rechnung gestellt bekommen, können Sie dieses Anliegen Ihrer Verbraucherzentrale melden. Eine Liste aller Verbraucherzentralen finden Sie hier www.verbraucherzentrale.de.

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