Gesundheit

Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen wird 2021 teurer

Die Zusatzbeiträge vieler gesetzlicher Krankenkassen werden zum 1. Januar 2021 spürbar ansteigen. Warum und in welchem Umfang erfahren Sie hier.

Krankenkassen werden teurer.
Lange wurde es diskutiert, nun steht es fest: Die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen werden 2021 erhöht. Foto: Lothar Drechsel / iStock
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Schon vor einigen Wochen hatte es sich angedeutet - jetzt setzen es die ersten Krankenkassen um: Zum 1. Januar 2021 steigen die Zusatzbeiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutlich an. Laut 'Bild.de' seien davon rund 29 Millionen gesetzlich Versicherte betroffen. Warum die Beiträge erhöht werden und wie viel Geld Sie in Zukunft mehr zahlen müssen, lesen Sie hier.

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Warum werden die Zusatzbeiträge der Krankenkassen erhöht?

Als Begründung für die Erhöhung der Zusatzbeiträge geben die Krankenkassen die zusätzlichen Ausgaben durch das Coronavirus an, die allerdings hauptsächlich aus angesparten Gesundheitsfonds gezahlt werden. Vielmehr seien die Rücklagen der Krankenkassen in den vergangenen Jahren durch die neuen gesetzlichen Vorgaben durch Gesundheitsminister Jens Spahn (40) weitgehend aufgebraucht. Dazu gehören zum Beispiel das Termin­servicegesetz, das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz oder das Pflege-Personalstärkungsgesetz.

Insgesamt sollen den Krankenkassen im Jahr 2021 laut 'Deutsches Ärzteblatt' rund 16,8 Milliarden Euro fehlen. Die Bundesregierung habe ihrerseits bisher aber nur einen Zuschuss von rund fünf Milliarden Euro genehmigt. Das fehlende Geld, also etwa elf Milliarden Euro, wollen die Krankenkassen nun mit einer Erhöhung des Zusatzbeitrages erwirtschaften.

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Welche gesetzlichen Krankenkassen sind von der Erhöhung des Zusatzbeitrags betroffen?

Wie hoch die Erhöhung des Zusatzbeitrages ist, legt jede Krankenkasse selbst fest. So hat zum Beispiel die 'Techniker Krankenkasse' laut dem Vergleichsportal 'Krankenkassen.de' ihren Zusatzbeitrag von 0,70 auf 1,20 Prozent gesteigert, die 'AOK Baden-Württemberg' dagegen beispielsweise von 0,90 auf 1,10 Prozent.

Welche Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag in welchem Umfang erhöhen, können Sie unter anderem hier nachlesen: 'Krankenkassen.de'

Bereits im Oktober hatte das Bundesministerium für Gesundheit einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,3 Prozent für das kommende Jahr vorgeschlagen, um der bevorstehenden Finanzlücke der Krankenkassen 2021 entgegenzuwirken. Für das Jahr 2020 war dieser nach Angaben des 'Deutschen Ärzteblatts' noch deutlich geringer und betrug im Durchschnitt etwa 1,1 Prozent. Insgesamt lag der Beitragssatz der Krankenkassen in diesem Jahr bei etwa 14,5 Prozent, die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen. Dazu kam der individuelle Zusatzbeitrag, der zwischen 0,39 und 1,6 Prozent festgelegt war.

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Erhöhen auch private Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge?

Auch die privaten Krankenkassen kündigten bereits eine Erhöhung des Zusatzbeitrags an. Wie die gesetzlichen Krankenkassen sehen auch sie sich gezwungen, diese aufgrund ihrer steigenden Ausgaben zu erhöhen.

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Sind auch Rentner*innen von der Erhöhung des Zusatzbeitrags betroffen?

Rentner*innen die eine gesetzliche Rente beziehen, sind im kommenden Jahr ebenfalls von der Erhöhung des Zusatzbeitrags der Krankenkassen betroffen. Die Hälfte des Zusatzbeitrags, der auf die Rente anfällt, wird von der jeweiligen Rentenversicherung getragen.

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Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags?

Das Krankenkassen-Sonderkündigungsrecht bleibt unabhängig von der Bindungsfrist bis zum 31. Januar 2021 bestehen. Auch wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag ab dem ersten Januar bereits erhöht. Dieses ist im Sozialgesetzbuch verankert und nachzulesen unter § 175 Abs. 4 Satz 5 des SGB V.

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