Energiepreise

Gas-Alarmstufe: Mit welchen Kosten müssen private Haushalte in Zukunft rechnen?

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat am Donnerstag die Alarmstufe des Gas-Notfallplans ausgerufen. Welche Kosten in Zukunft auf die Verbraucher*innen zukommen können, haben wir für Sie zusammengefasst.

Gas-Pipeline.
Wirtschaftsminister Robert Habeck hat die Gas-Alarmstufe ausgerufen. Nun drohen hohe Energiekosten. Foto: onurdongel / iStock
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"Gas ist von nun an ein knappes Gut", erklärte Wirtschaftsminister Robert Habeck bei der Ausrufung der Alarmstufe des Gas-Notfallplans am Donnerstag (23.06.22). Doch was passiert, wenn das Gas knapp wird? Eine Frage, die aktuell nicht nur Unternehmen umtreibt, sondern auch Verbraucher*innen. Bereits im Vorfeld hatten Gasversorger vor einer voreiligen Ausrufung der Alarmstufe gewarnt. Denn diese "wird zu großen Verwerfungen am Markt führen und muss daher sorgfältig vorbereitet werden", sagte der Vorstand des Branchenverbands Zukunft Gas, Timm Kehler gegenüber der 'Tagesschau'. Dennoch hat die Regierung nun die Alarmstufe ausgerufen und diese könnte in den kommenden Wochen zu erheblichen Preissteigerungen auf dem Energiemarkt führen.

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Gas-Alarmstufe: Damit müssen Verbraucher*innen rechnen

Verbraucher*innen die aktuell oder in Zukunft einen neuen Vertrag mit einem Gasanbieter abschließen oder keine Preisgarantie haben, müssen mit Preisanpassungen rechnen. Kunden, die bereits Verträge abgeschlossen haben, erhalten zunächst keine höheren Rechnungen. Der Grund dafür ist das Mitte Mai reformierte Energiesicherungsgesetz. Das beinhaltet zwar eine Preisanpassungsklausel, die es Versorgern erlaubt, hohe Einkaufspreise für Erdgas auch bei langfristigen Verträgen direkt an ihre Kunden weiterzugeben, allerdings wurde die Option der Preisanpassung an weitere Bedingungen geknüpft. Diese besagt, dass die Bundesnetzagentur zusätzlich zur Alarmstufe förmlich eine "erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen" feststellen und diese dann im Bundesanzeiger veröffentlichen muss.

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Die Kosten direkt auf die Verbraucher*innen und Unternehmen umzulegen, könnte diese überfordern. Deswegen gibt es in der Koalition Überlegungen, die Preisanpassungsklausel so lange nicht zu aktivieren, bevor nicht weitere Entlastungen in Kraft gesetzt sind.

Gas-Alarmstufe: So hoch können die Energiekosten werden

Sollte die Bundesnetzagentur demnächst allerdings zur Alarmstufe eine Reduzierung der Gasgesamtimportmengen feststellen, drohen laut 'ZDF' Preisexplosionen für alle Gaskunden. Denn Energieversorger dürfen die Preise auf ein "angemessenes Niveau" anheben. Nach oben gedeckelt sind diese aber nicht. Private Haushalte sind dann vor den hohen Gaspreisen nicht mehr geschützt, auch nicht, wenn sie eine sogenannte Preisgarantie im Vorfeld vereinbart haben.

Wie hoch die Mehrbelastung für die Verbraucher*innen dann wird, sei bislang schwer vorherzusehen, da nicht abzusehen ist, wie sich das Gasangebot in den kommenden Monaten entwickelt. Für dieses Jahr rechne der Verbraucherzentrale Bundesverband jedoch im Schnitt bereits mit Zusatzzahlungen von 1.000 bis 2.000 Euro pro Haushalt.

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