Neues Gesetz

Bundestag: Cannabis für Schwerkranke auf Rezept

Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das Cannabis für Schwerkranke auf Rezept zugänglich macht.

Bundestag: Cannabis für Schwerkranke auf Rezept
Bundestag: Cannabis für Schwerkranke auf Rezept Foto: cheche22 / iStock
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Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Gesetzentwurf vorgestellt, der von den Fraktionen geprüft und verabschiedet wurde. Damit ist der Weg frei für Medizinalhanf als verschreibungsfähiges Medikament. Dieses wird dann auch von den Krankenkassen bezahlt.

"Schwerkranke bestmöglich versorgen“

Das Cannabis wird entweder in Form von getrockneten Cannabisblüten oder als Cannabisextrakt in den Apotheken ausgegeben. Bisher darf ein Arzneimittel auf Cannabisbasis nur in Ausnahmefällen verschrieben werden. Der Prozess war für Betroffene sehr beschwerlich, die Kosten wurden dafür im Regelfall von den Patienten selbst getragen. Dem neuen Gesetzesentwurf war eine jahrelange Debatte vorausgegangen.

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Das neue Gesetz soll Menschen, die unter schweren Erkrankungen leiden und keine andere Möglichkeiten der Therapieform haben, helfen. "Schwerkranke Menschen müssen bestmöglich versorgt werden. Dazu gehört, dass die Kosten für Cannabis als Medizin für Schwerkranke von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders wirksam geholfen werden kann", erklärte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe gegenüber der 'Berliner Morgenpost'.

Cannabis im Eigenanbau bleibt verboten

Cannabis wird beispielsweise zur Behandlung von chronischen Schmerzen und Rheuma eingesetzt und als Mittel gegen Übelkeit und Appetitlosigkeit bei Krebspatienten. Die Neu-Regulierung von Cannabis ist für Erkrankte nicht nur aus Therapie-Sicht ein Erfolg, sondern auch eine finanzielle Entlastung. Allerdings wird es dabei bleiben, dass der behandelnde Arzt entscheidet, ob eine Cannabis-Therapie sinnvoll ist.

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Cannabis im Eigenanbau bleibt verboten. Um den Import des medizinischen Cannabis' will sich eine staatliche Cannabisagentur kümmern, die allerdings keinen Gewinn machen darf.

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