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Richtig verpacken: Nützliche Tipps

Sperriges Sofa oder zerbrechliches Geschenk: Mit diesen Tipps können Sie alles verpacken.

Nützliche Tipps zum richtigen Verpacken
Besonders beim Versenden von Geschenken ist das richtige Verpacken wichtig. Foto: ansonsaw / iStock
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In der Adventszeit beginnt die heiße Phase des Verpackens. Weit entfernt wohnende Verwandte und Freunde freuen sich über kleine und große Aufmerksamkeiten. Mit einer guten Verpackung stellen wir sicher, dass die Geschenke auch heil ankommen.

Gut gefüllt

Füllmaterial gefragt, das Stöße verhindert und nicht durch zusätzliches Gewicht auf das Porto schlägt: Leichtes Versandgut umwickeln Sie mit Luftpolsterfolie. Styroporkugeln oder -chips schützen massive Gegenstände gegen Stöße. Zerbrechliches wickeln Sie mehrlagig in Polsterfolie und füllen zusätzlich die Hohlräume im Karton mit Luftkissen aus.

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Sperrgut

Größere Gegenstände passen selten in einen herkömmlichen Karton. Solche Beförderungsgüter im außergewöhnlichen Format verschicken Sie als Sperrgut. DHL transportiert sie bis zu einem Gurtmaß (Summe aus Länge, 2 x Breite und 2 x Höhe) von maximal 360 Zentimetern und bis zu 31,5 Kilogramm Gewicht. Hier ist bei der Verpackung oft Kreativität gefragt: Zuschnitte aus dicker Pappe werden zu Kantenschützern. Fixieren Sie diese sowie bewegliche Teile mit ablösbarem Klebeband. Zuletzt umwickeln Sie das Versandgut mit Luftpolsterfolie. Überschreiten die Maße den vom Versender zugelassenen Umfang, hilft eine Spedition weiter. Als Beiladung kommt das Möbel zwar nicht schnell, aber verhältnismäßig günstig an.

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Online-Käufe

Wer Geschenke im Onlineshop kauft und sie erst mal zu sich liefern lässt, stellt manchmal fest, dass sie doch nicht passen, und möchte sie zurückgeben. Reichen Sie dazu beim Onlineshop innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich Widerruf ein. Informieren Sie sich vorab, ob der Händler die Rückgabekosten trägt. Dabei helfen die AGB oder Versandbedingungen auf der Webseite weiter. Schicken Sie die Ware möglichst in der Originalverpackung zurück. Bei sperrigen Gegenständen empfiehlt es sich, die Rückgabe mit dem Händler abzusprechen – der kann veranlassen, dass die Ware von einer Spedition bei Ihnen abgeholt wird. Sie müssen sie nur noch sicher verpacken – aber das können Sie ja nun.

Quelle: Magazin Laura wohnen kreativ

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