Krankenkassen zahlen in Zukunft die Brille
Sollten Sie Brillenträgerin sein, sind das gute Nachrichten für Sie: Die Krankenkassen übernehmen in Zukunft die Kosten für eine Brille.
Das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) enthält eine wichtige Neuerung für Brillenträger. Von nun an übernehmen die Krankenkassen die Kosten für Sehhilfen mit mehr als sechs Dioptrien, bei Patienten mit Hornhautverkrümmung schon ab vier Dioptrien. Diese Neuerung löst eine veraltete, nicht sehr patientenfreundliche Regelung ab.
Vorherige Regelung veraltet
Bis zum Jahr 2003 hatten alle gesetzlich versicherten Patienten mit Sehproblemen Anspruch auf eine Brille. Doch dann änderte sich die Regelung: Die Kosten für die Sehhilfe wurden ab 2003 nur für Patienten übernommen, die mit Sehhilfe maximal 30 Prozent Sehvermögen hatten. Brillenträger, die ohne Sehhilfe fast nichts, mit Brille aber mehr als 30 Prozent sehen konnten, mussten selbst zahlen.
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Weitere Gesundheitsprobleme durch fehlende Sehhilfe
Das neue Gesetz wurde verabschiedet, nachdem sich der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) massiv für eine Reform eingesetzt hatte. In Gesprächen mit der Politik und einer Stellungnahme hatte der Verband eine Neuerung gefordert und dabei vor allem auch auf weitere gesundheitliche Risiken hingewiesen.
"Führt eine Erkrankung dazu, dass der Sehsinn ausfällt oder nur noch sehr eingeschränkt nutzbar ist, bedeutet dies eine massive, alltäglich und in nahezu allen Lebensbereichen spürbare Teilhabebeeinträchtigung", heißt es in der Stellungnahme. "Gleichzeitig führt ein schlechtes Sehvermögen zu einem erhöhten Risiko, weitere Gesundheitsprobleme zu entwickeln." Als Beispiel nennt der DBSV in seiner Stellungnahme unter anderem eine erhöhte Sturzgefahr, Herz-Kreislauferkrankungen durch Mobilitätsverlust oder psychische Erkrankungen.
Gesetz soll ab März in Kraft treten
"Es kann nicht sein, dass Menschen mit schweren Sehfehlern ohne geeignete Sehhilfe bleiben. Die Korrektur der derzeitigen Regelung war überfällig", stellt DBSV-Präsidentin Renate Reymann in einer Pressemitteilung klar. Die neue Regelung greift, sobald sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird. Damit rechnet der DBSV Mitte März.
Autor: Carolin Ostrowski
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