Kommt die Blankoverordnung für Physiotherapie?
Gibt es für Krankengymnastik, Sprach- und Ergotherapie bald Blankoverordnungen? Ein neues Gesetz regelt jetzt erste Pilotprojekte, bei denen die Therapeuten über die Art und Dauer der Behandlung entscheiden und nicht mehr der Arzt.

Bisher läuft es so: Ein Arzt verordnet dem Patienten eine therapeutische Behandlung und schreibt vor, auf welche Art und Weise die Behandlung ablaufen und wie lange sie andauern soll. Durch das vom Bundestag am 16. Februar verabschiedete Heil- und Hilfsmittelgesetz (HHVG) soll sich das nun ändern. Das Gesetz sieht vor, dass Physiotherapeuten in Zukunft mehr Freiraum bekommen und selbst über Art und Dauer der Behandlung entscheiden dürfen. Der Arzt würde dann nur noch eine Blankoverordnung ausfüllen. Die besagt lediglich, dass ein Patient physiotherapeutisch behandelt werden soll - allerdings wird nicht mehr vorgeschrieben wie und wie lange.
Lesen Sie auch:
Bessere Zusammenarbeit zum Wohl der Patienten
In den letzten Jahren hat es schon einzelne Pilotversuche gegeben, bei denen die Therapeuten die Behandlungsmaßnahmen bestimmt haben: An einem Test, der vom Berufsverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) und der Krankenkasse BIG organisiert wurde, nahmen 40 Praxen in Westfalen-Lippe und Berlin teil. Das Ergebnis: Die Patienten waren mit der Behandlung zufrieden. Es waren sogar im Schnitt weniger Behandlungen nötig, als bei Patienten, die vorher vom Arzt eine bestimmte Anzahl von Sitzungen verordnet bekamen.
Modellprojekt in allen Bundesländern
Zunächst soll das Gesetz als Pilotprojekt in allen deutschen Bundesländern getestet werden. Nach dieser Phase soll dann endgültig entschieden werden, ob Ärzte in Zukunft Blankoverordnungen ausstellen und die Therapeuten frei über Art und Dauer ihrer Behandlung entscheiden dürfen.
Autor: Carolin Ostrowski
Wenn Ihnen Gesundheit wichtig ist, interessieren Sie sich bestimmt auch für:
- Schutz vor Darmkrebs: So gesund sind Nüsse wirklich
- Gesundwunder Meeresluft
- Geht Entschlackung im Alltag?
Video: Wussten Sie schon? Diese Dinge können Allergien verstärken:
Für das Abspielen des Videos nutzen wir den JW Player der Firma Longtail Ad Solutions, Inc.. Weitere Informationen zum JW Player findest Du in unserer Datenschutzerklärung.
Bevor wir das Video anzeigen, benötigen wir Deine Einwilligung. Die Einwilligung kannst Du jederzeit widerrufen, z.B. in unserem Datenschutzmanager.
Weitere Informationen dazu in unserer Datenschutzerklärung.