Verbraucherschutz

Kündigungen gut verzinster Sparpläne wurden zurückgenommen

Kunden der Volksbank Raiffeisenbank Nürnberg hatten Kündigungen ihrer gut verzinsten Sparpläne erhalten. Nun lenkte die Bank ein und zog die Kündigungen zurück.

Banken dürfen gut verzinste Bausparverträge nicht einfach kündigen
Banken dürfen gut verzinste Bausparverträge nicht einfach kündigen Foto: BernardaSv / iStock
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Wer vor vielen Jahren einen Sparvertrag abgeschlossen hat, kann sich freuen: Konditionen mit drei, vier oder fünf Prozent Verzinsung sind heute nur noch schwer zu bekommen. Aus diesem Grund sind Banken dazu geneigt, diese alten Verträge mit langjährigen Kunden aufzukündigen. So tat es auch die Volksbank Raiffeisenbank Nürnberg.

Kündigungen wegen "Sonderbedingungen für den Sparverkehr"

Ende 2016 trudelten bei vielen Kunden, die Sparpläne mit guter Verzinsung bei der Volksbank Raiffeisenbank Nürnberg hatten, Kündigungen ein. Die Bank berief sich in diesen Kündigungen auf die Vertragsklausel "Sonderbedingungen für den Sparverkehr" - eine schwammige Begründung, mit der der Verbraucher mehr verwirrt als aufgeklärt wurden. Weniger Monate später lenkte die Bank jedoch ein und unterbreitete betroffenen Kunden das Angebot, die Sparverträge zu den alten Bedingungen wieder aufzunehmen.

Damit sind die Kunden der Nürnberger Bank nicht allein: Ähnliches berichteten auch Kunden der Kreissparkasse Stendal gegenüber dem Portal verbraucherzentrale.de.

Verbraucherzentrale ermahnt VR Nürnberg

Experten sind sich aber einig: Diese Kündigungen sind nicht rechtmäßig. Infolgedessen hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. die Volksbank Raiffeisenbank Nürnberg abgemahnt und aufgefordert, sich in Kündigungen fortan nicht mehr auf die Klausel der Sonderbedingungen zu berufen.

Was kann ich tun, wenn ich betroffen bin?

Wer ebenfalls eine Kündigung eines gut verzinsten Sparvertrages seiner Bank erhalten hat, sollte sich bei der Verbraucherzentrale melden. Auf gar keinen Fall sollten Sparbücher oder ähnliches vorschnell der Bank ausgehändigt werden. Auch Vereinbarungen, die die Bank möglicherweise zuschickt oder im persönlichen Termin vorlegt, sollten Sie nicht unterschreiben, bevor Sie mit einem externen Berater gesprochen haben.

An wen kann ich mich wenden?

Die für Sie zuständige Verbraucherzentrale finden Sie auf dieser Website www.verbraucherzentrale.de. Alternativ können Sie von den kostenpflichtigen telefonischen Beratungszeiten Gebrauch machen. Die Sprechzeiten sind montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr und Sie erreichen die Verbraucherzentrale unter der Rufnummer 0900/1 89 79 69 (1,86 Euro pro Minute, Mobilfunkpreise gegebenenfalls abweichend).

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