Rechte und Pflichten

Hafte ich, wenn ein Pflegebedürftiger einen Autounfall verursacht?

Sind Sie zur Pflege eines Angehörigen beauftragt? Dann sollten Sie Ihre Pflichten kennen: Wann Sie haften, wenn der Pflegebedürftige Unfälle verursacht.

Hafte ich, wenn ein Pflegebedürftiger einen Autounfall verursacht?
Wenn die Leistungsfähigkeit abnimmt und der Angehörige pflegebedürftig wird, kann das Autofahren zu einer gefährlichen Angelegenheit werden - auch für Sie als Pflegenden. Foto: dszc / iStock
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Die Pflege, beispielsweise der eigenen Eltern, geht mit vielen Pflichten einher. Nicht nur muss man sicherstellen, dass es den Pflegebedürftigen rundum gut geht – auch Personen im Umfeld der Pflegebedürftigen gegenüber können Pflichten bestehen. So zum Beispiel im Straßenverkehr: Verursacht der Pflegebedürftige einen Autounfall, kann es sein, dass Sie als Aufsichtsperson für Schäden aufkommen müssen. Wann das der Fall ist, erklärt Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Igor Posikow.

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curablu - Box Foto: curablu

Die Aufsichtspflicht und Ihre Auswirkungen

Wann muss ich als Aufsichtsperson haften, wenn der Pflegebedürftige einen Unfall im Straßenverkehr verursacht?

Wenn das Vormundschaftsgericht Ihnen die Aufsichtspflicht für den Pflegebedürftigen als Aufgabe zuschreibt, kann es sein, dass Sie für Schäden haften müssen. Das ist dann der Fall, wenn Sie nachweislich Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und der Aufsichtsbedürftige deshalb einen Schaden verursacht hat.

Muss ich den Pflegebedürftigen denn rund um die Uhr beaufsichtigen?

Nein, eine Dauerüberwachung kann nicht verlangt werden. Im Einzelfall wird entschieden, ob das Verhalten des Pflegenden und dessen Vorkehrungen der Aufsichtspflicht gerecht wurden. Das ist auch abhängig davon, in welcher körperlichen und geistigen Verfassung der Aufsichtsbedürftige ist und/oder ob sein Verhalten voraussehbar war.

Der entscheidende Punkt: Wenn die Leistungsfähigkeit nachlässt

Welche körperlichen oder geistigen Defizite können dazu führen, dass der Pflegebedürftige nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen sollte?

Das sind grundsätzlich alle Krankheiten oder Störungen, die dauerhaft oder auch nur vorübergehend die Leistungsfähigkeit herabsetzen.

Kann es passieren, dass dem Pflegebedürftigen deshalb auch ohne einen Unfall der Führerschein entzogen wird?

Sobald die Person nicht mehr in der Lage ist, aufgrund von Erkrankungen wie hochgradiger Schwerhörigkeit, erheblicher Bewegungsbehinderung, Nervenerkrankungen, schweren Depressionen oder Altersdemenz ein Fahrzeug zu führen, können zuständige Behörden ein medizinisch-psychologisches Gutachten einfordern – und gegebenenfalls die Fahrerlaubnis entziehen.

Regelmäßige Untersuchungen können Unfällen vorbeugen

Was kann ich tun, um einen Unfall zu vermeiden?

Für Angehörige ist es sicherlich keine leichte Aufgabe, den Betreuten davon zu überzeugen, sich regelmäßig untersuchen zu lassen. Dennoch sollten Sie gerade bei Verdacht auf eine geminderte Leistungsfähigkeit entsprechende Untersuchungen nahelegen und von einer Teilnahme am Straßenverkehr abraten. Wichtig ist aber auch: Wenn die Aufsichtspflicht übernommen wurde, sollte der Pflegebedürftige nicht ohne Begleitung am Straßenverkehr teilnehmen.

Muss ich auch haften, wenn der Pflegebedürftige mit einem motorisierten Rollstuhl einen Unfall verursacht hat?

Auch das ist denkbar – sofern er nicht in der Lage war das Fahrzeug sicher zu führen.

Im Fall der Fälle: Rat vom Profi

Woher weiß ich, ob wirklich jemand einen Anspruch auf Schadensersatz gegen mich hat, wenn meine pflegebedürftige Mutter einen Autounfall verursacht hat?

Die möglichen Konstellationen, die Haftung und die daraus entstehenden Rechtsfolgen sind stark Einzelfall abhängig. Deshalb ist eine anwaltliche Beratung dringend anzuraten.

Über den Experten

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Igor Posikow klärt auf, wann der Pflegende für einen Unfall haften muss.
Foto: Dipl.-Jur. Igor Posikow

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Igor Posikow leitet die im Zentrum Hamburgs ansässige Kanzlei Posikow. Die Kanzlei Posikow übernimmt Mandate mit Schwerpunkt im Verkehrsrecht, Medizinrecht sowie im Bereich des Schmerzensgeldes und Schadensersatzes.

Übrigens: Als Pflegender stehen Ihnen Pflegehilfsmittel zu. Alle nötigen Informationen finden Sie HIER.

Video: Was Sie über die neuen Pflegegrade wissen sollten

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