Ein Hoch auf die Neuerungen!

    Glücks-Liste: Das bringt 2023

    Nach dem Krisenjahr wird alles besser-diese Liste erklärt, warum 2023 umso schöner wird.

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    2023 bringt viel Gutes! Foto: akinbostanci/iStock
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    Ein ereignisreiches Jahr neigt sich dem Ende zu, und wir hoffen alle auf ein friedvolles und schönes 2023. Mit Unterstützung der Verbraucherzentrale NRW haben wir nach Verbesserungen, Entlastungen und Zuschüssen fürs kommende Jahr Ausschau gehalten – und 16 positive Änderungen gefunden.

    Das ist auch spannend:

    Gleich im Januar tritt beispielsweise die Gas- und Strompreisbremse in Kraft, und wir werden so vom Staat finanziell unterstützt. Gehören Sie zu den über 13 Millionen Berufspendlern, dann kann das Deutschlandticket für 49 Euro für Sie interessant sein. Oder liebäugeln Sie mit einer Solaranlage? Dann haben wir auch da wissenswerte Neuigkeiten für Sie.

    Der Artikel geht unter dem Video weiter.

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    Video: Glutamat

    Aus dem Bereich Gesundheit

    Weniger Bürokratie, größere Entscheidungsmöglichkeit: Diese beiden Bestimmungen machen den Alltag leichter.

    Ehepartner darf in Gesundheitsfragen entscheiden

    Ab dem 1. Januar können Ehepartner in Gesundheitsfragen füreinander entscheiden, wenn einer diese durch Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst regeln kann. Dies ist in einem Zeitraum von sechs Monaten möglich. Bisher war dies ohne Vorsorgevollmacht nicht möglich. Fachleute raten trotzdem, das Thema Vorsorgevollmacht bzw. Patientenverfügung bald in Angriff zu nehmen – sofern dies nicht schon längst erledigt ist. Denn das Ehegattenvertretungsrecht bezieht sich ausschließlich auf Gesundheitsangelegenheiten. Es ermöglicht keine Behördengänge, Versicherungsangelegenheiten oder Bankgeschäfte.

    Die gelbe Krankmeldung hat ausgedient

    Ab Januar müssen wir unserem Arbeitgeber keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr vorlegen. Aber: Wir müssen ihm weiterhin unverzüglich die Arbeitsunfähigkeit melden. Arbeitgeber rufen dann bei den Krankenkassen die Daten über die Arbeitsunfähigkeit von Mitarbeitern elektronisch ab.

    Der Umwelt zuliebe

    Nicht nur das Klima profitiert von diesen Neureglungen, auch wir gehören dadurch zu den Gewinnern.

    Für 49 Euro den Nahverkehr nutzen

    Das Deutschlandticket gibt es voraussichtlich ab April. Für 49 Euro pro Monat können Busse und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs genutzt werden. Das Ticket wird monatlich kündbar sein. Unterschied zum 9-Euro-Ticket: Das Ticket soll es nur als digitales Ticket fürs Smartphone oder als Chipkarte geben.

    Beteiligung der Vermieter an der CO2-Abgabe

    Künftig müssen sich Vermieter in vielen Fällen an der CO2-Abgabe fürs Heizen beteiligen. Bisher war dies Mietersache. Je weniger klimafreundlich das Haus ist, desto höher fällt der zu zahlende Betrag für den Vermieter aus.

    Mehrwegpflicht beim Essen zum Mitnehmen

    Ab dem 1. Januar werden Restaurants und Lieferdienste verpflichtet, Mehrwegbehälter als Alternative zu Kunststoffverpackungen zum Mitnehmen anzubieten. Ausnahme: kleine Betriebe. Aber diese müssen mitgebrachte Gefäße akzeptieren und die Kundschaft auf diese Möglichkeit hinweisen.

    Solar-Anlagen werden attraktiver

    Im Bereich der Fotovoltaik-Anlagen tut sich einiges: Beispielsweise sollen Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp voraussichtlich von der Einkommenssteuer befreit werden. Auch soll für den Kauf einer solchen Anlage ab 1. Januar keine Umsatzsteuer mehr berechnet werden. Ebenso wird die Vorgabe, dass nur maximal 70 Prozent der Nennleistung in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden dürfen, ab 1. Januar für neue Solaranlagen mit einer Leistung bis 25 kWp komplett entfallen. Und: Es werden auch Anlagen gefördert, die nicht auf dem Dach angebracht werden, sondern beispielsweise auf der Garage oder im Garten.

