Kassenpatienten

Medikamentenzuzahlung: So funktioniert die Befreiung

Kassenpatienten müssen Zuzahlungen bei Medikamenten leisten. Unter welchen Voraussetzungen Sie sich befreien lassen können.

Von Medikament-Zuzahlungen können Sie sich unter Umständen befreien lassen.
Unter bestimmten Umständen können Sie sich von der Zuzahlung für Medikamente befreien lassen. Foto: shapecharge / iStock
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Schlechte Nachrichten für Kassenpatienten: Die Zahl der kostenlosen Arzneien hat sich in den vergangenen sechs Jahren nahezu halbiert. Gab es 2011 noch 7.116 Medikamente, die ohne Mehrkosten verschrieben werden konnten, sind es aktuell nur noch knapp 3.650.

Die Folge: Für rezeptpflichtige Medikamente werden Patienten in der Apotheke immer häufiger zur Kasse gebeten. Zehn Prozent des Arzneimittelpreises müssen sie aus eigener Tasche tragen, pro Medikament fünf bis zehn Euro. Doch Achtung: Solche Zuzahlungen sind nur bis zu einer individuellen Belastungsgrenze zu leisten.

Die persönliche Belastungsgrenze zählt

Diese beträgt grundsätzlich zwei Prozent der jährlichen (Familien-) Bruttoeinnahmen. Bei chronisch Kranken gilt eine Grenze von einem Prozent. Für Ehe-/Lebenspartner und Kinder wird jeweils ein Freibetrag berücksichtigt. Genaue Werte liefert die Verbraucherzentrale.

Wichtig: Sie müssen selbst tätig werden. Ihre Krankenkasse informiert sie nicht über das Überschreiten Ihrer Belastungsgrenze. Wenn die persönliche Belastungsgrenze überschritten wird, können sich die Versicherten bei ihrer Krankenhasse einen Antrag auf eine Befreiungsbescheinigung abgeben. Dazu kommen die Quittungen über bereits getätigte Zahlungen und Einkommensnachweise. Dann muss die Person im Rest des Jahres keine Zuzahlungen mehr leisten.

Tipp: Bewahren Sie zum Nachweis immer alle Quittungen auf – und das nicht nur für Arzneimittel, sondern auch für Krankengymnastik oder Zahnersatz. Auch der Eigenanteil für stationäre Behandlung und die Zuzahlung bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege fließen in die Rechnung der Belastungsgrenze ein.

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