Transplantationsmedizin

Organspende: Bundesweite Abstimmung soll Veränderung bringen

Zum ersten Mal fand in Deutschland eine bundesweite Abstimmung zum Thema 'Veränderung in der Organspende' statt. Warum und um welche Themen es geht, erklärt Dr. Ebru Yildiz im Interview.

Organspenden sind wichtig.
Eine Organspende ist oft die letzte Möglichkeit sehr kranken Patient*innen zu helfen. Foto: ThitareeSarmkasat / iStock

Organspenden sind wichtig, weil sie vielen lebensbedrohlich erkrankten Menschen ein neues Leben schenken können. Dennoch ist das Thema seit Jahren mit Vorurteilen behaftet. Das Ergebnis: Die Spenderorgane werden immer weniger, obwohl wir diese in Deutschland dringend benötigen. Um dieses Problem in der Transplantationsmedizin anzugehen, soll es 2021 erstmalig eine bundesweite Volksabstimmung geben, die über ein neues Gesetz in der Organspende entscheidet. Um welches es sich handelt, wie der aktuelle Stand der Medizin ist und wer als Organspender überhaupt infrage kommt, hat Frau Dr. Ebru Yildiz, Leiterin des 'Westdeutschen Zentrums für Organtransplantation' der Universitätsmedizin Essen, im Interview mit Liebenswert erklärt.

Am Samstag, den 20. November 2021 findet im Universitätsklinikum Essen eine Veranstaltung zum Thema 'Organspende' statt.

Mehr dazu: Organspende in Deutschland: Das sollten Sie wissen

Sehen Sie hier Informationen rund um die Beantragung eines Organspendeausweises (Der Artikel geht unter dem Video weiter):

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Nur wenige Vorerkrankungen schließen eine Organspende aus

Liebenswert: Liebe Frau Yildiz, was genau können wir unter einer Organspende verstehen?

Dr. Ebru Yildiz: Eine Organspende ist oft die letzte Möglichkeit sehr kranken Patient*innen zu helfen. Bei einer Organspende werden die benötigten Organe für eine Transplantation von einer Organspenderin oder einem Organspender freiwillig zur Verfügung gestellt. Die Organspende kann entweder postmortal, also nach Versterben mit unumkehrbarem Ausfall aller Hirnfunktionen, oder aber in bestimmten Fällen zu Lebzeiten erfolgen. Bei Letzterem handelt es sich um eine Lebendspende, die beispielsweise bei einer Nierentransplantation möglich ist.

Wer darf kein Organspender sein?

Dr. Ebru Yildiz: Es gibt nur wenige Vorerkrankungen, durch die Menschen von der Organspende ausgeschlossen werden müssen. Das gilt im Falle einer aktiven und nicht behandelbaren Infektion oder wenn eine aktive, bösartige Tumorerkrankung vorliegt. Bei allen anderen Vorerkrankung prüfen die behandelnden Ärzt*innen im Einzelfall, welche Organe gespendet werden können.

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Welches Organ gespendet wird bleibt individuell

Wie viele Organspenden werden im Durschnitt pro Jahr in Deutschland realisiert?

Dr. Ebru Yildiz: Im Schnitt finden in Deutschland pro Jahr gut 900 Organspenden statt. 2019 wurden in Deutschland 932 gezählt und im vergangenen Jahr – mit einem leichten Rückgang – lag die Zahl bei 913.

Welche Organe sollten besser nicht gespendet werden? Gibt es überhaupt welche?

Dr. Ebru Yildiz: Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse und der Darm können gespendet werden. Neben der Organspende gibt es aber auch noch die Gewebespende. Hier können Horn- und Lederhaut der Augen, Herzklappen, Haut, Blutgefäße, Knochen-, Knorpel- und Weichteilgewebe sowie Gewebe, die aus Bauchspeicheldrüse oder Leber gewonnen werden, transplantiert werden.

Jede Organspenderin und jeder Organspender hat aber die Möglichkeit, im Organspendeausweis individuell festzuhalten, welche Organe, beziehungsweise welches Gewebe gespendet werden darf – oder eben auch nicht. Niemand ist verpflichtet, alle seine Organe und sein Gewebe im Falle eines unumkehrbaren Hirnfunktionsausfalls zu spenden. Ich erinnere mich zum Beispiel an eine isolierte Herzspende. Hier hat die verstorbene Person zu Lebzeiten den Wunsch geäußert, nur das Herz spenden zu wollen. Den Willen der Patient*innen befolgen wir natürlich. In jedem einzelnen Fall wird aber auch eine medizinische Begründung zum Ausschluss der Spende einzelner Organe vom behandelnden Arzt oder von der behandelnden Ärztin geprüft.

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Frau Dr. Ebru Yildiz.
Dr. Ebru Yildiz, Leiterin des Westdeutschen Zentrums für Organtransplantation der Universitätsmedizin Essen. Foto: Socrates Tassos / FUNKE Foto Services

Neue Zustimmungsreglung 'Abstimmung 21' in der Organspende

Seit 2012 gibt es die sogenannte 'Zustimmungsreglung' in der Organspende. Was genau besagt diese Reglung?

