Silvester 2020: Wo gilt ein Böllerverbot, was ist erlaubt?
Aufgrund der anhaltend hohen Coronazahlen gibt es auch für Silvester Einschränkungen. Wir verraten, was in welchem Bundesland erlaubt ist.

Nachdem mit dem sogenannte 'Lockdown light' in Deutschland nicht der gewünschte Effekt erzielt werden konnte, um das Infektionsgeschehen und damit das Coronavirus einzudämmen, waren Bund und Länder zu weiteren Maßnahmen gezwungen. Seit dem 16. Dezember 2020 befindet sich die Bundesrepublik nun in einem harten Lockdown und täglich vermeldet das Robert Koch-Institut (RKI) deutlich höherer Coronainfektionszahlen als im Frühjahr, zu Beginn der Corona-Pandemie.
Auch für die Weihnachtsfeiertage waren strenge Kontaktbeschränkungen und Empfehlungen verhängt worden. Ähnlich verhält es sich mit dem Jahreswechsel, der in diesem Jahr ebenfalls nicht wie gewohnt stattfinden kann. Während der Verkauf von Silvester-Feuerwerk bundesweit verboten ist, haben einige Bundesländer das beschlossene Böllerverbot nun wieder gekippt. In vielen Großstädten gibt es stattdessen Böllerverbotszonen. Große Versammlungen und das Zünden von Feuerwerkskörpern an belebten Plätzen und Straßen bleibt aber deutschlandweit verboten.
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Feuerwerk oder Böllerverbot: Das gilt in den Bundesländern
Wir geben Ihnen im Folgenden einen Überblick darüber, was in Ihrem Bundesland erlaubt ist und an welche Regelungen Sie sich Silvester 2020 halte müssen, damit Sie gesund ins neue Jahr kommen.
Bundesland | Regelungen |
---|---|
Baden-Württemberg | Das Zünden von Feuerwerkskörpern im öffentlichen Raum ist verboten. Es gelten Ausgangsbeschränkungen von 20:00 Uhr bis 05:00 Uhr morgens. Im eigenen Garten oder auf dem Balkon könnte Feuerwerk gezündet werden. |
Bayern | Die Städte und Kommunen entscheiden selbst über ein Böllerverbot. Es gelten Ausgangsbeschränkungen von 21:00 Uhr bis 05:00 Uhr morgens. Böllern ist nur auf Privatgrundstücken oder dem Balkon möglich. |
Berlin | Das Zünden von Feuerwerkskörpern ist erlaubt. Es wird 54 Böllerverbotszonen an belebten öffentlichen Orten und Straßen geben, Dazu gehören unter anderem die Pallasstraße in Schöneberg, der Alexanderplatz, der Potsdamer Platz und das Brandenburger Tor. Alle Verbotszonen in Berlin finden Sie hier. Außerdem ist der Verkauf von alkoholischen Getränken am Silvestertag von 14:00 Uhr bis 6:00 Uhr morgens verboten. |
Brandenburg | Bislang gibt es kein generelles Böllerverbot, allerdings ist das Zünden von Feuerwerkskörpern in Potsdam verboten. Die Ausgangsbeschränkungen von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr morgens sind für die Silvesternacht gelockert, bis 2:00 Uhr morgens darf noch von einer privaten Feiern zurückgekehrt werden. |
Bremen | Allgemeines Böllerverbot im Bundesland Bremen. Feuerwerkskörper dürfen in Bremen und Bremerhaven nicht gezündet werden. Verstöße werden mit 100 Euro fürs Abbrennen und 50 Euro fürs Mitführen geahndet. |
Hamburg | Allgemeines Böllerverbot in Hamburg. Verstöße werden mit einem Bußgeld geahndet. |
Hessen | Bislang gibt es kein generelles Feuerwerksverbot. Aber es gibt ein Böllerverbot im Kreis Offenbach und auch in Frankfurt gibt es Böllerverbotszonen (siehe unten). Außerdem ist das Böllern in folgenden Landkreisen verboten: Groß-Gerau, Kassel, Gießen und Main-Kinzig. In einzelnen Kreisen gilt auch an Silvester die nächtliche Ausgangssperre. |
Mecklenburg-Vorpommern | Allgemeines Böllerverbot auf allen öffentlichen Plätzen und Straßen. Kinderfeuerwerk ist erlaub. Verstöße werden mit Bußgeldern zwischen 50 und 1.000 Euro geahndet. |
Niedersachen | Das Böllerverbot wurde in Niedersachen vom Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gekippt, demnach bleibt das Zünden von Feuerwerkskörpern auf Privatgrundstücken erlaubt. Auf belebten Straßen, Wegen und Plätzen ist das Zünden und Mitführen von Feuerwerkskörpern jedoch verboten. |
Nordrhein-Westfalen | Das Zünden von Feuerwerkskörpern ist erlaubt. Es wird Böllerverbotszonen an belebten öffentlichen Orten und Straßen geben. So zum Beispiel in der Düsseldorfer Altstadt und Teilen von Köln. In Bonn herrscht ein komplettes Böllerverbot (siehe unten). Im Kreis Gütersloh besteht aufgrund der hohen Coronazahlen eine nächtliche Ausgangssperre. |
Rheinland-Pfalz | Bislang gibt es kein generelles Feuerwerksverbot, aber das Böllern auf öffentlichen Plätzen und Straßen sowie Menschenansammlungen sind verboten. |
Saarland | Allgemeines Böllerverbot an belebten Plätzen und Straßen. Auf Privatgrundstücken ist Feuerwerk möglich. |
