Keine Konflikte beim Erben

Erbstreit vermeiden: Und was bleibt für mich?

Sterben die Eltern, erben die Kinder. Wenn es so einfach wäre! Es geht ja nicht nur um Sachen und Geld, sondern um Gefühle. Kann man Erbstreit vermeiden? Und kann man auch Hilfsorganisationen zu Erben machen? Wie erbt und vererbt man richtig? Jan Bittler, Fachanwalt für Erbrecht, kennt sich aus - wir haben mit ihm gesprochen:

Erbstreit vermeiden: Und was bleibt für mich?
Erbstreit vermeiden: Und was bleibt für mich? Foto: Viorika / iStock
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Waren Sie schon mal Erbe?

Bittler: Erfreulicherweise nicht. Wenn ich bei meinen Mandanten sehe, wie Familien selbst um Kleinigkeiten kämpfen …

Worum zum Beispiel?

Da gab es ein Mietshaus im Wert von zwei Millionen Euro. Alles war geregelt, nur die Unterschrift beim Notar fehlte noch. Plötzlich forderte einer der Erben das Geld für eine Notbefüllung des Heizöltanks. Die haben beinahe den Vertrag platzen lassen, weil sie sich nicht einigen konnten.

Was treibt die Leute dazu?

Vielen geht es nicht ums Geld, sondern ums Prinzip, um Gerechtigkeit im Sinne des Gesetzes.

Meist ein Streit unter Geschwistern?

Ja. Die Verteilung ist schwierig, wenn man ein Haus hat und mehrere Kinder. Dabei wollen Eltern manchmal absichtlich ungleich verteilen. Etwa, dass das Kind am meisten bekommen soll, bei dem es mit dem beruflichen Erfolg nicht so gut geklappt hat. Die anderen Kinder verstehen bei der Testamentseröffnung überhaupt nicht, warum sie weniger bekommen, wo sie doch genau das erreicht haben, was die Eltern wollten. Dann steht oft die Frage im Raum: Haben die mich weniger lieb?

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Warum erklären die Eltern das den Kindern nicht zu Lebzeiten?

Mandanten, die mit mir ihr Testament machen wollen, rate ich: Wir müssen mit allen Kindern darüber reden. Dann akzeptiert vielleicht die Hälfte der Kinder eine Ungleichverteilung. Falls nicht, können die Eltern reagieren: Haben wir dich so erzogen, dass du so einen enormen Wert auf das Finanzielle legst?

Man sollte als Erbe nicht zu viel erwarten. Es ist schließlich das Geld der Eltern!

Das ist auch meine persönliche Einstellung. Aber manche Kinder wollen, dass die Eltern genaue Aufstellungen machen, wann sie welchem Kind was geschenkt haben, und mit diesen Aufstellungen kommen sie nach dem Tod der Eltern zum Anwalt gelaufen: Der andere hat 17.000 Euro mehr bekommen! Können wir etwas dagegen unternehmen?

Wie lässt sich so ein Streit vermeiden?

Die Eltern können ins Testament schreiben, dass die Kinder einander nicht zum Ausgleich für Geschenke verpflichtet sind.

Werden solche Testamente denn nicht in Frage gestellt?

Ich habe zunehmend Fälle, wo die Kinder die Testierfähigkeit der Eltern anzweifeln.

"Entweder gehen wir jetzt zum Notar, oder du kannst gleich ins Pflegeheim gehen. "

Weil das Kind, das die Eltern pflegt, einen höheren Anspruch durchsetzen will?

Ja. Da sagt das Kind vielleicht: "Entweder gehen wir jetzt zum Notar, oder du kannst gleich ins Pflegeheim gehen." Aber es gibt eine weitere Variante.

Und wie geht die?

Ein Kind wird im Testament benachteiligt, weil es den Ansprüchen der Eltern bei der Pflege nicht genügt hat. Weil es plötzlich auch ein eigenes Leben wollte, weil es gesagt hat: "Ich kann nicht immer nur bei euch sein." Dann wird ein anderes Kind im Testament bevorzugt, und das erste kann seinen Eltern plötzlich nichts mehr recht machen.

Sollte man betreuende Angehörige besser schon zu Lebzeiten bezahlen?

Ja, ich rege immer an, dass man da einen glasklaren Vertrag macht: Dafür, dass ich bei meiner Tochter wohne, zahle ich Miete. Und ich zahle die Summe X pro Monat dafür, dass sie kocht, wäscht, mit mir zum Arzt geht. Das Gesetz sagt zwar: Wer sich ohne Bezahlung um einen Elternteil kümmert, bekommt vom Erbe etwas vorab. Aber wie viel, das sagt das Gesetz nicht.

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Viele beschäftigt auch die Frage, wer sie bestattet und wer das Grab pflegt.

Riesenthema. Ich kann im Testament festlegen, dass ich einen Testamentsvollstrecker möchte und dass der sich um die Grabpflege kümmern soll. Oder ich bestimme eine gemeinnützige Organisation – das bieten viele an gegen eine Spende.

Das ist doch bestimmt sehr teuer.

Die Leute werden immer bescheidener, was ihre Gräber anbelangt, sie wollen den Nachkommen nicht zur Last fallen. Das geht hin bis zur anonymen Bestattung – die musste ich meinem Vater ausreden.

Was mache ich, wenn ich einer gemeinnützigen Organisation etwas zukommen lassen will?

Man kann zum Beispiel eine Lebensversicherung zugunsten einer Organisation umschreiben. Oder eine Organisation soll im Falle meines Todes für ein bestimmtes Konto oder ein Wertpapierdepot bezugsberechtigt sein. Die Banken haben Formulare für diesen "Vertrag zugunsten Dritter".

