Mietrecht

Kündigung von Mietverträgen: Die drei größten Irrtümer

Wer Nachmieter stellt, kommt vorzeitig aus dem Vertrag? Und gekündigt werden kann man nur bei Eigenbedarf? Die Top drei der Irrtümer im Mietrecht.

Mietrecht: Die 4 größten Irrtümer
Entgegen der allgemeinen Annahme kann man nicht nur wegen Eigenbedarfs gekündigt werden. Welche Mythen des Mietrechts noch kursieren, lesen Sie hier. Foto: SusanneB / iStock
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In vielen Rechtsgebieten gibt es Mythen, die sich hartnäckig halten. Das Mietrecht bildet da keine Ausnahme. Deshalb ist es wichtig, zu wissen, was wirklich stimmt - und welche Informationen einem Irrtum entsprungen sind.

Ein Vermieter kann nur wegen Eigenbedarfs kündigen?

Das ist ein Irrtum, der sich hartnäckig hält. Denn neben dem sogenannten Eigenbedarf kann der Vermieter auch bei Vertragsverletzungen wie unpünktlichen Mietzahlungen oder aus wirtschaftlichen Interessen (zum Beispiel höherer Verkaufserlös für ein leeres Haus) die Verträge kündigen.Der Vermieter kann sogar fristlos kündigen, wenn der Mieter mit Zahlungen im Rückstand ist. In dem Fall hat der Vermieter ebenfalls das Recht, die Wohnung räumen zu lassen.

Früher aus dem Mietvertrag rauskommen: Vorschlagen von drei Nachmietern?

Das ist ein Mythos. Viele Mieter meinen, sie kämen vorzeitig aus dem Vertrag, wenn sie drei potenzielle Nachfolger stellen. Doch Verträge sind immer einzuhalten. Nur mit Einwilligung des Vermieters kann das Mietverhältnis verkürzt werden – egal ob mit oder ohne Nachmieter. Wenn Sie einen guten, potentiellen Nachmieter finden, kann das eine frühzeitige Vertragsauflösung aber begünstigen, da schließlich auch dem Vermieter viel daran gelegen ist, einen zuverlässigen Neumieter für seine Wohnung zu finden.

Ausstehende Miete mit der Kaution gegenrechnen?

Wer auszieht, möchte die Kaution schnell zurückhaben. Doch einfach für die Summe der Kaution die Miete nicht mehr zahlen, kann teuer werden. Vermieter haben das Recht, beim "Abwohnen" einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen. Deshalb muss bis zum Vertragsende die Miete gezahlt werden und der Vermieter zahlt die Kaution separat aus - sofern nichts anderes vereinbart wurde.

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