Sachsen | Bislang gibt es kein generelles Feuerwerksverbot. Aber es gibt ein Böllerverbot in Dresden und im Erzgebirgskreis. Die Ausgangsbeschränkungen sind für Silvester aufgehoben. |
Sachsen-Anhalt | Bislang gibt es kein generelles Feuerwerksverbot. Das Feuerwerk und Zusammentreffen auf öffentlichen Plätzen und Straßen ist aber untersagt. Es besteht außerdem ein Alkoholverkaufs- und Alkoholverzehrverbot, letzteres in der Öffentlichkeit. Es besteht ein Versammlungsverbot von Silvester 20:00 Uhr bis Neujahr 8:00 Uhr. Außerdem gilt ein Böllerverbot für Wernigerode, Quedlinburg, Havelberg und Tangermünde sowie den Nationalpark Harz. |
Schleswig-Holstein | Allgemeines Böllerverbot an belebten Plätzen und Straßen. Auf Privatgrundstücken ist Feuerwerk möglich. Außerdem besteht ein Böllerverbot für die Kieler, Flensburger und Lübecker Innenstädte. |
Thüringen | Allgemeines Böllerverbot an belebten Plätzen und Straßen. Auf Privatgrundstücken ist Feuerwerk möglich. Die Ausgangssperre von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr morgens ist in der Silvesternacht gelockert. Bis 3:00 Uhr muss die Heimreise abgeschlossen sein. |
(Stand: 19.12.2020, aktualisiert am 30.12.2020)
Erfahren Sie im Video mehr zu den Hintergründen des Böllerverbots: (Der Artikel geht unter dem Video weiter)
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Silvester-Regelungen in großen Städten
Stadt | Regelungen |
---|---|
Bonn | Im gesamten Bonner Stadtgebiet ist das Mitführen und Zünden von Feuerwerkskörpern auf öffentlichen Straße, Plätzen und wegen sowie in öffentlichen Anlagen verboten. |
Dresden | Allgemeines Böllerverbot in Dresden. |
Köln | Böllerverbot in folgenden Teilen der Stadt: Domumgebung, Rheinufer, Südstadt, Belgisches Viertel, Altstadt, Brücken, Zülpicher Viertel |
München | Es gibt ein Böllerverbot in der Münchner Innenstadt, innerhalb des Mittleren Rings. |
Offenbach | Allgemeines Böllerverbot im Kreis Offenbach. |
Rostock | Allgemeines Böllerverbot in ganz Mecklenburg-Vorpommern. |
Stuttgart | Böllerverbot in der Stuttgarter Innenstadt. |
Frankfurt | In vielen Teilen der Stadt wird es ein Böllerverbot geben. Lesen Sie hier, welche Orte betroffen sind. |
Kassel | Es gibt ein Feuerwerksverbot für folgende Stadtteile: Karlsaue, Umfeld des Schlosses Orangerie und des Schlosses Wilhelmshöhe sowie des Kasseler Wahrzeichens Herkules |
Leipzig | Es bestehen Böllerverbotszonen in der Innenstadt und am Connewitzer Kreuz. |
Nürnberg | Verbot von Silvesterfeuerwerk in ganz Mittelfranken. |
(Stand: 19.12.2020, aktualisiert am 30.12.2020)
Wie darf ich Silvester 2020 feiern?
Neben dem bundesweit geltenden Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk und den im jeweiligen Bundesland beschlossenen Regelungen zum Böllerverbot, gelten an Silvester auch weiterhin die Kontaktbeschränkungen, die im Zuge des harten Lockdowns festgelegt wurden. Demnach bietet nur das Weihnachtsfest (24.12.20 - 26.12.20) eine Ausnahme und ab dem 27.12.20 ist weiterhin das Treffen von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen nicht. Sachsen-Anhalt bietet eine Ausnahme: Hier dürfen sich weiterhin bis zu fünf Personen oder zwei Haushalte treffen.
Eine Silvesterfeier ist also nur in kleinem Kreis möglich und auch hier sollte gut überlegt werden, ob das Treffen eines fremden Haushalts sinnvoll ist. Durch die Lockerungen der Kontaktbeschränkungen an Weihnachten ist mit einem allgemeinen Anstieg der Infektionszahlen zu rechnen. Ein Effekt, der sich durch Silvesterfeiern zusätzlich noch verstärken könnte.
Wunderkerzen und Knallerbsen bleiben erlaubt
Auch wenn sich sicher viele Menschen gewünscht hätten, das Jahr 2020 mit ein paar Böllern und Raketen gebührend zu verabschieden, um nicht zu sagen 'in die Luft zu jagen', wird deutschlandweit dazu angehalten, vollständig auf die Silvesterknallerei zu verzichten, um die Krankenhäuser nicht weiter zu belasten. Wunderkerzen und Knallerbsen sowie alle Produkte der Kategorie F1, die ganzjährig gekauft werden können, bleiben weiterhin erlaubt. Dazu gehören auch Minivulkane und Tischfeuerwerk.
Wenn Sie einem Bundesland angehören, indem das Zünden von Feuerwerkskörpern auf Privatgrundstücken erlaubt ist, sollten Sie sich also trotzdem die Frage stelle, ob die Knallerei in diesem Jahr wirklich notwendig ist. Denken Sie bei ihrer Entscheidung auch daran, dass alle Haus- und Wildtiere sowie die Umwelt es Ihnen danken werden, wenn Sie auf das Feuerwerk verzichten!