Und wie schreibe ich das korrekt ins Testament?

Sie können schreiben: "Die gemeinnützige Organisation XY wird meine Erbin." Dann bekommen die alles. Wollen Sie das Vermögen aufteilen, schreiben Sie zum Beispiel: "Mein Neffe ist Erbe. Und die Organisation XY erhält ein Vermächtnis." Dann aber bitte keine konkrete Geldsumme nennen, sondern einen Prozentanteil vom Erbe. Sie wissen ja jetzt noch nicht, wie viel Geld am Ende noch da ist.

Noch mal ganz praktisch: Eine Frau ist alleinstehend, hat aber Freundinnen. Die sollen was bekommen. Wie würde da ein Testament aussehen?

Wir brauchen erst mal eine Person oder eine Organisation, die wir im Testament als formellen Haupterben bezeichnen. Diese Person oder Organisation soll nicht nur den Nachlass auflösen und zu Geld machen, sondern auch so verteilen, wie der Erblasser es aufgeschrieben hat.

Ohne Testament geht’s also nicht?

Sie sollten dann ein Testament machen, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht zu Ihren Wünschen passt.

Viele glauben, dass der überlebende Partner automatisch alles erbt ... Stimmt das?

Das ist ein Irrtum. Selbst wenn die Eltern das "Berliner Testament" gemacht, also geschrieben haben: "Wir Eheleute setzen uns gegenseitig zu alleinigen Erben ein", können die Kinder einen Pflichtteil bereits verlangen, sobald ein Elternteil stirbt. Dieser Pflichtteil ist ein Geldbetrag in Höhe des halben gesetzlichen Erbteils.

Und wenn es nur das Haus gibt, in dem die Mutter lebt, und das Kind fordert nun seinen Pflichtteil?

Um das zu vermeiden, kann man im Testament festlegen: Wenn du, Kind, den Pflichtteil verlangst, sobald einer von uns Eltern verstirbt, dann bekommst du auch zum Schluss, wenn wir beide tot sind, nur den Pflichtteil. Das ist schon mal eine gewisse Absicherung. Ich empfehle auch zu schreiben: "Wir setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein, und der Längstlebende von uns darf danach bestimmen, welches Kind mit welchem Anteil erbt."

Ich nehme mal an, Ihre Eltern haben ein Testament gemacht?

Nein. Meine Mutter sagt: "Es gilt die gesetzliche Erbfolge. Ich nehme das Risiko voll und ganz in Kauf. Ich hab euch dazu erzogen, dass ihr euch einigen könnt!"

Ihre Mutter hat recht: Es kann doch nicht sein, dass in einem Rechtsstaat jeder für ein Testament zum Anwalt oder zum Notar muss - oder?

Deshalb sagt das Gesetz: Ein handschriftliches Testament gilt. Aber ich rate, einen Profi zumindest mal drüber schauen zu lassen. Das wäre ein reines Beratungsgespräch. Mein Tipp: Fragen Sie schon vor dem Gespräch nach dem Honorar.

Wie geht das eigentlich, wenn man nicht möchte, dass ein bestimmter Verwandter erbt? Muss man schreiben: "Hiermit enterbe ich den X"?

Nein. Der wird einfach nicht erwähnt. Aber viele wollen, dass es ausdrücklich drinsteht. Der soll es nämlich wissen! Viele wollen sogar noch ihre Motivation reinschreiben. Der ist enterbt, weil er so eine blöde Frau geheiratet hat. Das ist nichtig, weil es sittenwidrig ist.

Müssten Sie nicht vermitteln, wenn jemand Angehörige enterben will?

Natürlich versuche ich das: "Mensch, könnten Sie nicht doch mal wieder Ihre Tochter anrufen?" Dann sagt der Mandant: "Auf keinen Fall, niemals! Die soll sich melden." Das dann zu kitten, ist nicht meine Aufgabe.

Sie verstehen sich nur als Dienstleister?

Ja. Aber ich frage schon, was ein Mandant zu ertragen bereit ist. Wenn ich als Anwalt einen noch so höflichen Brief schreibe – das wird als Aggression angesehen. Und das läuft dann oft auf eine Klage hinaus.

Wäre es besser, nicht zu klagen, um einen Erbstreit zu vermeiden?

Ich erzähle Ihnen von einem Fall, als ich noch junger Anwalt war. Zu mir kam der Chef eines Unternehmens: "Herr Bittler, meine Schwester betrügt mich um mein Erbe." Die Schwester war als Testamentsvollstreckerin eingesetzt, sie durfte alles verwalten – als Testamentsvollstrecker hat man nun mal die Oberhand. Ich sagte dem Mandanten, dass wir eine Klage mit großer Sicherheit verlieren würden. "Mir egal, die braucht einen Denkzettel!"

Drei Jahre Prozess – am Ende haben wir die Klage tatsächlich verloren. Mein Mandant war von dem ganzen Streit gesundheitlich schwer angeschlagen. Seitdem erzähle ich diese Geschichte auch Mandanten, denen wirklich übel mitgespielt wird. Und dann sage ich: "Sie stehen am Scheideweg – Gericht oder nicht. Überlegen Sie sich ganz genau, ob dieser Streit Ihnen Ihre Gesundheit wert ist."

Erben alle Kinder gleich viel?

Vom Gesetz her schon – nur mit einem Testament lässt sich eine andere Aufteilung des Erbes erreichen.

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Quelle: Magazin TV Hören und Sehen