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Mieter-Recht: Für welche Schäden kommt der Vermieter auf?

Große Schäden sind Vermieter-Sache. In einigen Fällen kann aber auch der Mieter zur Kasse gebeten werden. Wer wann zahlen muss.

Für welche Schäden der Vermieter aufkommen muss.
Für welche Schäden der Vermieter aufkommen muss. Foto: KVLADIMIRV / iStock
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Rechtslage

Das Fenster ist undicht und die Klingel funktioniert nicht mehr? Für Reparaturen in der Wohnung muss der Vermieter aufkommen. Er ist dazu verpflichtet, die Wohnung in einem geeigneten Zustand zu erhalten. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Mieter nie etwas bezahlen muss.

Kleinreparatur

Das Gesetz ermöglicht es dem Vermieter, bestimmte Kleinreparaturen auf den Mieter abzuwälzen. Die Klausel im Vertrag muss jedoch eine Obergrenze für die Kosten nennen. Bis zu acht Prozent der Jahresmiete beziehungsweise 110 Euro pro Reparatur gelten als legitim – ansonsten ist die Klausel unwirksam. Sie gilt zudem nur für Reparaturen an Einrichtungsgegenständen wie Wasserhähnen oder Türgriffen. Werden andere Dinge wie Wasserleitungen genannt, ist die Klausel ebenfalls nichtig. Wurde die Kleinreparaturklausel korrekt formuliert, muss der Mieter zahlen – den Handwerker kann er dann entweder selbst bestellen oder dies dem Vermieter überlassen.

Renovierung

Ein häufiger Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter sind die Schönheitsreparaturen. Durch bestimmte Vertragsklauseln können diese auf den Mieter abgewälzt werden. Aber: Im Mietvertrag etwa vorzuschreiben, dass die Wohnung beim Auszug weiß gestrichen sein muss, ist unzulässig. Damit ist jede Renovierungspflicht des Mieters hinfällig – der Vermieter muss somit selbst renovieren.

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Eigenreparatur

Um eine Auseinandersetzung mit dem Vermieter zu vermeiden, greifen einige Mieter selber zum Werkzeug. Dass sollte man jedoch nur machen, wenn man handwerkliches Geschick mitbringt. Wenn eine Reparatur fehlerhaft ausgeführt wird und durch einen Fachmann nachgebessert werden muss, ist der Mieter schadenersatzpflichtig. Das gilt auch, wenn Folgeschäden auf eine Eigenreparatur zurückzuführen sind.

So gehen Sie bei Schäden vor

Melden: Informieren Sie den Vermieter umgehend. Dieser ist verpflichtet, den Schaden schnellstmöglich zu beheben. Frist setzen: Handelt der Vermieter nicht, weisen Sie ihn erneut auf den Mangel hin und setzen eine angemessene Frist zur Beseitigung. Nach Ablauf der Frist dürfen Sie selbst einen Handwerker beauftragen und die Kosten mit der Miete verrechnen.

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