Dr. Ebru Yildiz: Bei der Zustimmungslösung dürfen nur dann Organe und Gewebe im Falle eines Hirntodes entnommen werden, wenn die verstorbene Person dem zu Lebzeiten aktiv zugestimmt hat. Liegt diese Zustimmung nicht vor, dürfen weder Organe noch Gewebe entnommen werden. Es gibt aber keine Verpflichtung, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden. Diese reine Zustimmungslösung gibt es innerhalb des Eurotransplant-Verbunds allerdings tatsächlich gar nicht.

Es gilt stattdessen die so genannte 'erweiterte Zustimmungslösung'. Demnach werden die nächsten Angehörigen oder die Bevollmächtigten befragt, falls keine Dokumentation über die Entscheidung der verstorbenen Person vorliegt. Sie müssen dann im Sinne der verstorbenen Person die Entscheidung über eine Organ- und/oder Gewebespende treffen.

 Was würde die 'Abstimmung 21' konkret in der Organspende verändern?

Dr. Ebru Yildiz: 2021 findet die erste, selbst organisierte bundesweite Volksabstimmung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland statt. Im Rahmen der Bundestagswahl 2021 werden die Bürger*innen dazu aufgerufen, über vier gesellschaftlich relevante Themen abzustimmen, darunter auch die Organspende.

Bei der 'Abstimmung 21' wird über eine doppelte Widerspruchslösung bei Organspenden entschieden. Hier gilt im Falle eines unumkehrbaren Hirnfunktionsausfalls zunächst jeder als Organspender, der nicht zu Lebzeiten aktiv widersprochen hat. Doppelt deshalb, weil die Angehörigen oder Bevollmächtigten auch nochmals zu einem möglichen Widerspruch befragt werden sollen, wenn kein Widerspruch des Verstorbenen vorliegt. Ich erwarte, dass sich die Bevölkerung durch diese Regelung eher bewusst mit dem Thema auseinandersetzt und eine Entscheidung trifft. Die Forderung nach einer doppelten Widerspruchsregelung im Rahmen der 'Abstimmung 21' geht zurück auf das Engagement von zwei Betroffenen – die Mutter eines Kindes, das nun seit schon fast 1.000 Tagen stationär ist und auf ein Herz wartet und ein seit 13 Jahren herztransplantierter Patient.

Umfragen zeigen, dass die meisten Menschen in Deutschland dem Thema Organspende generell sehr positiv gegenüberstehen, das aber leider nicht dokumentieren. Dadurch müssen Angehörige in den meisten Fällen im Zustand der höchsten Trauer eine solche Entscheidung im Sinne der Verstorbenen treffen. Das sind emotionale Situationen, in denen rationale Entscheidungen nicht möglich sind – schon gar nicht, wenn diese Entscheidung nicht direkt die eigene Person betrifft.

Deshalb ist aus meiner Sicht vor allem wichtig, dass eine Entscheidungsfindung – ob nun für oder wider – verpflichtend sein sollte, um die Dokumentation sicherzustellen. Die doppelte Widerspruchslösung der 'Abstimmung 21' sieht auch die Einführung eines Registers vor. Ärztinnen und Ärzte sollen gesetzlich dazu verpflichtet werden, den Widerspruch für dieses Register zu erfragen. Das halte ich für entscheidend. Ob es nun Widerspruchs-, Zustimmungs- oder Entscheidungslösung heißt, ist dabei nachrangig. Wichtig ist, dass zu Lebzeiten eine Entscheidung getroffen und dokumentiert wird.

Mehr dazu: Organspende in Deutschland: Wie sinnvoll ist die Widerspruchslösung?

Transplantationsmedizin gilt als Spitzenmedizin

Was spricht aus Sicht der Transplantationsmedizin für die aktive Entscheidung Organspender*in zu werden?

Dr. Ebru Yildiz: Die Transplantationsmedizin hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einer Spitzenmedizin entwickelt, die Menschen zwar nicht gänzlich heilen, ihnen aber wieder eine normale Lebensqualität zurückgeben kann. Derzeit ist der Mangel an Spenderorganen aber das zentrale Problem in der Transplantationsmedizin. Dadurch kann die Medizin den Patienten an dieser Stelle nicht die bestmögliche Therapie anbieten. Man stelle sich nur den Krebspatienten vor, dem wir keine heilende Chemotherapie verabreichen könnten. Genauso hilflos fühlen wir uns als Transplantationsmediziner*innen, wenn kein Spenderorgan zur Verfügung steht.

Könnte die Entscheidungsfreiheit durch die doppelte Widerspruchsregelung gefährdet werden?

Dr. Ebru Yildiz: Nein, die doppelte Widerspruchslösung mit verpflichtender Abfrage gefährdet keineswegs die Entscheidungsfreiheit. Ganz im Gegenteil –die Entscheidungslösung, die ab 2022 in Deutschland in Kraft treten soll, ist eine Abwandlung der erweiterten Zustimmungslösung. Das heißt, sie sieht vor, dass im Falle einer fehlenden Zustimmung die Angehörigen oder Bevollmächtigten entscheiden sollen. Dann trifft man zu Lebzeiten nicht selbst die Entscheidung. Und andere treffen sie dann für einen? Wie gesagt, das sollte aus meiner Sicht vermieden werden und die doppelte Widerspruchslösung könnte das auch verhindern.

