Neue bundesweite Corona-Regeln: Das ist noch erlaubt
Weil die Infektionszahlen derzeit drastisch ansteigen, haben Bund und Länder wieder strengere Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus beschlossen. Welche neuen Regeln das sind, lesen Sie hier.
Seit Wochen meldet das Robert Koch-Institut steigende Infektionszahlen mit Covid-19 in Deutschland. Die Zahl der täglich gemeldeten Neuinfektionen soll laut Gesundheitsämtern bei rund 2000 Fällen liegen und damit den bereits höchsten Wert seit Ende April erreicht haben. Als möglichen Grund sieht der Bundestag das Ende der Ferienzeit, in der sich zahlreiche Urlauber in Risikogebieten infiziert hätten.
Um eine erneute Welle des Coronavirus vorzubeugen, hat sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (66) nun gemeinsam mit den Ministerpräsidenten auf einige strengere, bundesweit geltende Corona-Maßnahmen geeinigt. Welche das sind, haben wir für Sie zusammengefasst.
Sehen Sie hier weitere Maßnahmen, um sich vor dem Coronavirus zu schützen (Der Artikel geht unter dem Video weiter):
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Maskenpflicht: Höhere Bußgeldbeträge
Wer in Deutschland in öffentlichen Verkehrsmitteln die Maskenpflicht missachtet, kann auch weiterhin mit einem saftigen Bußgeld rechnen. Bisher konnte jedes Bundesland individuell über die Höhe der Geldstrafe entscheiden. Nun haben Bund und Länder bei Verstößen gegen die Maskenpflicht beschlossen, dass das Bußgeld bei mindestens 50 Euro liegen muss. Eine Ausnahme macht das Bundesland Sachsen-Anhalt, weil es dort vergleichsweise wenig Corona-Fälle gibt, möchte die Landesregierung auf die Regel verzichten.
Besonderheit für BahnfahrerInnen: In Zukunft sollen die Verkehrsminister prüfen, wie bei einem Maskenverstoß im Regional- und Fernverkehr ein erhöhtes Beförderungsentgeld für Passagiere eingeführt werden kann. Die Bahnmitarbeiter sollen die Extrakosten so direkt bei den Fahrgästen erheben können.
Strengere Maßnahmen für Reiserückkehrer
Ab dem 16. September sollen die kostenlosen Corona-Tests für Reisende, die aus dem Ausland zurück nach Deutschland kommen, auf die Einreise aus den Risikogebieten begrenzt werden. Außerdem gilt für Reisende aus den Risikogebieten ab dem 1. Oktober, dass sie die verpflichtende Quarantäne frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach der Rückkehr beenden können. Die 14-tägige häusliche Quarantäne soll künftig intensiv kontrolliert werden. Bei einem Verstoß erwarten Rückkehrer aus den Risikogebieten hohe Bußgeldstrafen. Des Weiteren gibt es eine Veränderung für Reiserückkehrer aus den Risikogebieten, die durch die Quarantäne Einkommensausfälle haben. In Zukunft sollen diese nicht mehr entschädigt werden.
Verbot für Großveranstaltungen wird verlängert
Bis Ende Dezember 2020 sollen Großveranstaltungen, bei denen weder eine Kontaktverfolgung noch eine Einhaltung von Hygienereglungen möglich ist, nicht mehr stattfinden. Eine Lösung für Sportveranstaltung wird laut Bundestag bis Ende Oktober von einer Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet. Dabei sollen in erster Linie Reglungen für einen einheitlichen Umgang mit Publikum bei bundesweiten Sportveranstaltungen gefunden werden.
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Private Feiern sorgen nach wie vor für Diskussionen bei Bund und Ländern. Auf die vom Bund vorgeschlagene einheitliche Obergrenze für die Teilnehmerzahl an privaten Feiern konnten sich die Bundesländer bisher nicht einigen. In Sachsen und Baden-Württemberg dürfen sich zum Beispiel bis zu 100 Personen bei Familienfeiern in einer Gaststätte oder in einem gemieteten Raum zusammen aufhalten. Schleswig-Holstein und Hamburg sind dagegen strenger. In Schleswig-Holstein sind bei privaten Feiern dagegen nur bis zu 50 Personen erlaubt und in Hamburg nur maximal 25 Personen.
Das ändert sich in Kitas und Schulen
Gesetzlich versicherte Personen mit einem Anspruch auf Kinderkrankengeld sollen künftig für das Jahr 2020, fünf zusätzliche Tage zur Betreuung eines erkrankten Kindes bekommen. Alleinerziehende Eltern sollen zusätzlich zehn Tage erhalten. Außerdem soll künftig die Digitalisierung in Schulen weiter vorangetrieben werden. Dafür plant der Bund, die Bundesländer mit einem Sofortprogramm von weiteren 500 Millionen Euro zu unterstützen.