Krankenkassen-Neuheit

Ab 1. Juli startet das E-Rezept: Was Sie jetzt wissen müssen

Endlich Schluss mit der Zettelwirtschaft: Ab dem 1. Juli erblickt das digitale E-Rezept das Licht der Welt. Das sollten Sie jetzt darüber wissen.

Das E-Rezept soll die Zettelwirtschaft auflösen
Ab 1. Juli soll Papier gespart werden: Mit dem E-Rezept Foto: Getty Images/ alvarez
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Ist Ihnen das auch schon passiert? Sie sind gerade in der Apotheke angekommen und wollen Medikamente holen – doch dann merken Sie, dass Sie das Rezept zuhause liegen gelassen haben?

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Damit sind Sie sicher nicht alleine. Doch ab 1. Juli ist das – und die ganze Zettelwirtschaft – bald Geschichte: Dann erscheint das E-Rezept. Was Sie über das digitale Rezept wissen müssen, erfahren Sie hier.

Unter dem Video geht der Artikel weiter.

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Video: Glutamat

Ab 1. Juli 2023 ist es soweit: Das E-Rezept kommt

Es war schon länger von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach geplant, allerdings verzögerte sich der Start in die Länge. Nun wird es ab 1. Juli endlich spruchreif: Das digitale E-Rezept geht endlich in Umlauf. Und soll vor allem die Abläufe zwischen Arztpraxen und Apotheken erleichtern und auch Wege für Patient*innen ersparen. Und das soll ganz einfach sein, wie Karl Lauterbach gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland erklärt: "Patienten können das E-Rezept in den Apotheken ganz einfach mit ihrer Versichertenkarte abrufen."

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Bis Ende Juli sollen dann voraussichtlich schon 80 Prozent der Apotheken in Deutschland an das System angeschlossen sein. "Wenn die Patienten ihre Versichertenkarte in den Apotheken in die Lesegeräte einstecken, liegt das E-Rezept dann bereits in der Datenbank vor. Es geht jetzt mit der Digitalisierung los." Bedeutet das dann nie wieder lästigen Papierkram und Zettelwirtschaft? Das wäre ja zu schön um wahr zu sein. Doch was gibt es dabei zu beachten?

Einführung des E-Rezepts: Das sollten Sie wissen

Um das E-Rezept nutzen zu können, muss die Arztpraxis, Klinik und Apotheke Ihres Vertrauens zunächst überhaupt in ihren Verwaltungssystemen die nötigen Software-Updates haben. Erkundigen Sie sich also am besten direkt vor Ort, ob das digitale Rezept schon verfügbar ist. Das E-Rezept ist dann auch in Versandapotheken verfügbar.

Wenn die nötigen Software-Updates bei Ihrem Arzt und der Apotheke schließlich bereitstehen, gibt es für Sie drei Möglichkeiten, das E-Rezept einzulösen:

  • Als Papierausdruck: Statt wie gewohnt den "rosa Zettel" bekommen Sie von Ihrem Arzt einen Papierausdruck mit Rezeptcode.

  • Auf der elektronischen Gesundheitskarte: In der Apotheke kann das Rezept über Ihre elektronische Gesundheitskarte abgerufen werden.

  • In der E-Rezept-App: Sie erhalten das Rezept von Ihrem Arzt direkt auf Ihr Smartphone geschickt und können dieses an Ihre Wunschapotheke senden und das benötige Medikament vorbestellen. Es soll auch eine Familienfunktion angeboten werden, mit dieser Rezepte für Angehörige in einer App verwaltet werden können.

Wie das Ganze funktioniert, lesen Sie weiter unten im Text. Wichtig: Das E-Rezept gilt nur für gesetzlich Versicherte. Sind Sie gesetzlich versichert und erhalten alternative Medikamente, für die keine Rezeptpflicht besteht, wird dafür weiterhin ein grünes Papierrezept ausgestellt.

Wie kann ich das digitale Rezept nutzen?

Wenn Sie ein Smartphone besitzen, laden Sie sich zunächst die kostenlose E-Rezept-App über Ihren App-Store wie etwa den 'Google Playstore' herunter. Wenn das erledigt ist, verordnet Ihnen Ihr Arzt das benötigte Medikament ab sofort dann nicht mehr auf Papier, sondern digital.

"Man bekommt einen speziellen Code auf seine Handy-App", erklärt Verbraucherschützerin Wolter gegenüber 'Chip.de'. Diesen können Sie dann in der Apotheke vorzeigen. Alternativ können Sie den Code auch übermitteln, um sich das Medikament nach Hause liefern zu lassen. Damit das auch funktioniert, muss das Handy den NFC-Übertragungsstandard unterstützen und mindestens iOS 14 oder Android 7 als Betriebssystem haben. Diese Informationen finden Sie in den Betriebseinstellungen Ihres Smartphones.

So funktioniert das E-Rezept
Die Anwendung des E-Rezepts soll ganz leicht sein. Foto: liebenswert.de & iStock / kowalska-art, RLT_Images, Hanna Plonsak, Anastasiia_New, Anna Ivonina, cottidie, S-S-S

Außerdem ist eine elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Funktion nötig. Ob Sie eine solche besitzen, erkennen Sie an der sechsstelligen Zugangsnummer unter den Deutschland-Farben der Karte. Zudem benötigen Sie die PIN-Nummer der Karte. Wenn Sie diese nicht haben, können Sie sie bei der Krankenkasse anfragen.

Können Sie sich aus verschiedenen Gründen, etwa weil Ihr Smartphone nicht den Vorgaben entspricht oder Sie die Karten-PIN nicht parat haben, nicht mit der Gesundheitskarte in der App anmelden, können Sie diese leider nur abgespeckt nutzen. Es reicht aber, um den Rezeptcode in der Arztpraxis vom Ausdruck abzuscannen, ihn in der App zu speichern und in der Apotheke auf dem Smartphone vorzuzeigen.

E-Rezept ohne Smartphone – geht das?

Sie besitzen kein Smartphone und fragen sich, ob Sie ab dem 1. Juli überhaupt noch Rezepte einlösen können? Hier besteht kein Grund zur Sorge. Denn dann wird der Code in der Praxis ganz einfach auf Papier ausgedruckt. Der ausgedruckte Code wird in der Apotheke dann genauso eingelesen wie der digitale.

Wer kein Smartphone besitzt oder die nötigen Funktionen nicht hat, kann außerdem die elektronische Gesundheitskarte verwenden, um Medikamente aus Apotheken abzuholen. Hierfür müssen Sie dann nur in der Apotheke die Karte in ein Lesegerät vor Ort stecken. Diese Funktion sollen voraussichtlich alle Apotheken im Laufe des Julis anbieten können.

Ich bin privatversichert: Kann ich das digitale Rezept nicht nutzen?

Wenn Sie privatversichert sind, müssen Sie wohl noch ein wenig länger warten, bis Sie auf das digitale Rezept zugreifen können. Nach Angaben der ABDA, der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, werden derzeit noch Konzepte für eine benutzerfreundliche Abrechnung erarbeitet.

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