    Tierhaltungskennzeichnung für Schweinefleisch

    Im Sommer 2023 wird das neue Tierhaltungskennzeichnungsgesetz für frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch aus deutscher Herstellung in Kraft treten. Es gibt fünf Kategorien: Stall, Stall/Platz, Frischluftstall, Auslauf/Freiland und bio. Später soll die Kennzeichnungspflicht für Geflügel und Rindfleisch folgen.

    Ein Plus fürs Portemonnaie

    Trotz der vielen Preiserhöhungen gibt es für viele Menschen auch spürbare finanzielle Verbesserungen.

    Preisbremsen bei Gas, Strom und Fernwärme

    Nach aktuellem Stand sollen uns die Preisbremsen ab März 2023 bis Ende April 2024 entlasten. Sie gelten aber schon ab kommendem Januar, der Entlastungsbetrag für die ersten beiden Monate wird im März erstattet. So wird die Entlastung errechnet: Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs soll in diesem Zeitraum ein gedeckelter Preis bei Gas von zwölf Cent, bei Strom von 40 Cent und bei Fernwärme von neuneinhalb Cent pro Kilowattstunde gelten. Für den darüber liegenden Verbrauch haben wir den gültigen Vertragspreis zu zahlen.

    In der Pflege gibt es mehr Geld

    Das neue Jahr bringt u. a. im Elektrohandwerk, in der Fleischwirtschaft und auch für Beschäftigte in der Altenpflege höhere Mindestlöhne. Die Anhebungen finden zu unterschiedlichen Terminen statt. Und: Mitarbeiter in der Altenpflege bekommen mehr Urlaub: Bei einer Fünf-Tage-Woche haben sie zum gesetzlichen Urlaub von 20 Tagen noch zusätzlichen Anspruch auf neun Tage.

    Gute Nachrichten für die 21 Millionen Rentner

    Ab dem 1. Juli 2023 sollen die Renten voraussichtlich im Westen um 3,5 Prozent und im Osten um 4,2 Prozent steigen. Die Rentenanpassung entscheidet sich endgültig wieder im nächsten Frühjahr.

    Für Frührentner keine Hinzuverdienstgrenze

    Bis Ende 2022 wurde allen, die früher in Rente gingen und mehr als 46 060 Euro im Jahr dazuverdienten, die Rente gekürzt. Die Grenze entfällt 2023. Dadurch soll dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden und der Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand flexibler gestaltet werden.

    Mindestens 620 Euro für Azubis

    Ab Januar steigt die gesetzliche Mindestvergütung für das erste Ausbildungsjahr von bisher 585 Euro auf 620 Euro monatlich. Für das zweite, dritte und vierte Ausbildungsjahr gibt es Aufschläge.

    250 Euro für jedes Kind

    Die größte Kindergelderhöhung in der Geschichte der Bundesrepublik: Ab 1. Januar gibt es pro Kind einheitlich 250 Euro im Monat. Aktuell beträgt das Kindergeld 219 Euro für das erste und zweite Kind. Für das dritte Kind sind es 225 Euro. Ab dem vierten sind es bereits 250 Euro.

    Bürgergeld statt Hartz IV

    Zum 1. Januar soll das Bürgergeld die bisherige Grundsicherung ablösen. Um den Anreiz, zu arbeiten, zu erhöhen, sollen die Freibeträge auf Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro auf 30 Prozent steigen. Zudem ist ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro geplant. Einen Vermögensfreibetrag haben Singles mit einem Vermögen bis zu 40 000 Euro. Jede weitere Person im Haushalt darf bis zu 15 000 Euro haben.

    Mehr Wohngeld für etwa zwei Millionen Menschen

    Das Wohngeld soll ab dem 1. Januar um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat erhöht werden. Der Betrag hängt von Einkommen, Miete und Wohnort ab. Bisher waren um die 600 000 Menschen dafür berechtigt, künftig soll das Wohngeld etwa zwei Millionen zugutekommen.

    Höhere Pendlerpauschale

    Die Änderung kommt 2023 bei der Steuererklärung zum Tragen: Ab dem 21. Kilometer gilt eine Pauschale von 38 statt 35 Cent pro Kilometer.

    Quelle: www.verbraucherzentrale.nrw/2023. Hier gibt’s auch noch mehr Neuerungen, Stand: 6.12.2022

    Quelle: Tina

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