Wie es geht

Kur beantragen: Schritt für Schritt

Ob eine chronische Krankheit, ein akutes Leiden oder Vorsorge: Neue Kraft gibt es auf Kassenkosten. Wie Sie eine Kur beantragen.

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Gesundheit ist leichter verloren als wiedergewonnen, sagt ein altes Sprichwort. Wie wahr. Doch Kranken- und Rentenkasse helfen Ihnen beim Gesundwerden und auch beim Gesundbleiben. Anspruch haben Sie immer dann, wenn es um Erhaltung oder Wiederherstellung der beruflichen Leistungsfähigkeit geht oder wenn eine Behinderung droht. Doch man muss nicht schwer krank sein, um sich erholen zu dürfen. Wer mit dem Rauchen aufhören oder Gewicht verlieren will, kann auch eine Kur beantragen. So klappt’s mit der Gesund-Auszeit:

Arztbesuch

Der Arzt bescheinigt Ihnen, dass eine Reha nötig ist. Das ist der Fall, wenn alle Behandlungsmöglichkeiten vor Ort ausgeschöpft sind. Zuständig ist jeweils der letztbehandelnde Arzt. Bei einer OP mit anschließender Bestrahlung etwa der Radiologe. Im Zweifelsfall fragen Sie einfach Ihren Hausarzt.

Antrag stellen

Erwerbstätige stellen den Antrag bei der Rentenversicherung, Rentner bei der Krankenkasse. Die Formulare bekommen Sie bei dem entsprechenden Träger oder bei Versichertenberatern. Sie fügen den ärztlichen Befund dem Antrag bei und können auch einen Klinikwunsch äußern.

Gutachten

Anhand des Arztbefundes prüft der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, ob die Reha notwendig ist. Bei Bedarf kann er noch weitere Untersuchungen vornehmen. Außerdem wird geprüft, ob die gewünschte Klinik für die Behandlung geeignet ist.

Bewilligung

Der Antrag wird mit einem Bescheid abgeschlossen. Das sollte innerhalb von sechs Monaten geschehen. Bei sogenannten Anschlussbehandlungen kann das auch deutlich schneller passieren. Ist der Bescheid positiv, wird Ihnen der voraussichtliche Kurbeginn mitgeteilt, und Sie können schon mal die Koffer packen.

Widerspruch

Ist der Bescheid negativ, können Sie Widerspruch einlegen. Innerhalb von einem Monat per Brief oder persönlich in der Niederlassung des jeweiligen Trägers. Wichtig: Lassen Sie sich den Erhalt bestätigen.

Interessant:

  • 37 % der 2015 abgelehnten Kuren wurden nach dem Widerspruch doch genehmigt.
  • Einige Kosten, für die die Krankenkasse nicht aufkommt, können von der Steuer abgesetzt werden.

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