Drei-Stufen-Programm der Regierung

Corona-Lockerungen: Diese Maßnahmen wurden beschlossen

Immer mehr Personen sind gegen Corona geimpft und die Inzidenz sinkt langsam, aber stetig: In drei Schritten will die Bundesregierung mit Lockerungen langsam zur Normalität zurückkehren.

Zwei befreundete Pärchen treffen sich zum Essen, die Gesichtsmasken sind hinabgezogen.
Vor allem Personen, die geimpft sind, dürfen ab dem 20. März wieder mehr unternehmen. Foto: iStock / ViewApart

Um den Weg zurück in eine Normalität, wie wir sie vor Ausbruch der Corona-Pandemie kannten, zu finden, haben sich Bund und Länder auf erste Lockerungen geeinigt. Doch diese gelten nicht für alle Personen.

Lockerungen zunächst nur für Geimpfte und Genesene

Dazu soll es Lockerungen geben, die einen weniger pandemiebedingten Alltag ermöglichen. Ungeimpfte Personen müssen sich teilweise noch gedulden. Dies wurde nach einer Pressekonferenz nach dem Corona-Gipfel bekannt gegeben.

Private Treffen ohne Teilnehmergrenze

Bisher durften sich Geimpfte und Genesene nur in Gruppen von maximal zehn Personen treffen. Diese Obergrenze wird schon am Freitag entfallen.

Nicht so für ungeimpfte Personen: Diese müssen sich bis einschließlich 19. März weiterhin an die Begrenzung halten. Sobald also jemand an einem Treffen teilnimmt, der noch nicht geimpft ist, ist diese Zusammenkunft auf den eigenen Haushalt und auf bis zu zwei weiteren Personen aus anderen Haushalten beschränkt. Davon ausgenommen sind Kinder und Jugendliche, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Der Grund: "Aufgrund der besonderen Gefährdung der nicht Geimpften bleiben die für diese Personen bestehenden Einschränkungen bis zum 19. März 2022 bestehen", hieß es auf der Pressekonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD).

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Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel entfallen

Die Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel werden ebenfalls schon jetzt aufgehoben. Jedoch ist es weiterhin Pflicht, eine medizinische Atemschutzmaske zu tragen.

Tipp: In einigen Bundesländern ist ausschließlich das Tragen der besonders gegen das Coronavirus wirksamen FFP2-Maske erlaubt. Informieren Sie sich auf der Seite der Landesregierung.

Auch spannend: Schnelltests und FFP2-Masken: Die besten Schnäppchen

Veranstaltungen in Innenräumen wieder erlaubt

Ab dem 4. März 2022 dürfen Geimpfte, Genesene und auch tagesaktuell Negativ-Getestete wieder in Restaurants und Lokale gehen. Gleiches gilt für Übernachtungsangebote.

In Diskotheken und Clubs gilt 2G-Plus: Geimpfte oder Genesene mit negativem Test sowie geboosterte Personen haben Zugang.

Zum Weiterlesen: Booster-Impfung: Darum ist sie so wichtig

Großveranstaltungen wieder erlaubt

Auch überregionale Großveranstaltungen können wieder mit Zuschauer*innen stattfinden - Voraussetzung ist auch hier, dass diese geimpft oder genesen sind.

In Innenräumen ist hierbei eine maximale Auslastung von 60 Prozent der Höchstkapazität vorgesehen. Die Personenzahl von 6000 darf dabei nicht überschritten werden. 

Im Freien kann sogar eine Auslastung von bis zu 75 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität stattfinden, die Personenzahl ist auf 25.000 beschränkt.

Außerdem sollen Masken getragen werden.

20. März: Schutzmaßnahmen sollen entfallen

In einem letzten Schritt sollen ab dem 20. März "alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen" entfallen - zumindest, wenn dies die Auslastung in den Krankenhäusern zulässt. Dann soll auch die Homeoffice-Pflicht aufgehoben werden. Individuelle Absprachen können diesbezüglich aber weiterhin getroffen werden.

Infektionsschutzgesetzt endet am 19. März

Das Infektionsschutzgesetz mit seinen jetzigen Regelungen gilt nur noch bis zum 19. März. Dann wollen Bund und Länder das Gesetz für drei weitere Monate auf einen so genannten Basisschutz reduzieren: Hierzu sollen etwa Maskenpflicht, Abstandsgebot oder die Testpflicht in bestimmten Bereichen zählen.

Sollte sich das Infektionsgeschehen nach dem 20. März jedoch erneut verschlechtern, wird die Bundesregierung die neue Gesetzgebung wieder revidieren und erneut zu härteren Maßnahmen greifen.

Auf dem Gipfel wurden zudem einige weitere Maßnahmen beschlossen. So soll künftig das Bundesgesundheitsministerium statt wie bisher das Robert Koch-Institut (RKI) darüber entscheiden, wer wie lange als genesen gilt. Außerdem soll im März im Bundestag über eine allgemeine Impfpflicht diskutiert werden.

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