Hinterlistig

Neue Betrugsmasche: Vorsicht beim Verraten der Zählernummer!

Die Verbraucherzentrale warnt aktuell vor einer fiesen neuen Betrugsmasche. So fallen Sie nicht drauf rein.

Auch bei Zählernummern versuchen Betrüger ihr fieses Glück
Derzeit sollte man genau überlegen, wem man seine Zählernummer verrät. Foto: iStock/ adventtr
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Immer wieder versuchen Betrüger auf hinterlistige Weise, Menschen abzuzocken und ihnen Geld aus der Tasche zu ziehen. Dabei werden die Methoden immer gemeiner und unscheinbarer.

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So nun auch die aktuellste Betrugsmasche, vor der die Verbraucherzentrale warnt. Diese ist besonders heimtückisch: Denn angebliche Energieberater nutzen die Energiepreisbremse und erfragen Ihre Zählernummer. Wie Sie sich jetzt davor schützen können, erfahren Sie hier.

Unter dem Video geht der Artikel weiter.

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Video: Glutamat

Neue Betrugsmasche: Zum Erhalt der Energiepreisbremse beitragen

Die Tricks der Betrüger werden immer gemeiner – und vor allem auch schonungsloser. Kein Wunder, in der heutigen Zeit haben sie zahlreiche Möglichkeiten, unwissende Menschen übers Ohr zu hauen. Zuletzt warnte das Bundeskriminalamt vor fiesen Schockanrufen, bei denen die Täter Summen zwischen 100.000 bis 130.000 Euro erbeuten konnten.

Eine neue Betrugsmasche ist aber auch nicht gerade ohne. Dabei klingeln vermeintliche Vertreter an der Haustür und geben sich als Energieberater aus. Sie bieten an, beim Ausfüllen eines Antrags zum Erhalt der Energiepreisbremse zu helfen. So ein Antrag ist aber nicht erforderlich. Von den Entlastungen profitiert man automatisch.

Mit persönlichen Daten verursachen Betrüger einen Energieanbieter-Wechsel

Dennoch gelingt es den Betrügern immer wieder, Verbraucher mit manipulativer Gesprächsführung zu verunsichern und ihnen wichtige Daten wie Name, Adresse, den aktuellen Anbieter und die Zählernummer zu entlocken. Mit diesen Infos lässt sich ein Wechsel zu einem anderen Energieanbieter in Gang setzen.

So schützen Sie sich vor der neuen Betrugsmasche

Die Verbraucherzentrale rät, unerwünschte Verkaufsgespräche sofort zu beenden. Geben Sie keine persönlichen Daten oder gar die Zählernummer heraus und unterschreiben Sie nichts! Allgemein gilt: Lassen Sie keine Vertreter in Ihre Wohnung oder den Keller.

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, den Anbieter zu wechseln, sollten Sie dies nicht an der Haustür tun, sondern ganz in Ruhe. Vergleichen Sie Ihre derzeitigen Kosten mit aktuellen Tarifen. Haben Sie ein Angebot gefunden, schließen Sie einen Vertrag mit dem neuen Lieferanten. Dieser kümmert sich um alles weitere. Falls Sie bereits im Gespräch skeptisch sein sollten, können Sie sich auch immer einen Ausweis zeigen lassen und im Zweifelsfall bei der genannten Firma anrufen und die Identität überprüfen.

Experte in diesem Artikel

Liebenswert hat zum Thema Betrugsmaschen, wie man sich davor schützen kann und wie man als Opfer damit umgeht, mit dem Rechtsanwalt Dr. Sascha Böttner (48) gesprochen. Der Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzleien in Hamburg und Frankfurt am Main ist als Strafverteidiger im Bereich Betrugsdelikte bundesweit tätig.

Wenn Sie weitere Informationen oder Hilfe benötigen, bekommen Sie per Mail Rat: info@strafrecht-bundesweit.de. Telefonisch hilft Ihnen Dr. Sascha Böttner in Hamburg und Umgebung unter 040 740 77 77 00, wenn Sie aus Frankfurt kommen unter Tel. 069 90 72 72 000. In Neumünster erreichen Sie die Kanzlei telefonisch unter 04321 96 49 670.

Alternativ können Sie sich auch Hilfe bei der Verbraucherzentrale selbst holen. Auf der bundesweiten Website finden Sie Ihre zuständige Verbraucherzentrale.

Ein Rechtsanwalt rät: Das können Sie im Falle eines Betruges machen

Was kann man nun tun, wenn der Betrüger doch erfolgreich war und man auf die fiese Masche hereingefallen ist? "Zunächst einmal ist es wichtig, den Vorfall so schnell wie möglich der Polizei zu melden und Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten", erklärt Rechtsanwalt Dr. Sascha Böttner im Interview mit Liebenswert. Der Strafverteidiger im Bereich Betrugsdelikte rät außerdem "den aktuellen Energieanbieter umgehend zu informieren und das Vorgefallene zu dokumentieren."

Zudem empfiehlt der Fachanwalt für Strafrecht "den neuen Anbieter über den Betrug zu informieren und den Vertrag, sofern einer zustande gekommen ist, wegen Täuschung anzufechten. Meist sind auch diese Unternehmen nicht an Betrugsfällen interessiert und kooperieren." Und ergänzt: "Wenn man auch nur den geringsten Verdacht hat, sollte man sich umgehend an den eigenen Energieanbieter wenden und den Sachverhalt schildern. Es schadet auch nicht, sich rechtlichen Rat einzuholen, um zu klären, ob und welche Schritte unternommen werden sollten."

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Autor: Fernsehwoche