Experte erklärt

Hörgeräte & Co.: Wann Sie ein Recht auf Kostenübernahme der Krankenkasse haben

Ihre Krankenkasse möchte die Kosten für gewisse Behandlungen nicht übernehmen und Sie suchen Rat, ob das überhaupt rechtens ist? Wir helfen weiter!

Kostenübernahme durch die Krankenkasse: Das können Patienten tun
Wie geht man damit um, wenn die Krankenkasse nach einer Behandlung die Kosten nicht übernehmen will? Foto: iStock/ demaerre
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Erst vor wenigen Monaten, im Juli 2023, wurden die Eckpunkte für die Krankenhausreform von der Bundesregierung beschlossen. In diesem Zuge wird sich künftig auch einiges für Kassenpatienten ändern, wenn das Gesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt.

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Dabei forderten einige Krankenkassen, dass Patienten in der Zukunft mehr Kosten übernehmen sollen bei ihren Behandlungen. Was können Sie nun tun, wenn Ihre Krankenkasse die Kostenübernahme für gewisse Leistungen nicht mehr genehmigt? Ein Experte klärt im Interview mit Alles für die Frau die wichtigsten Fragen für Sie.

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Krankenkasse verweigert die Kostenübernahme: Dann haben Sie Recht auf Widerspruch

Wann dürfen Krankenkassen die Kostenübernahme verweigern und wann haben Sie als Patient ein Recht darauf, Widerspruch einzulegen? Roland Schultze ist alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrates der Handelskrankenkasse (hkk). Er setzt sich ehrenamtlich für Versicherte ein und stand im Interview Rede und Antwort.

Wann lehnen Kassen etwas ab?

Wenn das Gesetz oder die Satzung der jeweiligen Krankenkasse das so vorschreiben. Hat etwa jemand eine stationäre Kur beantragt, aber ihm kann ambulant geholfen werden, ist er verpflichtet, diese Möglichkeit zuerst auszuschöpfen. Als Verwaltungsrat tun wir alles, um Versicherten die Hilfe zukommen zu lassen, die sie brauchen. Wir müssen aber auch auf eine effektive Verwendung der Beitragsgelder achten. Das kann heißen, dass wir als Kasse nicht das allerneueste, sondern ein ähnlich gutes Hörgerät bezahlen.

Was, wenn mein Antrag nicht genehmigt wird?

Ich habe als Versicherter das Recht, Widerspruch einzulegen. Dafür ist es nicht nötig, den Anwalt einzuschalten. Der Weg vor Gericht sollte wirklich nur die allerletzte Option sein. Besser ist es, zunächst bei der Kasse selbst die Möglichkeiten zum Widerspruch zu nutzen.

Worauf sollte ich bei Widerspruch achten?

Der Widerspruch muss schriftlich bei der Kasse eingereicht werden, per Telefon oder E-Mail ist er nicht gültig. Außerdem muss ich die entsprechende Frist einhalten, die im Ablehnungsschreiben steht. Dazu sollte ich meinen Widerspruch begründen und nötige Unterlagen mitschicken. Bei einem Hilfsmittel etwa können es wichtige Befunde der behandelnden Ärzte sein, die belegen, dass die beantragte Leistung medizinisch notwendig ist.

Lohnt es sich überhaupt, Widerspruch einzulegen?

Ja! Fast jeder dritte Streitfall kann sehr schnell beigelegt werden, indem zum Beispiel jemand nachträglich fehlende Unterlagen einreicht. Sollte der Antrag hingegen ein zweites Mal abgelehnt werden, wird der Fall automatisch an einen der Widerspruchsausschüsse der Krankenkasse weitergeleitet. Dort prüfen ehrenamtliche Selbstverwalter die Sache ein weiteres Mal. Ohne Kosten für den Versicherten.

In den Ausschüssen wird auch geprüft, ob nicht doch ein Entscheidungsspielraum bleibt, etwa, wenn es einen Postirrläufer gab und der Versicherte dadurch ohne eigene Schuld eine Frist versäumt hat.

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