 Dürfen Familienmitglieder sich künftig auch gegen eine Organspende entscheiden, auch wenn der Tote zu Lebzeiten nicht widersprochen hat?

Dr. Ebru Yildiz: Ja, natürlich. Bei dem doppelten Widerspruch würden die Angehörigen gefragt werden, ob sich die Patientin oder der Patient zu Lebzeiten gegen Organspende ausgesprochen hat. Wenn das so ist, würde man diese Entscheidung respektieren. Es geht nicht darum, gegen den Willen der verstorbenen Person zu handeln. Aber damit solche Bedenken nicht aufkommen, müssen der Wille und die Entscheidung für oder gegen eine Organspende für den Fall des unumkehrbaren Hirnfunktionsausfalls in einem Register dokumentiert sein.

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Neues Organspenderegister könnte Organspendeausweis ersetzen

Würde das 'Organspende-Register' den Organspende-Ausweis künftig ersetze

Dr. Ebru Yildiz: Aktuell ist das nach meinem Kenntnisstand nicht geplant. Es soll nur ein Register sein, mit dem die Entscheidung schneller dokumentiert werden kann. Das heißt, jeder kann den Ausweis ausfüllen und bei sich tragen und/oder sich in das Register eintragen lassen. Soweit ich weiß, soll das aber frühestens im März 2022 starten.

 Wie genau werden die Organe verteilt? Und wer entscheidet über die Vergabe unter den wartenden Patienten?

Dr. Ebru Yildiz: Die Stiftung Eurotransplant, eine gemeinnützige Organisation, vermittelt und koordiniert den internationalen Austausch aller Spenderorgane in einem Verbund aus acht europäischen Ländern: Belgien, Deutschland, Kroatien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Slowenien und Ungarn. Eurotransplant verfügt über alle relevanten Patientendaten. Diese umfassen unter anderem die Krankengeschichte, die Blutgruppe und die Gewebemerkmale (HLA-Antigene). In den beteiligten Staaten werden die Daten der Patientinnen und Patienten, die sich auf der Warteliste befinden, zentral gespeichert und mit den Daten der gemeldeten Spenderinnen und Spender abgeglichen. Passen die entscheidenden Merkmale zusammen, leitet Eurotransplant den Transplantationsprozess ein.

Für jedes einzelne Spenderorgan ermittelt Eurotransplant die jeweils möglichen Empfängerinnen oder Empfänger und erstellt eine Rangliste. Über die Reihenfolge entscheiden zum Beispiel die Gewebemerkmale, die möglichst übereinstimmen sollten. Teilweise spielen aber auch Größe, Alter und Körpergewicht sowie die Dauer des Transportweges eine Rolle. Transplantationszentren melden zudem immer eine Dringlichkeitsstufe an Eurotransplant. Patientinnen oder Patienten in einer akut lebensbedrohlichen Situation werden als 'hoch dringlich' (HU - High Urgency) eingestuft und bei der Vermittlung bevorzug.

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Organspende rettet Leben

Wie lang ist der Weg eines Spenderorgans bis zu dem Empfänger in der Regel?

Dr. Ebru Yildiz: Das ist von Organ zu Organ unterschiedlich. Die thorakalen Organe, das sind Herz und Lunge, sollten nach der Entnahme sehr schnell transplantiert werden, das Herz innerhalb von vier Stunden und die Lunge innerhalb von sechs Stunden. Die abdominellen Organe können eine Ischämie, also eine Blutlosigkeit, etwas besser vertragen. Die Nieren sollten nach maximal 24 Stunden transplantiert werden, die Leber innerhalb von zwölf Stunden.

Was wünschen Sie sich für die Zukunft der Transplantationsmedizin?

Dr. Ebru Yildiz: Die Transplantationsmedizin ist eine hochspezialisierte Form der Medizin, die den Menschen ein Stück Lebensqualität und Normalität wiedergeben kann. In der Transplantationsmedizin möchten wir natürlich den Empfängern und Empfängerinnen helfen. Aber wir haben auch eine Verantwortung den Spendern und Spenderinnen gegenüber: Nämlich, dass wir genau nach dem Willen der Patient*innen handeln. Das können wir – ebenso wie die Hinterbliebenen – nur dann, wenn wir diesen Willen auch kennen.

Ich wünsche mir eine Verpflichtung zu einer informierten Entscheidung. Dafür braucht es viel mehr Aufklärung in der Bevölkerung als nur Flugblätter, die mit der Post kommen oder in Ämtern ausgelegt werden. Das würde uns viele Hürden nehmen. Die Menschen haben große Ängste und Vorurteile gegenüber der Organspende. Diesen muss man entgegenwirken. Deshalb empfehle ich allen, sich aktiv mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen, um anschließend eine persönliche Entscheidung dafür oder dagegen treffen zu können.

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